Kriminalität
Betrunkener Rollerfahrer in Wiesbaden gestoppt – Deutlich über zwei Promille und kein Helm
Am frühen Freitagabend hat die Wiesbadener Polizei einen stark alkoholisierten Rollerfahrer aus dem Verkehr gezogen. Der Mann, der keinen Helm trug, fiel einer Streife auf und flüchtete. Rasant ging es durch die Innenstadt bis er und sein Mitfahrer stürzten.
Symbolfoto
Einer Streife des 3. Polizeireviers im Europaviertel fielt am Freitagabend, gegen 18:50 Uhr, ein Motorroller in der Dotzheimer Straße auf. Der Fahrer war ohne Helm unterwegs – und zu zweit auf dem Zweirad. Ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften. Die Beamtinnen und Beamten entschlossen sich zur Kontrolle und wendeten.
Doch der Rollerfahrer dachte offenbar nicht ans Anhalten. Er beschleunigte, überfuhr eine rote Ampel und lenkte sein Fahrzeug kurzerhand auf den Gehweg.
Sturz auf dem Gehweg – Fahrer verletzt sich leicht
Die Flucht endete abrupt: Auf dem Gehweg verlor der Fahrer die Kontrolle über den Roller. Das Fahrzeug kippte um – samt Sozius. Der Fahrer verletzte sich dabei leicht, während sein Mitfahrer unverletzt blieb.
Alkoholwert deutlich über der Grenze
Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich schnell der Grund für das Verhalten. Der Mann war stark alkoholisiert. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,74 Promille – weit über dem zulässigen Grenzwert.
Die Polizei ordnete daraufhin eine Blutentnahme an. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Konsequenzen für den Fahrer
Neben der Blutentnahme muss der Wiesbadener mit erheblichen rechtlichen Folgen rechnen. Bereits ab 1,1 Promille gilt Fahren im Straßenverkehr ohne Ausfallerscheinungen als Straftat – bei 2,74 Promille dürfte es zu einem längeren Führerscheinentzug und einer empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafe kommen. Ob der Mann überhaupt eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, wird derzeit ebenfalls geprüft.
Alkohol und Straßenverkehr – Lebensgefährliche Mischung
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Alkohol im Straßenverkehr nicht nur illegal, sondern auch lebensgefährlich ist – für die Fahrenden selbst und für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Schon geringe Mengen Alkohol können Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen.
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