Wetter / Gefahr
Akute Dürre ohne Ende: Waldbrand-Warnstufe 5 gilt in Wiesbaden weiter – Strenges Grillverbot und Kontrollen
Wegen anhaltender Trockenheit und ausbleibender Niederschläge gilt in Wiesbaden weiterhin die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5. Das Grillen auf öffentlichen Grillplätzen bleibt verboten. Für Veranstaltungen gelten strenge Auflagen, Feuerwerk und Pyrotechnik sind untersagt.
Symbolfoto
Die anhaltende sommerliche Trockenheit und das fast vollständige Ausbleiben ergiebiger Niederschläge halten die Landeshauptstadt Wiesbaden weiter im Griff. Da sich die Situation in den Wäldern und auf den Freiflächen nicht entspannt hat, gilt in Wiesbaden weiterhin die höchste Waldbrand-Warnstufe 5 (Lila). Auf allen städtischen Grillplätzen gilt nach wie vor ein absolutes Grillverbot, während die Ordnungskräfte verstärkt Kontrollen durchführen.
Strenge Regeln für Feste und Veranstalter
Um Brände auf Wiesen und Veranstaltungsflächen zu verhindern, greifen für Festveranstalter strenge Vorgaben:
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Kohlegrills verboten: Der Einsatz von Holzkohlegrills ist komplett untersagt.
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Gas- & Elektrogrills nur mit Abstand: Dürfen ausschließlich auf asphaltiertem oder gepflastertem Untergrund betrieben werden. Zudem muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 2,5 Metern zu brennbaren Pflanzen, Bäumen oder Büschen eingehalten werden.
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Keine Hitzequellen auf Gras: Fritteusen, Reiskocher oder andere heiße Küchengeräte dürfen nicht auf unbefestigten Grasflächen stehen.
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Grillverbot in Zelten: In Zelten oder Pavillons ist das Grillen verboten; ausgenommen sind Foodtrucks oder Verkaufsanhänger mit geschlossenem, festem Boden.
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Wässerungspflicht: Veranstalter müssen Stellflächen und bei Bedarf angrenzende Grasflächen vor Beginn ausreichend wässern.
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Löschmittel bereithalten: Zusätzliche Feuerlöscher und gefüllte Wassereimer müssen in ausreichender Zahl griffbereit vorgehalten werden.
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Feuerwerksverbot: Das Abbrennen von Pyrotechnik und Feuerwerken ist untersagt.
100-Meter-Sicherheitszone und drohende Waldsperrungen
Auch für Anlieger und Erholungssuchende gelten klare Beschränkungen:
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Waldrandzone: Gastronomiebetriebe und Kleingärten, die sich in einem Umkreis von weniger als 100 Metern Luftlinie zum Waldrand befinden, dürfen weder offenes Feuer entfachen noch Pyrotechnik oder Schnittgut verbrennen.
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Betretungsverbot möglich: Forstbehörden und private Waldeigentümer sind berechtigt, Waldgebiete komplett zu sperren. Die Stadt appelliert an die Bevölkerung, Wälder derzeit weder zu betreten noch zu befahren.
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Ganzjähriges Rauchverbot: Das Rauchen im Wald ist ohnehin das gesamte Jahr über gesetzlich strikt verboten.
So funktionieren WBI und GFI
Die Gefahrenlage wird anhand zweier meteorologischer Kennzahlen ermittelt: dem Waldbrandgefahrenindex (WBI) und dem Grasland-Feuer-Index (GFI). Beide Skalen reichen von Stufe 1 (sehr geringe Gefahr) bis Stufe 5 (sehr hohe Gefahr). Während bei Stufe 1 und 2 keine Maßnahmen nötig sind, werden ab Stufe 3 Waldgrillplätze gesperrt, ab Stufe 4 gilt ein generelles Grillverbot auf öffentlichen Plätzen und bei Stufe 5 treten die umfassenden Schutzauflagen für Veranstalter und Wälder in Kraft.
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InfoBox
Die Fakten zur Waldbrandstufe 5 auf einen Blick:
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Aktuelle Einstufung: Waldbrand-Warnstufe 5 (Höchste Stufe / Lila)
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Öffentliche Grillplätze: Absolutes Grill- und Feuerverbot im gesamten Stadtgebiet
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Veranstaltungen: Keine Kohlegrills, Gas/Elektro nur auf festem Untergrund mit 2,5 m Abstand, Pyrotechnikverbot, Wässerungspflicht
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Waldnähe (100 m): Kein offenes Feuer, kein Verbrennen von Gartenabfällen
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Kontrollen: Verstärkte Überprüfung durch städtische Ordnungskräfte
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Weitere Informationen: Online unter wiesbaden.de/waldbrandgefahr

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