Wettbewerb

Handwerk trifft Kreativität: Jetzt für den 19. Hessischen Gestaltungspreis bewerben!

Die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern schreibt den 19. Hessischen Gestaltungspreis aus und würdigt damit herausragende handwerkliche Arbeiten aus Hessen. Prämiert werden innovative Objekte, die zukunftsweisende Ideen verwirklichen und durch ihre gestalterische Qualität sowie material- und funktionsgerechte Fertigung überzeugen. Anmeldeschluss ist 11. Juli.

Von: |Erschienen am: 1. Mai 2025 11:47|

Grafik: Veranstalter (bearbeitet)

Die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern hat den 19. Hessischen Gestaltungspreis ausgeschrieben. Mit diesem Preis werden Arbeiten hessischer Handwerkerinnen und Handwerker ausgezeichnet, die sich durch ihre besondere Gestaltungskompetenz hervorheben. Gesucht werden innovative Objekte, die zukunftsweisende Ideen umsetzen sowie material- und funktionsgerecht gefertigt sind.

Hessischer Gestaltungspreis wird alle zwei Jahre vergeben

„Der Wettbewerb soll die Bedeutung des gestaltenden Handwerks als wichtigen Bestandteil des kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Hessen würdigen“, so Frank Dittmar, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern. Teilnahmeberechtigt sind Handwerkerinnen und Handwerker, die in Hessen in einem Handwerk tätig sind, in dem Gestaltung eine Rolle spielt. Auch Mitgliedsbetriebe des Bundesverband Kunsthandwerk sowie von Keramik-Hessen e. V. sind eingeladen, sich zu bewerben. Der Hessische Gestaltungspreis wird alle zwei Jahre von der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern ausgeschrieben und vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum finanziell unterstützt.

Bewerbungsschluss ist 11. Juli

Der 19. Hessische Gestaltungspreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Er wird mit je 2.000 Euro in den vier Kategorien „Möbel und Skulpturen“, „Wohnen und Leben“, Mode und Accessoires“ sowie „Schmuck und Gerät“ ausgelobt. Die Wettbewerbsarbeit muss eine eigenständige kreative Leistung sein, die selbst entworfen und ausgeführt wurde. Meisterstücke sind ebenfalls zugelassen. Zur Nachwuchsförderung werden zudem ein Gesellenpreis und ein Nachwuchspreis in Höhe von je 1.000 Euro vergeben. Gesellenstücke und Objekte, die während der Ausbildung entstanden sind, werden ausschließlich mit dem Gesellen- bzw. Nachwuchspreis prämiert. Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Arbeiten nach den Kriterien Gestaltung, material- und funktionsgerechte Ausführung sowie zukunftsweisende Idee. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 11. Juli. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Feierstunde am Dienstag, 19. August, statt.

Weitere Informationen, die offizielle Ausschreibung sowie den Bewerbungsbogen gibt es hier.

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