Gesundheitsbelastung
„Zusätzliche Belastung mit Fluglärm nicht hinnehmbar“ – Nordwestabflüge am Flughafen Frankfurt steigen deutlich an
Die Fluglärmkommission Frankfurt hat ein neues Betriebskonzept für den Flughafen vorgestellt, mit deutlichen Folgen für Wiesbaden. Vor allem in den Abendstunden droht der Landeshauptstadt Wiesbaden mehr Fluglärm. Bürgermeisterin Christiane Hinninger kritisiert die Pläne scharf und fordert wirksame Schutzmaßnahmen.
Symbolfoto
Die Fluglärmkommission Frankfurt, in der auch die Landeshauptstadt Wiesbaden vertreten ist, hat auf ihrer Sondersitzung am Mittwoch, 10. Juni, das geänderte Betriebskonzept für den Flughafen Frankfurt zur Kenntnis genommen. Mit diesem Konzept sollen bis zum Jahr 2033 deutlich mehr Starts und Landungen abgewickelt werden. Ein zunehmender Teil der Flugzeuge wird dabei Richtung Nordwesten starten und Wiesbaden überfliegen.
Bürgermeisterin Hinninger – Gesundheitliche Belastung nicht hinnehmbar
Bürgermeisterin Christiane Hinninger (Die Grüne), Vertreterin der Landeshauptstadt Wiesbaden in der Fluglärmkommission, sagt: „Das geänderte Betriebskonzept wird dazu führen, dass Wiesbaden in den Abendstunden stärker von Fluglärm betroffen sein wird. Das ist eine auch gesundheitlich zusätzliche Belastung, die nicht hinnehmbar ist. Der Schutz vor Fluglärm darf nicht den Betriebswünschen des Flughafenbetreibers untergeordnet werden.
Die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene wäre das wirksamste Mittel, um die Menschen in der Region trotz steigender Nachfrage bei Mittel- und Langstreckenflügen vor zusätzlichem Fluglärm zu schützen.“
Kommission fordert – Nordwestabflüge auf Mindestmaß begrenzen
Die Kommission fordert, die mit dem geänderten Betriebskonzept einhergehende Lärmbelastung so gering wie möglich zu halten. Nordwestabflüge sollen auf das betrieblich erforderliche Mindestmaß begrenzt werden. Die Kommission hat die Deutsche Flugsicherung außerdem aufgefordert, weitere Zeitfenster für Lärmpausen auch in der Nacht und in anderen lärmsensiblen Zeiten zu prüfen.
Im Planfeststellungsverfahren für den Flugbetrieb bei Westwetterlage war versprochen worden, dass die Nordwest-Abflugstrecken nur in Ausnahmefällen mit einem Anteil von etwa 1,5 Prozent genutzt werden. Das geänderte Betriebskonzept sieht nun jahresdurchschnittlich bis zu 25 Prozent Nordwest-Abflüge am Tag und 20 Prozent in der Nacht vor.
Besonders kritisch – verkehrsreichste Stunde der Nordwestabflüge
Die Abweichungen vom planfestgestellten Betriebskonzept wirken sich besonders stark in der Zeit von 22:00 bis 23:00 Uhr aus. Dies ist die verkehrsreichste Stunde der Nordwestabflugstrecken. Die Kommission bewertet diese Konzentration der Abflüge als kritisch, weil sie in einer gesundheitlich besonders schutzbedürftigen Zeit zusätzliche Lärmspitzen auslöst.
Einordnung für Wiesbaden
Der Vorfall zeigt erneut die Bedeutung des Fluglärm-Schutzes für Wiesbaden als Anrainerstadt des Flughafens Frankfurt. Besonders in den Abendstunden und in der Nacht sind die Auswirkungen auf die Bevölkerung gesundheitlich relevant. Bürgermeisterin Hinninger macht deutlich, dass der Schutz der Bürger vor Fluglärm Priorität haben muss – gegenüber den Betriebswünschen des Flughafenbetreibers.
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