Verkehrsunfall

Betrunken zurück zur Unfallstelle: Ungeduldiger Fahrer tappt in eigene Falle

Am Freitagabend kam es auf einem Tankstellengelände in Wiesbaden zu einem Zusammenstoß zwischen zwei Pkw. Der Verursacher verließt aus Ungeduld die Unfallstelle – und kehrt später betrunken zurück. Nun droht ihm mehr als nur ein Bußgeld.

Von: |Erschienen am: 8. Juni 2025 10:45|

Symbolfoto

Ein alltäglicher Auffahrunfall auf einem Tankstellengelände in der Berliner Straße in Wiesbaden nahm am Freitagabend eine überraschende Wendung – mit einem skurrilen, aber ernsten Nachspiel.

Vom Unfallort geflüchtet – dann betrunken zurück

Gegen 22:15 Uhr kam es auf dem Gelände einer Tankstelle zu einem Auffahrunfall zwischen zwei Fahrzeugen. Während der Geschädigte geduldig auf die Polizei wartete, verlor der Unfallverursacher schnell die Nerven. Statt sich seiner Verantwortung zu stellen, fuhr der 44-Jährige einfach davon – ohne die Polizei abzuwarten oder sich auszutauschen. Doch das war erst der Anfang.

Rückkehr mit über 1,7 Promille

Die Polizei ermittelte rasch den Flüchtigen und forderte ihn telefonisch auf, zurück zur Unfallstelle zu kommen. Er folgte der Aufforderung – allerdings in einem Zustand, der für zusätzliche Kopfschmerzen sorgte. Sichtbar alkoholisiert erschien der Mann erneut an der Tankstelle. Ein Atemalkoholtest bestätigte diese mit über 1,7 Promille – deutlich über dem erlaubten Grenzwert.

Führerschein weg, Anzeige folgt

Die Beamten brachten den Fahrer zur Dienststelle, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt, das Fahrzeug blieb stehen. Gegen den Mann wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt.

Eine teure Entscheidung

Was als einfache Verkehrsunfallaufnahme begann, entwickelte sich für den Wiesbadener zum massiven juristischen Problem. Denn sollte sich herausstellen, dass er bereits zum Zeitpunkt des Unfalls alkoholisiert war, droht neben dem Entzug der Fahrerlaubnis auch eine hohe Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe.

Die Polizei warnt eindringlich: „Wer unter Alkoholeinfluss fährt und dann auch noch flüchtet, handelt grob fahrlässig – und muss mit harten Konsequenzen rechnen.“

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