Gesundheit
Abkochgebot in der City: Der große Ratgeber – Was Sie bei Duschen, Kaffee, Babynahrung & Co. jetzt beachten müssen!
Nach dem Nachweis des Umweltbakteriums „Pseudomonas aeruginosa“ im Trinkwassernetz rund um das Wiesbadener Kurhaus gilt für Teile der Innenstadt ein vorsorgliches Abkochgebot. Doch was bedeutet das konkret für das morgendliche Zähneputzen, das Kaffeekochen, die Spülmaschine oder das Waschen von Salat? Wer zählt zu den Risikogruppen, was müssen Zahnarztpraxen beachten und wie gefährlich ist das Wasser für Haustiere? Die Landeshauptstadt, das Gesundheitsamt und die Wasserversorgungsbetriebe haben einen umfassenden Frage-und-Antwort-Katalog vorgelegt. wiesbadenaktuell.de fasst alle wichtigen Verhaltensregeln übersichtlich zusammen.
Symbolfoto
Seit Freitag, 25. September, herrscht in Teilen der Wiesbadener Innenstadt Alarmstufe beim Trinkwasser: Bei Routinekontrollen im Umfeld des Kurhauses wurde das Bakterium Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen. Das Gesundheitsamt hat daraufhin ein vorsorgliches Abkochgebot erlassen.
Wichtig vorab: Trinkwasser ist niemals vollkommen steril. Für gesunde Menschen stellt das Bakterium im Regelfall kein erhöhtes Risiko dar. Die Maßnahmen dienen der reinen Vorsorge und zusätzlichen Absicherung. Dennoch wirft das Gebot im Alltag unzählige praktische Fragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten im Überblick.
Grundregeln: Wie koche ich richtig ab und wofür?
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Richtig abkochen: Das Wasser in einem offenen Gefäß (oder Wasserkocher) einmal sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen lassen. Alternativ kann handelsübliches, abgepacktes Mineral- bzw. Trinkwasser verwendet werden.
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Wofür ist abgekochtes Wasser PFLICHT?
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Zum Trinken und zur Getränkezubereitung
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Für Eiswürfel (Crush- und Würfeleismaschinen sollten außer Betrieb bleiben)
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Zur Zubereitung von Lebensmitteln sowie zum Waschen von Obst, Salat und Gemüse, das roh gegessen wird
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Zum Zähneputzen
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Für den Geschirrabwasch von Hand
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Für medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülungen)
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Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung (hier zwingend abgekochtes oder abgepacktes Wasser nutzen!)
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Als Trinkwasser für empfindliche Haustiere
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Küche & Haushalt: Was geht – und was nicht?
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Kaffeemaschinen & Heißgetränkeautomaten: Können genutzt werden, sofern die Maschine das Wasser nachweislich auf mindestens 60 Grad erhitzt. Ist die Temperatur unbekannt oder niedriger, muss zuvor abgekochtes oder abgepacktes Wasser in den Tank gefüllt werden.
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Geschirrspüler: Völlig unbedenklich, wenn das Spülprogramm mit Temperaturen von über 60 Grad spült und trocknet.
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Waschmaschine: Kann regulär genutzt werden. Die Waschtemperatur sollte mindestens 40 Grad betragen. Es empfiehlt sich, die Maschine zwischendurch bei Höchsttemperatur (Kochwäsche) leer laufen zu lassen und ggf. Hygienespüler zu verwenden.
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Wohnungsputz & Arbeitsflächen: Für Böden und Oberflächen ist das Leitungswasser grundsätzlich nutzbar. Wichtig: Küchenarbeitsflächen, auf denen direkt Lebensmittel zubereitet werden, sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser gereinigt werden. Wunden an den Händen vorher wasserdicht abkleben!
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Wasserfilter-Kannen (Tischfilter): Achtung Trugschluss: Filterkannen reduzieren Bakterien nicht! Das Wasser muss auch hier vorher sprudelnd abgekocht werden. Ein Austausch der Filterpatrone wird empfohlen.
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Vorkochen auf Vorrat: Wasser kann problemlos am Vortag abgekocht werden. Nach dem Abkühlen sollte es kühl und in einem sauberen, geschlossenen, lebensmitteltauglichen Behälter aufbewahrt werden.
Körperpflege, Duschen & sensible Stellen
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Zähneputzen: Immer mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser!
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Duschen & Baden: Gesunde Personen ohne Vorerkrankungen können ganz normal duschen und baden. Offene Wunden müssen jedoch zwingend wasserdicht abgedeckt werden.
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Ohren sorgfältig trocknen: Da Pseudomonas zu hartnäckigen Außenohrinfektionen führen kann, sollten Ohren und insbesondere der äußere Gehörgang nach dem Duschen oder Baden stets sehr gründlich abgetrocknet werden (ggf. vorsichtig mit Wattestäbchen).
