AGBs
1. Werbeauftrag
(1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.
2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
– aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
– aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
3. Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen.
Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Wiesbaden aktuell ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung …) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
5. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.
6. Nachlasserstattung
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de zu erstatten.
(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
7. Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
(2) Die Pflicht CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(3) Kosten von CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
8. Ablehnungsbefugnis
(1) CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn – deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder – deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder – deren Veröffentlichung für Wiesbaden aktuell wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
9. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt Wiesbaden aktuell im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.
Ferner wird die CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wiesbaden aktuell nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt der CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft
10. Gewährleistung von CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de
(1) Die CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird – durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z. B. Browser) oder- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
11. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de nicht zu vertreten hat (etwa Software bedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt.
Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de bestehen.
12. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
13. Preise
(1) Für von CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
14. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen Wiesbaden aktuell, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per EMail erfolgen.
16. Vereinbarung und Nutzung von Bildern
Der Auftraggeber bzw. Übermittler von Bild- sowie Fotodokumenten an die CityNewsTeam Wiesbaden UG ist Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte.
Um diese Nutzung der Bilder durch den Rechtenutzer rechtlich abzusichern, treffen die Parteien nachstehende
Vereinbarung:
1. Der Rechteinhaber gestattet dem Rechtenutzer zeitlich und räumlich unbeschränkt die Nutzung der in Anlage 1 aufgeführten Bilder auf der vorgenannten Webseite und in seinen Social Media Auftritten, um auf die Angebote des Kooperationspartners hinweisen und diese, auch im Eigeninteresse, zu bewerben.
Der Rechtenutzer ist zu diesem Zweck berechtigt, unter Berücksichtigung der Belange des Fotografen die Bilder zu verändern, insbesondere zuzuschneiden und/oder mit anderen Bildern zu kombinieren.
2. Der Rechtenutzer nennt den Rechteinhaber nach freier Wahl durch den Rechtenutzer entweder an der Stelle auf der Website, an der er die Bilder einbindet oder im Impressum der Webseite, als Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte an den Bildern. Diese Nennung erfolgt durch einen Schriftzug in der Größe von mindestens 8pt.
Der Rechtinhaber wird dem Rechtenutzer zu jedem Bild als Anlage mitteilen, ob und mit welchem Inhalteine Urhebernennung oder eine Benennung des Rechteinhabers erfolgen soll. Ist zu den Bildern oder zu einzelnen Bildern in der Anlage 1 keine Angabe zur Urhebernennung oder Nennung des Rechteinhabers erfasst, ist die Nennung in das freie Ermessen des Rechtenutzers gestellt und der Urheber bzw. Rechteinhaber verzichtet auf weitere Rechte.
3. Eine gesonderte Vergütung ist für die Bildnutzung nach diesem Vertrag nicht zu leisten. Die angemessene Vergütung des Rechteinhabers wird in der Vereinbarung mit dem oben genannten Kooperationspartner des Rechtenutzers gewährleistet.
17. Urheberrechtshinweis
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Bildernachweis
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Soweit technisch möglich, ist es dem Nutzer gestattet, Inhalte Dritter zu verlinken. Dabei muss der Nutzer jedoch stets sicherstellen, dass die Inhalte, die auf den verlinkten Internetseiten abrufbar sind, ihrerseits nicht gegen die im Erstabsatz des Punktes 17. genannten Regeln verstoßen und nicht zu Werbung und anderen kommerziellen Angeboten, Chats oder Foren führen.
CityNewsTeam Wiesbaden UG ist es vorbehalten, den Nutzer zu verwarnen und/oder Inhalte des Nutzers zu bearbeiten oder zu löschen, wenn CityNewsTeam Wiesbaden UG den nachvollziehbaren Verdacht hat, dass der Nutzer gegen die AGB verstößt. Ist der Verdacht verfestigt, kann CityNewsTeam Wiesbaden UG ferner den Zugang des Nutzers ganz oder teilweise, zeitweise oder dauerhaft sperren. CityNewsTeam Wiesbaden UG wird bei der Wahl der Sanktion insbesondere die Schwere des Verstoßes und den Grad des Verschuldens des Nutzers berücksichtigen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist CityNewsTeam Wiesbaden UG aber unabhängig davon stets berechtigt, den Vertrag mit dem Nutzer außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Weitere und weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Falls CityNewsTeam Wiesbaden UG, Mitglieder deren Geschäftsleitung, deren Angestellte und/oder sonstige Mitarbeiter von Dritten mit der Behauptung in Anspruch genommen werden, dass ein bestimmter vom Nutzer veröffentlichter Inhalt den Dritten in seinen absoluten Rechten verletzt (z.B. infolge von Beleidigungen, falschen Tatsachenbehauptungen, Urheberrechtsverletzungen), ist der Nutzer zudem verpflichtet, CityNewsTeam Wiesbaden UG sowie deren Geschäftsleitung, Angestellte und sonstige Mitarbeiter von jeder Haftung und sämtlichen Kosten, einschließlich Rechtsanwaltskosten zur Rechtsverteidigung sowie möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens sowie etwaiger von einem Gericht festgesetzter bzw. festzusetzender Ordnungsgelder, freizustellen.
CityNewsTeam Wiesbaden UG wird den Nutzer über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zum Nachweis der Zulässigkeit der Veröffentlichung und zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Der Nutzer ist auf der anderen Seite verpflichtet, BILD unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig mitzuteilen.
CityNewsTeam Wiesbaden UG etwaig darüberhinausgehend zustehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
19. Informationspflichten von CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten:
– die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel
– die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.
20. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
21. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de. Soweit Ansprüche von CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von CityNewsTeam Wiesbaden UG (haftungsbeschränkt) wiesbadenaktuell.de vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
22. EU-Streitschlichtung
Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
23. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Diese AGB können jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Die geänderten AGB werden dem Nutzer in geeigneter Weise angezeigt oder ggf. per E-Mail übermittelt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform, also zumindest einer E-Mail. Der Nutzer wird in der Mitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen seiner Untätigkeit gesondert hingewiesen.
Widerspricht der Nutzer, hat sowohl CityNewsTeam Wiesbaden UG als auch der Nutzer das Recht, das betreffende Abonnement durch Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Möglichkeit der Änderung der AGB besteht überdies weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der für den jeweiligen Nutzer bestehenden Kernnutzungsmöglichkeiten der Angebote von CityNewsTeam Wiesbaden UG zum Nachteil des Nutzers einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in diesen AGB angelegten Verpflichtungen für den Nutzer.