Gesundheit
EILMELDUNG: Bakterien im Trinkwasser gefunden – Abkochgebot für Teile der Wiesbadener Innenstadt verhängt
Wichtige Eilmeldung für Bürgerinnen, Bürger und Gastronomen in der Wiesbadener Innenstadt: Bei routinemäßigen Trinkwasserkontrollen ist das Bakterium „Pseudomonas aeruginosa“ nachgewiesen worden. Auf Verfügung des städtischen Gesundheitsamts haben die Wasserversorgungsbetriebe und Netzbetreiber ESWE Versorgung am Freitag mit sofortiger Wirkung ein vorsorgliches Abkochgebot verhängt. Leitungswasser darf bis auf Weiteres nur abgekocht getrunken, zum Kochen oder Zähneputzen verwendet werden.
Symbolfoto
Alarmstufe beim Trinkwassernetz im Wiesbadener Stadtzentrum: Bei engmaschigen Beprobungen in der unmittelbaren Umgebung des Kurhauses wurde das Umwelt- und Krankenhausbakterium Pseudomonas aeruginosa festgestellt. Die entsprechenden Laborergebnisse liegen seit dem heutigen Freitag, 25. September , vor.
Auf Anordnung des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt Wiesbaden rufen die Wasserversorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (WLW) und der Netzbetreiber ESWE Versorgung ab sofort ein vorsorgliches Abkochgebot für das betroffene Kerngebiet der Innenstadt aus. Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz.
Wichtig für alle übrigen Stadtgebiete: Alle weiteren Trinkwasserproben in der weiteren Umgebung der Innenstadt sowie im gesamten restlichen Stadtgebiet von Wiesbaden waren vollkommen unauffällig und keimfrei.
Verhaltensregeln – Was im betroffenen Gebiet ab sofort gilt
Das Leitungswasser darf im definierten Innenstadtbereich ab sofort bis auf Weiteres ausschließlich in abgekochtem Zustand für folgende Zwecke verwendet werden:
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Zum Trinken (auch für Haustiere)
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Zur Zubereitung von Speisen, Heiß- und Kaltgetränken
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Zur Reinigung von Wunden
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Zum Zähneputzen
So kochen Sie richtig ab:
Das Wasser muss einmalig sprudelnd aufkochen und sollte danach mindestens zehn Minuten abkühlen, bevor es weiterverwendet wird. Aus praktischen Gründen empfiehlt das Gesundheitsamt die Nutzung eines herkömmlichen elektrischen Wasserkochers.
Besondere Vorsicht für Risikogruppen
Für Personen mit speziellen Risikofaktoren (wie immungeschwächte Personen, schwere chronische Vorerkrankungen oder offene Hautläsionen) gelten strengere Vorgaben:
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Risikogruppen sollten abgekochtes Wasser zusätzlich auch zum Händewaschen und zum Duschen verwenden.
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Personen ohne spezielle Risikofaktoren können das Leitungswasser weiterhin bedenkenlos für Körperpflege, Händewaschen und Duschen nutzen.
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Für die Toilettenspülung kann das Wasser von allen Bewohnern ohne Einschränkung ganz normal verwendet werden.
Ausführliche Details zu den definierten Risikogruppen sowie weiterführende Gesundheitstipps hat die Landeshauptstadt im Internet in einem Fragen-und-Antworten-Katalog unter www.wiesbaden.de/krisenfall zusammengestellt.
Großevents gesichert – Stadtfest und Herbstmarkt laufen planmäßig
Erleichterung herrscht mit Blick auf die anstehenden Großveranstaltungen im Wiesbadener Zentrum. Das Wiesbadener Stadtfest, der Herbstmarkt sowie das traditionelle Erntedankfest finden wie geplant statt!
Für die Stände, Gastronomen und Buden vor Ort greift ein gesondertes Sicherheitskonzept: Durch den gezielten Einsatz geprüfter Spezial- und Sterilfilter ist die einwandfreie und sichere Wasserversorgung an allen Veranstaltungstagen vollumfänglich gewährleistet.
