Biozid-Vorgaben

Stechmückenbekämpfung muss neu organisiert werden

Die Stadt Wiesbaden stellt die kostenlose Abgabe von B.t.i.-Tabletten zur Stechmückenbekämpfung aufgrund einer neuen Verordnung vorübergehend ein. Eine zukünftige Lösung wird geprüft, während Bürger alternative Maßnahmen ergreifen können.

Von: |Erschienen am: 12. Mai 2025 09:09|

Symbolfoto

Die Stadt Wiesbaden informiert darüber, dass die kostenlose Verteilung von B.t.i.-Tabletten zur Bekämpfung von Stechmückenlarven aus rechtlichen Gründen ab sofort nicht mehr möglich ist. Bislang konnten Bürger das Präparat über den Umweltladen, das Rathaus und die Ortsverwaltungen beziehen.

Doch eine Neuregelung der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) macht diese Praxis nun unmöglich, wie die Stadt durch die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V. (KABS) erfahren hat.

Hintergrund zum Wirkstoff B.t.i.

Die eingesetzten B.t.i.-Tabletten gelten laut EU-Verordnung als Biozidprodukte (Insektizide) und sind weltweit seit über 40 Jahren im Einsatz. Sie enthalten ein Eiweißkristall, das von dem Bakterium „Bacillus thuringiensis israelensis“ produziert wird. Dieser hochselektive Wirkstoff bekämpft gezielt Stechmückenlarven, ist jedoch für Menschen und andere Tiere ungefährlich.

Gesetzliche Einschränkungen bei der Ausgabe

Aufgrund der neuen Regelung ist für die Abgabe von Biozidprodukten wie B.t.i. ein Selbstbedienungsverbot in Kraft getreten. Die Verordnung schreibt vor, dass eine sachkundige Person die Ausgabe übernimmt und den Erwerbenden fachgerecht informiert.

Dies bedeutet, dass Interessierte die Tabletten nur noch von Personen mit einem entsprechenden Sachkundenachweis erhalten können. Die Stadt Wiesbaden prüft derzeit, wie dies zukünftig sichergestellt werden kann und wird die Öffentlichkeit informieren, sobald eine Lösung gefunden ist.

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Infobox

Bis die Situation geklärt ist, können Bürger durch folgende Maßnahmen einer starken Stechmückenentwicklung auf ihrem Grundstück entgegenwirken:

  • Gefäße so aufbewahren, dass sich kein Wasser ansammelt.
  • Wasserbehälter wie Regentonnen mit einem feinmaschigen Moskitonetz sicher verschließen.
  • Wasserbehälter mindestens einmal pro Woche vollständig entleeren.
  • Wasserabläufe mit kochendem Wasser durchspülen.

Die großflächige Stechmückenbekämpfung durch die KABS ist von dieser Regelung nicht betroffen und wird wie gewohnt fortgeführt.