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Schwangere & gesunde Kinder: Können abgekochtes Wasser vollkommen unbedenklich nutzen. Es gelten dieselben Vorsichtsregeln wie für gesunde Erwachsene.
Risikogruppen: Wer muss extrem vorsichtig sein?
Pseudomonas aeruginosa siedelt sich bevorzugt auf geschädigter Haut oder Schleimhaut an und ist gegen viele Antibiotika resistent. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht für:
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Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen (wie Mukoviszidose oder COPD, vor allem bei Cortisontherapie).
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Menschen mit chronischen Wunden, offenen Hautläsionen, Geschwüren oder schweren Hauterkrankungen (z. B. Neurodermitis, Psoriasis).
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Patientinnen und Patienten mit Blasenkathetern, Magensonden oder künstlichen Körperöffnungen (Stoma/Kortison).
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Stark abwehrgeschwächte Personen (z. B. nach Organtransplantationen, unter Chemotherapie/Immunsuppressiva).
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Nutzer von Inhalationsgeräten (dürfen niemals mit rohem Leitungswasser gereinigt/betrieben werden!).
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Kontaktlinsenträger (Linsen niemals mit Leitungswasser reinigen – Infektionsgefahr der Hornhaut!).
Schutz für Gefährdete: Risikopatienten sollten auch zum Händewaschen und Duschen nur frisch abgekochtes (und abgekühltes) Wasser oder endständige Sterilfilter nutzen. Diese Spezialfilter für Wasserhähne und Duschköpfe gibt es im Sanitätsfachhandel oder in Apotheken (Infos: DVGW-Publikation twin Nr. 12). Betroffene sollten im Zweifel immer Rücksprache mit ihrem Facharzt halten.
Vorgaben für Gastronomie, Arzt- und Zahnarztpraxen
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Zahnarztpraxen: Behandlungseinheiten mit direktem Festwasseranschluss dürfen nicht mehr betrieben werden. Nur Einheiten mit unabhängiger Wasserversorgung sind zulässig. Bei Umstellungen muss das Leitungsnetz komplett gespült und desinfiziert werden.
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Arztpraxen: Für medizinische Anwendungen und die Aufbereitung von Medizinprodukten ist Leitungswasser absolut tabu. Geräte mit integrierter Erhitzung auf mindestens 60 Grad dürfen laufen.
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Gewerbliche Spülmaschinen: Gewerbespüler dürfen nur genutzt werden, wenn sie nach DIN 10512 arbeiten (Klarspültemperatur 80–85 Grad). Schankanlagen dürfen nicht mit dem betroffenen Leitungswasser gereinigt werden!
Was ist mit Tieren und Haustieren?
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Hunde und Katzen: Gesunde Tiere verfügen über eine robuste Magensäure und ein starkes Immunsystem. Sie können das Leitungswasser im Regelfall trinken. Bei kranken oder abwehrgeschwächten Tieren sollte vorsichtshalber abgekochtes Wasser gegeben werden.
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Aquarien: Vorsicht bei Fischen und Amphibien: Da eine toxische Wirkung auf empfindliche Wasserlebewesen nicht ausgeschlossen werden kann, sollten sich Aquarienbesitzer im Zoofachhandel beraten lassen.
Wie lange dauert das Abkochgebot?
Die Beseitigung von Pseudomonas aeruginosa in komplexen Rohrnetzen ist anspruchsvoll. Die Wasserversorgungsbetriebe (WLW) nehmen in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt großflächige Rohrnetzspülungen vor und ziehen mehrmals pro Woche Proben an Dutzenden Messstellen.
Erfahrungsgemäß ist nicht mit einer kurzfristigen Aufhebung binnen weniger Tage zu rechnen. Das Abkochgebot bleibt so lange in Kraft, bis mehrere Ko

Karte für das Abkochgebot in Wiesbaden
Karten zum Herunterladen: Abkochgebot Wiesbaden
Liste mit den Straßenbereichen zum Herunterladen: Trinkwasser Liste Der Betroffenen Gebiete
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Wichtige Hotlines für Bürgerinnen und Bürger:
Für besorgte Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende wurden Informationskanäle geschaltet:
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WLW – Wasserversorgungsbetriebe Wiesbaden
Telefon: 0611 / 78 02 201
E-Mail: wasserqualitaet@wlw-wiesbaden.de
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Gesundheitsamt Wiesbaden
Telefon: 0611 / 31 28 28
Erreichbarkeit: Freitag bis 16:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr.
E-Mail: info-gesundheitsamt@wiesbaden.de
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Offizielle Straßenliste & FAQ im Netz:

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