Rohrnetzspülungen und Ursachenforschung laufen auf Hochtouren
Die WLW arbeiten Hand in Hand mit dem Gesundheitsamt und den Technikern der ESWE Versorgung daran, die Eintragsquelle zu lokalisieren und dauerhaft zu eliminieren. In den betroffenen Rohrsträngen rund um das Kurhaus werden ab sofort intensive Netzspülungen vorgenommen. Zudem finden mehrmals wöchentlich engmaschige Wasseranalysen an zahlreichen Entnahmestellen statt.
Das Abkochgebot bleibt so lange in Kraft, bis mehrere aufeinanderfolgende Laborproben den vollständigen Rückgang der Keime belegen und das Gesundheitsamt formell Entwarnung gibt.

Karte für das Abkochgebot in Wiesbaden
Karten zum Herunterladen: Abkochgebot Wiesbaden
Liste mit den Straßenbereichen zum Herunterladen: Trinkwasser Liste Der Betroffenen Gebiete
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InfoBox
Bürger-Hotlines und Kontakt
Für besorgte Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende wurden Informationskanäle geschaltet:
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WLW – Wasserversorgungsbetriebe Wiesbaden
Telefon: 0611 / 78 02 201
E-Mail: wasserqualitaet@wlw-wiesbaden.de
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Gesundheitsamt Wiesbaden
Telefon: 0611 / 31 28 28
Erreichbarkeit: Freitag bis 16:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr.
E-Mail: info-gesundheitsamt@wiesbaden.de
Fragen und Antworten zum Abkochgebot zu Pseudomonas aeruginosa
Was ist zu tun?
Leitungswasser muss in allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: in einem offenen Gefäß einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen lassen. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers. Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser verwendet werden.
Für welche Verwendungszwecke muss das Wasser abgekocht werden?
Abkochen ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig: Trinken, Getränkezubereitung (auch Eiswürfel), Zubereiten von Lebensmitteln, Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln, medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülen), Zähne putzen, Geschirrabwasch von Hand, Wasser für empfindliche Haustiere.
Für bestimmte Personengruppen mit speziellen Risikofaktoren gelten darüberhinausgehende Empfehlungen, die weiter unten genauer beschrieben werden.
Welche Auswirkungen kann es haben, wenn man das Wasser nicht abgekocht trinkt?
Für gesunde Personen stellt Pseudomonas aeruginosa in der Regel kein erhöhtes Risiko dar. Für bestimmte Personengruppen mit speziellen Risikofaktoren kann Pseudomonas aeruginosa beim Vorkommen im Trinkwasser aber ggf. zu Infektionen führen.
Welche Schutzmaßnahmen sind außerdem sinnvoll?
Ohren und insbesondere der äußere Gehörgang sollten nach dem Reinigen/Duschen/Baden immer gut abtrocknen, ggf. durch vorsichtige Anwendung von Wattestäbchen.
Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.
Welche Personengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
Da Pseudomonas aeruginosa auf kranker oder vorgeschädigter Haut oder Schleimhaut ansiedelt, sind Verletzungen oder Erkrankungen von Haut und Schleimhäuten die wichtigsten Risikofaktoren. Dazu gehören:
- Schwere Erkrankungen der Atemwege wie die Mukoviszidose oder chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), insbesondere mit Bronchiektasen oder unter Einfluss einer Cortisontherapie
- Offene Wunden, chronische Geschwüre (Ulzera) oder chronische Hautentzündungen wie Neurodermitis oder Psoriasis
- Personen mit Harnwegkathetern, Magen- oder anderen Ernährungssonden
- Personen mit künstlichem Darmausgang oder anderen künstlichen Austrittspforten z. B. der Nieren
- Gebrauch von Inhalationsgeräten, wenn diese mit Trinkwasser betrieben und/oder gereinigt werden
- Tragen von Kontaktlinsen, wenn diese mit Trinkwasser gereinigt werden
Ein erhöhtes Risiko besteht auch für Personen, die stark abwehrgeschwächt sind, z. B. durch die Einnahme von Immunsuppressiva, nach Organtransplantation oder mit speziellen Krebserkrankungen. In diesen Fällen sollten Betroffene unbedingt Rücksprache mit Ihrem Hausarzt und/oder Ihrem behandelnden Facharzt halten.
