Verkehrs-Posse
Schilder-Wirrwarr auf der Nauroder Straße: Tempo-30-Zone in Bierstadt sorgt für Rätselraten
Vor ein paar Tagen sorgten neu montierte Schilder in der Nauroder Straße in Wiesbaden-Bierstadt für erhebliche Verunsicherung unter den Verkehrsteilnehmern. Auf einem Streckenabschnitt galt plötzlich Tempo 30 – zumindest für kurze Zeit. Während einige Autofahrer bremsten, fuhren andere wie gewohnt mit 50 km/h weiter. Doch kaum hingen die Tafeln, wurden sie auch schon wieder verhüllt. Hinter der Posse steckt ein behördlicher Abstimmungsbedarf über die genaue Rechtsgrundlage. Alle Hintergründe in unserem Artikel.
Fotos: Daniel Becker
Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf der Nauroder Straße in Bierstadt unterwegs sind, rieben sich vor wenigen Tagen verwundert die Augen. Auf dem vielbefahrenen Teilstück zwischen der Speierlingstraße und der Bayernstraße – kurz vor dem Ortsein- bzw. ausgang – herrschte zeitweise spürbare Konfusion über die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Am Montag, 12. Oktober, waren auf dem betreffenden Abschnitt plötzlich neue Verkehrszeichen montiert worden, die eine Reduzierung auf Tempo 30 anordneten. Bis einschließlich Dienstag, 13. Oktober, standen die Schilder gut sichtbar am Fahrbahnrand und sorgten für ein Geschwindigkeitsgefälle bei den Verkehrsteilnehmern. Während ortskundige Pendler aus Gewohnheit mit 50 km/h weiterfuhren, bremsten andere abrupt ab, als sie die neuen 30er-Schilder erblickten.
Schneller Verhüllungsakt
Genauso rasch, wie die Tafeln aufgetaucht waren, verschwanden sie wieder hinter blickdichten Abdeckungen. Bauhof-Mitarbeiter verhüllten die Schilder eilig, um ein anhaltendes Verkehrschaos und weitere Verwirrung zu verhindern.
Wie sich nun im Nachgang herausstellt, lag der Aktion ein klassischer Abstimmungsfehler zugrunde. Die Tempo-30-Schilder wurden versehentlich aufgehängt, noch bevor das formelle Prüfungsverfahren der Wiesbadener Straßenverkehrsbehörde überhaupt beendet war. Als der Fauxpas auffiel, war die Montage bereits so weit fortgeschritten, dass die Verantwortlichen pragmatisch entschieden, die Schilder zunächst zu verhüllen, statt sie sofort mit hohem Kosten- und Personalaufwand wieder abzuschrauben.
Knackpunkt Bundesstraße – Wer entscheidet und welche Regeln gelten?
Dass eine Temporeduzierung an dieser Stelle juristisch nicht im Handumdrehen beschlossen werden kann, liegt an der besonderen Klassifizierung der Strecke. Bei der Nauroder Straße handelt es sich um einen Abschnitt der Bundesstraße (B455).
Auf Bundesfernstraßen greifen bundesweit besonders strenge rechtliche Hürden nach der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 45 Abs. 9 StVO). Bundesstraßen dienen vorrangig dem überörtlichen Verbindungsverkehr. Geschwindigkeitsbeschränkungen dürfen Behörden hier nicht pauschal anordnen, sondern nur dann, wenn eine konkrete Gefahrenlage (Gefahrenschwerpunkt), ein nachgewiesener Lärmaktionsplan (Lärmschutz) oder besondere städtebauliche Engpässe dies zwingend rechtfertigen.
Da die Nauroder Straße innerhalb der geschlossenen Ortschaft der kreisfreien Landeshauptstadt Wiesbaden verläuft, fungiert die örtliche Straßenverkehrsbehörde (Verkehrsdezernat Wiesbaden) als anordnende Instanz. Allerdings muss die übergeordnete Funktion der Bundesstraße gewahrt und im Verfahren meist das Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger (Hessen Mobil) berücksichtigt werden.
Ortsbeirat wünscht Tempo 40 – Schilder werden voraussichtlich demontiert
Tatsächlich war Tempo 30 an dieser Stelle gar nicht das primäre Ziel der Kommunalpolitik. Der Ortsbeirat Bierstadt hatte sich vielmehr für eine Reduzierung auf Tempo 40 ausgesprochen, um den spezifischen Bedingungen vor Ort gerecht zu werden.
Das Wiesbadener Verkehrsdezernat verfolgt das Ziel, diesem Wunsch des Ortsbeirats nachzukommen. Aufgrund der engen Wohnbebauung in diesem Straßenabschnitt wird Tempo 40 als verträglicher Kompromiss zwischen Lärmschutz für die Anwohner und der geforderten Leistungsfähigkeit der Bundesstraße angesehen.
Das Prüfungsverfahren läuft derzeit noch auf Hochtouren. Da sich die verwaltungsrechtliche Klärung noch hinzieht, ist geplant, die provisorisch abgedeckten Schilder in Kürze vorerst wieder komplett zu demontieren.
Fällt das Prüfungsergebnis der Behörden positiv aus, wird der Bereich mit der dichten Wohnbebauung künftig fest mit Tempo 40 beschildert – inklusive klar markiertem Beginn und Ende der Geschwindigkeitszone.
Keine Bußgelder – Bis auf Weiteres gilt Tempo 50
Für Autofahrer, die während des zweitägigen Schilder-Intermezzos mit 50 km/h an den 30er-Tafeln vorbeigefahren sind, gibt es Entwarnung: Geschwindigkeitsmessungen oder Kontrollen fanden nicht statt.
Bis das Prüfverfahren formal abgeschlossen und über die Anordnung von Tempo 40 rechtskräftig entschieden ist, gilt auf der Nauroder Straße zwischen Speierlingstraße und Bayernstraße weiterhin die reguläre innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
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