Sicherheit
Schluss mit trocken: Alkoholverbot am Platz der Deutschen Einheit aufgehoben
Am Platz der Deutschen Einheit darf wieder öffentlich Alkohol konsumiert werden. Die Stadt sieht keine rechtliche Grundlage mehr für das Verbot. Die Sicherheitslage gilt als unbedenklich.
Archivfoto
Am Platz der Deutschen Einheit gilt seit Montag, 30. Juni, kein Alkoholverbot mehr. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist ausgelaufen und wurde nicht verlängert.
Das Rechtsamt der Stadt hatte im Juni nach sorgfältiger Prüfung festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Fortführung nicht mehr erfüllt sind. Ausschlaggebend war, dass laut Einschätzung der Landes- und Stadtpolizei keine konkrete Gefährdungslage mehr vorliegt.
Gesetzliche Grundlage nicht mehr gegeben
Die bisherige Regelung stützte sich auf eine Allgemeinverfügung gemäß Paragraf 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Als rechtliche Basis diente Paragraf 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Dieser verlangt das Vorliegen einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Diese Voraussetzung ist laut aktueller Einschätzung nicht mehr gegeben.
Weitere Beobachtung der Situation
Trotz des Auslaufens der Verbotszone bleibt die Entwicklung am Platz der Deutschen Einheit im Blickfeld der Behörden. Polizei, Ordnungsamt und Präventionsrat wollen die Lage weiterhin engmaschig beobachten und die Auswirkungen der aufgehobenen Regelung sorgfältig analysieren.
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