Welche Schutzmaßnahmen sollten von Personengruppen mit speziellen Risikofaktoren beachtet werden?
Das Anbringen von sogenannten endständigen Filtern an Wasserhähne bzw. an Duschen gewährleistet ein bakterienfreies Wasser, das dann für alle Zwecke bedenkenlos verwendet werden kann. Man erhält diese endständigen Filter in Sanitätshäusern und ggf. in Apotheken. Detailliertere Informationen hierzu finden Sie in der kostenfreien Publikation „twin Nr. 12 – Temporärer Einsatz endständiger Filter in mikrobiell kontaminierten Trinkwasser-Installationen“ unter www.dvgw.de.
Durch Abkochen (sprudelnd aufkochen und erkalten lassen) gelingt ebenfalls die Herstellung von Bakterien-freiem Wasser.
Für die nachfolgend genannten Tätigkeiten sollten gefährdete Personen entweder steril filtriertes oder frisch abgekochtes und wieder erkaltetes Wasser verwenden:
- zur Reinigung von offenen Wunden, Geschwüren oder anderen Hautläsionen sowie von Kathetereintrittsstellen
- zur Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
- zur Reinigung von Kontaktlinsen
- zur Aufbewahrung und Reinigung von Prothesen und Zahnspangen in Gefäßen
- zur Zubereitung von Nahrung
Ohren und insbesondere der äußere Gehörgang sollten nach dem Reinigen/Duschen/Baden immer gut abtrocknen, ggf. durch vorsichtige Anwendung von Wattestäbchen.
Säuglingsnahrung sollte mit abgepacktem oder zuvor abgekochtem Wasser zubereitet werden.
Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Nein, sofern sie nicht zu einer der Personengruppen mit speziellen Risikofaktoren (siehe oben) gehören. Alle anderen Kinder können abgekochtes Wasser unbedenklich zu sich nehmen und benutzen.
Säuglingsnahrung sollte mit abgepacktem oder zuvor abgekochtem Wasser zubereitet werden.
Was müssen Schwangere beachten?
Schwangere können abgekochtes Wasser ohne Bedenken zu sich nehmen und benutzen.
Es gelten keine besonderen Empfehlungen, sofern sie nicht zu einer der Personengruppen mit speziellen Risikofaktoren (siehe oben) gehören.
Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?
Zum Zähneputzen sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden. Gesunde Personen können das Wasser zur Körperpflege (waschen, duschen, baden) verwenden, Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.
Personengruppen mit speziellen Risikofaktoren sollten zur Körperpflege nur steril filtriertes oder frisch abgekochtes und wieder erkaltetes Wasser verwenden.
Kann das Wasser auch am Vortag abgekocht werden, damit es am nächsten Tag genutzt werden kann?
Ja. Das Wasser sollte nach langsamem Abkühlen kühl und in einem sauberen, lebensmitteltauglichen, geschlossenen Behälter gelagert werden.
Kann das Wasser zum Putzen im Haushalt verwendet werden?
Das Wasser kann grundsätzlich verwendet werden. Bei Arbeitsflächen, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser zur Reinigung verwendet werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.
Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?
Für die Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln, die roh gegessen werden (beispielsweise waschen und verzehren von Obst und Gemüse), sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Kann das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt werden?
Nein. Es sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Kann das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspüler verwendet werden?
Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte dabei mindestens 40 Grad betragen. Zusätzlich können Sie die Waschmaschine regelmäßig bei höchstmöglicher Temperatur ohne Beladung laufen lassen ggf. unter zusätzlicher Nutzung von Hygienespülern und sofern vorhanden Reinigungsprogramme der Maschine nutzen.
Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet.
Kann eine Kaffeemaschine genutzt werden?
Maschinen, die das Wasser auf mindestens 60 Grad erhitzen, können genutzt werden. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist diese nicht bekannt, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser genutzt werden.
Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?
Eiswürfel sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Crush- und Würfeleismaschinen sollten während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.
Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen verwendet werden?
Nein.
Kann das Wasser zur Reinigung von Besteck/Geschirr/Gläsern im gewerblichen Bereich verwendet werden?
Für den genannten Zweck kann das Wasser nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind (DIN 15012 fordert eine Temperatur von 80-85 Grad für die Klarspülung), verwendet werden.
Können Getränke-/Kaffeeautomaten und Trinkwassersprudler mit diesem Wasser betrieben werden?
Bei einer Erhitzung auf mindestens 60 Grad können Heißgetränkeautomaten dieses Wasser nutzen. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.
Können Haustiere das Wasser trinken?
Ja. Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Wasser in der Natur ist schließlich auch nicht keimfrei. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt. Da eine toxische Wirkung auf in Aquarien gehaltene Lebewesen nicht ausgeschlossen werden kann, sollten sich Besitzer eines Aquariums im Fachhandel informieren.
Für Haustiere gilt grundsätzlich dasselbe wie für Menschen: Gesunde Tiere sind in der Regel nicht betroffen, aber kranke oder geschwächte Tiere können durchaus darunter leiden.
Was ist bei der Nutzung von Wasserfilter-Kannen zu beachten?
Wasserfilter-Kannen führen zu keiner Reduzierung der Bakterienanzahl im Wasser. Das Wasser ist auch bei der Nutzung von Wasserfilter-Kannen vorher abzukochen und abkühlen zu lassen. Ein Austausch der Filter wird empfohlen.
Was muss in Zahnarztpraxen beachtet werden?
Behandlungseinheiten, die direkt mit den Trinkwasserleitungen verbunden sind, dürfen nicht mehr betrieben werden.
Behandlungseinheiten, die über eine vom Trinkwasser unabhängige Wasserversorgung verfügen, können weiterhin betrieben werden.
Wenn eine Umstellung von einem leitungsgebundenen auf ein leitungsunabhängiges System erfolgt, muss das aus der Leitung stammende Wasser in den Behandlungseinheiten vollständig ausgetauscht und das vom Hersteller vorgegebene Reinigungsprogramm durchgeführt werden. Erst dann dürfen wieder Patienten behandelt werden. Das Gesundheitsamt empfiehlt in diesem Fall dringend, dem Wasser der leitungsunabhängigen Versorgung ein geeignetes und zugelassenes Desinfektionsmittel zuzugeben.
Was muss in Arztpraxen beachtet werden?
Das Leitungswasser darf nicht für medizinische Zwecke sowie die manuelle Aufbereitung von Medizinprodukten verwendet werden. Für diese Anwendungszwecke ist entweder abgekochtes Leitungswasser oder abgepacktes Wasser zu verwenden.
Wenn die Medizinprodukte leitungsunabhängig, also mit Wasser anderer Herkunft, betrieben werden, können diese weiterbetrieben werden.
Wenn eine Umstellung von einem leitungsgebundenen auf ein leitungsunabhängiges System erfolgt, muss das aus der Leitung stammende Wasser in den Behandlungseinheiten vollständig ausgetauscht und das vom Hersteller vorgegebene Reinigungsprogramm durchgeführt werden. Erst dann dürfen wieder Patienten behandelt werden. Das Gesundheitsamt empfiehlt in diesem Fall dringend, dem Wasser der leitungsunabhängigen Versorgung ein geeignetes und zugelassenes Desinfektionsmittel zuzugeben.
Geräte im medizinischen Anwendungsbereich, die direkt mit den Trinkwasserleitungen verbunden sind und in denen das Wasser auf mindestens 60 Grad erwärmt wird, können weiterbetrieben werden.
Welche Gebiete sind betroffen?
