Sicherheitsmaßnahme
Waldbrand-Warnstufe 4 verlängert: Absolutes Grillverbot auf allen öffentlichen Plätzen in Wiesbaden
Die anhaltende Trockenheit und die bevorstehende nächste Hitzewelle halten Wiesbaden fest im Griff. Die Landeshauptstadt belässt die Waldbrandgefahrenstufe weiterhin auf Stufe 4. Damit gilt ab sofort ein striktes Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen im gesamten Stadtgebiet.
Symbolfoto
Wiesbaden bleibt wegen der anhaltenden Trockenheit und der kommenden Hitzewelle weiterhin in Waldbrand-Warnstufe 4. Damit gilt in der hessischen Landeshauptstadt ein absolutes Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen, auch Gasgrills und ähnliche Geräte sind untersagt.
Schutz vor Wald- und Flächenbränden
Die Grillplätze in und am Wald sind bereits geschlossen. Nun gilt das Verbot auch für die übrigen öffentlichen Grillplätze im Stadtgebiet. Zusätzlich ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten, und Ordnungskräfte werden die Plätze verstärkt kontrollieren.
Die Stadt reagiert damit auf die anhaltende Trockenheit und die erhöhte Brandgefahr im Wald und auf Freiflächen. Der Waldbrandgefahrenindex und der Grasland-Feuer-Index zeigen das meteorologische Risiko für Wald- und Flächenbrände an und dienen den zuständigen Behörden als Grundlage für die Warnungen.
Strenge Regeln auch für Veranstaltungen
Auch Veranstalter müssen die Vorgaben einhalten. Für Kohlegrills gilt ein Grillverbot, das Grillen in Pavillons oder Zelten ist ebenfalls untersagt. Ausgenommen sind Foodtrucks oder Anhänger mit festem Boden.
Veranstalter müssen außerdem Stellflächen ausreichend bewässern, zusätzliche Löschmittel wie Feuerlöscher oder Wassereimer vorhalten und gegebenenfalls auch Grasflächen vor Beginn von Veranstaltungen wässern. Das Abbrennen von Feuerwerk oder Pyrotechnik ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen müssen mit dem Umweltamt abgestimmt werden.
Was die Warnstufen bedeuten
Die Stadt verweist darauf, dass es beim Waldbrandgefahrenindex fünf Stufen gibt: von 1 für sehr geringe Gefahr bis 5 für sehr hohe Gefahr. In Stufe 3 werden Waldgrillplätze geschlossen, in Stufe 4 gilt ein generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen, und in Stufe 5 kommen zusätzlich strenge Auflagen für Veranstalter hinzu.
Für Gaststätten und Kleingärten in Waldnähe gilt außerdem: In einem Abstand von 100 Metern Luftlinie dürfen keine Feuer oder Pyrotechnik entzündet werden.
Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Wer sich in der Natur aufhält, sollte besonders vorsichtig sein. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann bei trockener Witterung große Folgen haben. Die Stadt Wiesbaden verweist für aktuelle Informationen auf ihre Internetseite zur Waldbrandgefahr.
Mit Blick auf die bevorstehende Hitze bleibt die Lage angespannt. Umso wichtiger ist es, die Verbote und Hinweise ernst zu nehmen, damit sich aus der Trockenheit kein größerer Brand entwickelt.
Mehr aktuelle Meldungen und und Nachrichten für die Landeshauptstadt finden Sie täglich in unseren verschiedenen Rubrik auf Wiesbadenaktuell.de.
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InfoBox
Maßnahmen auf einem Blick: nun aus:
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Öffentliche Grillplätze: Das Grillen ist auf allen öffentlichen Plätzen verboten. Dies gilt ausdrücklich auch für Gas- oder Elektrogrills.
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Rauchverbot im Wald: Zum Schutz der Natur ist das Rauchen in Wiesbadener Wäldern ganzjährig untersagt.
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Kontrollen: Die städtischen Ordnungskräfte werden die Einhaltung der Verbote in den kommenden Tagen verstärkt kontrollieren.
Strenge Auflagen für Veranstaltungen & Gastronomie
Auch für Event-Veranstalter und die Gastronomie gelten wegen der extremen Trockenheit deutliche Einschränkungen:
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Kohlegrills & Zelte verboten: Veranstalter dürfen keine Kohlegrills nutzen. Das Grillen in Pavillons oder Zelten ist ebenfalls untersagt.
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Ausnahme Foodtrucks: Imbisswagen oder Anhänger mit festem Boden dürfen betrieben werden, jedoch müssen die Stellflächen sowie Zufahrten zum Auf- und Abbau vom Veranstalter ausreichend befeuchtet werden.
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Zusätzlicher Brandschutz: Veranstalter sind verpflichtet, zusätzliche Löschmittel (wie Feuerlöscher und gefüllte Wassereimer) bereitzuhalten und trockene Grasflächen vor Veranstaltungsbeginn zu wässern.
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Feuerwerk & Pyrotechnik: Das Abbrennen von Pyrotechnik ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen müssen zwingend vorab mit dem Umweltamt abgestimmt werden.
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Sicherheitsabstand zum Wald: Gaststätten und Kleingärten, die sich innerhalb eines 100-Meter-Radius zum Wald befinden, dürfen keinerlei offenes Feuer oder Pyrotechnik zünden.
Hintergrund: So funktionieren die Warnstufen
Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) und der Grasland-Feuer-Index (GFI) bewerten das Brandrisiko auf einer Skala von 1 (sehr gering) bis 5 (sehr hoch):
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Stufe 3: Waldgrillplätze werden vorsorglich geschlossen.
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Stufe 4 (aktuell): Generelles Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen.
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Stufe 5: Zusätzliche, extrem strenge Auflagen für sämtliche Events im Freien.
Aktuelle Informationen und Details zur Lage stellt die Stadt unter www.wiesbaden.de/waldbrandgefahr bereit.
Aktuelle Informationen zur Gefahrenlage und den geltenden Allgemeinverfügungen finden Bürgerinnen und Bürger online unter www.wiesbaden.de/waldbrandgefahr.

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