Klage

Schlussstrich im MHKW-Streit: Wiesbaden verzichtet auf Berufung gegen Knettenbrech + Gurdulic

Juristischer Schlussstrich unter einem langwierigen Konflikt: Im Rechtsstreit um die verzögerte Fertigstellung des Wiesbadener Müllheizkraftwerks wird die Landeshauptstadt keine Rechtsmittel einlegen. Das hat die Stadtverordnetenversammlung nach eingehender juristischer Prüfung und Abwägung der finanziellen Risiken beschlossen. Damit akzeptiert die städtische Tochtergesellschaft MBA Wiesbaden das Urteil des Landgerichts Wiesbaden und verzichtet auf eine Berufung gegen das Entsorgungsunternehmen Knettenbrech + Gurdulic.

Von: |Erschienen am: 5. Oktober 2026 17:59|

Symbolfoto: Canva

Jahrelang sorgte der Bau und die verzögerte Inbetriebnahme des Wiesbadener Müllheizkraftwerks (MHKW) für politische Debatten und juristische Auseinandersetzungen. Nun herrscht endgültig Klarheit: Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Wiesbaden nicht anfechten und verzichtet offiziell auf den Gang in die Berufungsinstanz.

Diesen wegweisenden Beschluss fasste die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am Donnerstag, 30. September.

Klage auf Vertragsstrafe scheiterte vor dem Landgericht

Gegenstand des Verfahrens war eine Klage der MBA Wiesbaden GmbH – einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der kommunalen Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) – gegen die Knettenbrech + Gurdulic Service GmbH & Co.

Die städtische Seite hatte von dem Entsorgungs- und Baupartner die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe gefordert, da sich die Fertigstellung und Inbetriebnahme der modernen Verbrennungsanlage erheblich verzögert hatten. Das Landgericht Wiesbaden war der Argumentation der städtischen Tochtergesellschaft in seinem Urteil jedoch nicht gefolgt und wies die Klageansprüche ab.

Externe Gutachter rieten vom Gang vors Oberlandesgericht ab

Vor dem Beschluss der Stadtverordneten hatte der Wiesbadener Magistrat eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen und die finanziellen Chancen gegen die Prozessrisiken abgewogen. Um maximale Rechtssicherheit zu gewährleisten, zog die Stadtverwaltung zusätzlich externen juristischen Sachverstand heran.

Die beauftragten Fachanwälte kamen nach eingehender Prüfung zu einem eindeutigen Urteil: Die rechtliche Begründung des Landgerichts Wiesbaden sei fundiert, plausibel und stehe im Einklang mit der geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die Aussicht, die Entscheidung vor dem zuständigen Oberlandesgericht erfolgreich anzugreifen, wurde von den Experten als äußerst gering eingestuft. Ein weiteres Verfahren hätte der Stadt und den städtischen Betrieben lediglich erhebliche zusätzliche Prozess- und Anwaltskosten aufgebürdet.

Finanzielle Risiken abgewendet

Mit der Entscheidung, das Urteil rechtskräftig werden zu lassen, zieht die Stadtpolitik einen Schlussstrich unter die langwierige juristische Auseinandersetzung und verhindert weitere finanzielle Belastungen für den städtischen Haushalt und die Gebührenzahler. Der Fokus liegt nun auf dem reibungslosen Dauerbetrieb der Anlage.

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