Derzeit gelten die gesundheitlichen Schutzmaßnahmen in Teilen der Innenstadt von Wiesbaden.
Je nachdem wie die derzeit noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse in der weiteren Umgebung ausfallen, kann es notwendig werden, die Schutzmaßnahmen auf ein größeres Gebiet auszuweiten. Siehe Auflistung der betroffenen Straßen (Anlage 1) .
Seit wann besteht die Verunreinigung?
Nach ersten auffälligen Trinkwasseruntersuchungsergebnissen im Bereich des Kurhauses wurden Trinkwasseruntersuchungen auf die nähere Umgebung ausgeweitet. Auch dort konnte Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen werden. Diese Ergebnisse liegen seit Freitag, 25.09.2026 vor.
Wie lange ist (mindestens) mit den Einschränkungen zu rechnen?
Bei Pseudomonas aeruginosa ist es sehr schwierig, eine verlässliche Prognose über die Dauer der Schutzmaßnahmen abzugeben. Die Dauer der Einschränkungen hängt maßgeblich vom Erfolg der ergriffenen Maßnahmen ab. Mit einer kurzfristigen Aufhebung der Schutzmaßnahmen ist erfahrungsgemäß nicht zu rechnen.
Welche Maßnahmen wurden bereits und werden noch ergriffen?
In den betroffenen Teilen des Leitungsnetzes werden Spülungen vorgenommen. Mehrmals pro Woche erfolgen Trinkwasseruntersuchungen an einer Vielzahl von Probenahmestellen. Alle Fachleute arbeiten mit Hochdruck daran, die Ursache zu finden und dauerhaft zu beseitigen.
Das Gesundheitsamt Wiesbaden steht in engem Austausch mit der WLW/ESWE und überwacht alle Maßnahmen. Das Trinkwasser ist unter Beachtung des bestehenden Abkochgebots gesundheitlich unbedenklich und sicher verwendbar.
Um welchen Keim handelt es sich?
Im Trinkwasser wurde das Bakterium Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um ein in der Umwelt weit verbreitetes Bakterium, das natürlicherweise in Wasser, Erde und feuchten Umgebungen vorkommt. Bei Regen findet man es auch an kleinste Wassertröpfchen gebunden in der bodennahen Außenluft. Dieser Umweltkeim ist fast gegen alle Antibiotika resistent.
Wichtig ist zu verstehen: Trinkwasser ist grundsätzlich nicht steril. Auch bei geringfügigen Überschreitungen von Grenzwerten besteht in der Regel keine unmittelbare gesundheitliche Gefahr. Die genannten Schutzmaßnahmen dienen daher der zusätzlichen Absicherung und Vorsorge – nicht der Gefahrenabwehr.
Für Personengruppen mit speziellen Risikofaktoren gelten die oben genannten zusätzlichen Empfehlungen.
Wie erfolgt die Übertragung auf den Menschen?
Die Übertragung erfolgt
- durch Kontakt von belastetem Wasser mit Wunden, vorgeschädigter Haut oder Eintrittsstellen von Kathetern oder anderen künstlichen Hautöffnungen
- über mit Pseudomonas aeruginosa verunreinigte Inhalationsgeräte, aus denen Medikamente bzw. Flüssigkeiten inhaliert werden
- über das Reinigen von Kontaktlinsen mit belastetem Wasser (Belagsbildung auf den Kontaktlinsen)
- bei Verbleiben von belastetem Wasser im äußeren Gehörgang nach dem Duschen/Baden
- Trinken oder Verschlucken von belastetem Wasser in speziellen Situationen (Risikopatienten, Säuglinge)
Je nach dem Ort der Besiedlung können Infektionen entstehen, die mehr oder weniger schwerwiegend und häufig auch chronisch verlaufen können. Hierzu gehören Infektionen der Atemwege wie Bronchitis oder Pneumonie, Haut- , Harnwegs- und Weichgewebeinfektionen, chronische Außenohrinfektionen oder Infektionen des Auges.


