Sicherheit
Schluss mit überzogenen Auflagen: Neue Regeln sollen Hessens Volksfeste retten
Kerb, Weihnachtsmarkt und Straßenfest gehören in Wiesbaden und der Region zur Identität einfach dazu. Doch in der jüngeren Vergangenheit brachten ausufernde Sicherheitsvorgaben und horrende Kosten für Zufahrtssperren viele ehrenamtliche Organisatoren an den Rand der Verzweiflung. Nun zieht das Innenministerium Konsequenzen und setzt auf Augenmaß statt Panikmache. Welche weitreichenden Erleichterungen ab sofort für Feiern gelten und ab welcher Besucherzahl schweres Gerät zur Absicherung zwingend anrollen muss, veröffentlichte die Behörde jetzt.
Archivfoto
Um künftig eine sichere und machbare Ausrichtung von Weihnachtsmärkten, Umzügen sowie Straßen- und Volksfesten in Hessen zu gewährleisten, hat das hessische Innenministerium einen aktualisierten Handlungsrahmen veröffentlicht. Der Leitfaden „Sicherheit bei Veranstaltungen“ wurde in fachübergreifender Zusammenarbeit mit weiteren Landesministerien, darunter die Ressorts für Umwelt, Wirtschaft und Soziales, sowie kommunalen Vertretern und Experten aus Wissenschaft und Praxis erarbeitet.
Ergänzend dazu erfolgte eine Überarbeitung des polizeilichen Erlasses vom Mai 2025, der die Kooperation zwischen der Polizei und den lokalen Ordnungsämtern regelt. Diese Neufassung basiert auf den Ergebnissen einer vorangegangenen Auswertung der bisherigen Abläufe.
Feierkultur und Identität
Zu den Neuerungen äußerte sich Innenminister Roman Poseck (CDU): „Hessen ist ein fröhliches Bundesland. Feierkultur gehört zu Hessen, zu unseren Städten und Gemeinden und zu unserer Identität.“
Der Minister betonte weiter: „Ob Kerb, Weinfest, Fastnachtsumzug oder Weihnachtsmarkt, unsere Feste bringen Menschen zusammen, stärken den Zusammenhalt und leben vom großen Engagement zahlloser Ehrenamtlicher, Vereine und Kommunen.“
Erfolgreiche Fest-Saison
Der Innenminister führte weiter aus: „In diesem Jahr haben in ganz Hessen wieder viele Veranstaltungen stattgefunden. Der Zissel in Kassel, das große nordhessische Volks- und Wasserfest, hat mit Umzügen zu Land und zu Wasser sein 100. Jubiläum gefeiert.“
Poseck ergänzte dazu: „Das Museumsuferfest in Frankfurt am Main, eines der größten Kulturfestivals Europas, ist mit über einer Million Besuchern sicher und friedlich verlaufen. Das zeigt, dass unser Weg richtig ist.“
Angespannte Sicherheitslage
Hinsichtlich aktueller Risiken stellte der Minister klar: „Die Sicherheitslage bleibt angespannt und wir nehmen sie ernst. Unsere Polizei bewertet die Gefährdung bei Veranstaltungen sorgfältig und berät Kommunen und Veranstalter mit großer Fachkenntnis.“
Zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen betonte Poseck weiter: „Zugleich gilt, dass es absolute Sicherheit nicht geben kann und aus Veranstaltersicht auch nicht geben muss. Nicht jeder abstrakten Gefahr kann vorbeugend begegnet werden, wie es die höchstrichterliche Rechtsprechung ausgedrückt hat. Wir werden nicht zulassen, dass Terroristen und Gefährder unser Leben und unsere Feierkultur bestimmen.“
Pragmatismus und Augenmaß
Der Innenminister erklärte zudem: „Hessen setzt daher seine Linie mit Augenmaß und Pragmatismus fort. Mit dem neu gefassten Leitfaden und dem polizeilichen Erlass schaffen wir Klarheit und Handlungssicherheit für alle Beteiligten.“
Poseck konkretisierte diesen Ansatz: „Nicht jedes kleine Straßenfest und nicht jeder Flohmarkt braucht umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen. Im Mittelpunkt jeder Betrachtung steht immer die konkrete Veranstaltung. Schutzmaßnahmen müssen zur Gefährdungslage passen, angemessen und vor Ort umsetzbar sein. Standards um ihrer selbst willen helfen niemandem.“
Fokus auf Differenzierung
Mit Blick auf die Vergangenheit resümierte der Christdemokrat: „Hessen hat sich im Mai des vergangenen Jahres bewusst für diesen differenzierenden Ansatz entschieden. Seitdem konnten nahezu alle Veranstaltungen stattfinden, nachdem es zuvor aufgrund kaum leistbarer Sicherheitsanforderungen einzelne Absagen gegeben hatte. Entscheidend ist vor allem, dass die Feste und Veranstaltungen fröhlich und sicher waren.“
Der Innenminister ergänzte zum Thema Finanzierung: „Deshalb setzen wir diese auch deutschlandweit beachtete Linie fort und entwickeln sie weiter. Dazu gehört auch, dass wir die finanzielle Förderung von Kommunen weiterführen werden, die sich bei Sicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel der Anschaffung von Zufahrtsschutz, zusammenschließen. Bislang konnten im Rahmen dieses Programms 17 Kooperationen mit 61 beteiligten Kommunen gefördert werden.“
Die Gemeinschaftsaufgabe
Zur Bedeutung der Zusammenarbeit sagte Poseck: „Sicherheit bei Veranstaltungen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb bauen wir die Zusammenarbeit weiter aus. Mit den neuen Allianzen Veranstaltungssicherheit bringen wir Kommunen und Polizei in allen Polizeipräsidien regelmäßig an einen Tisch. Zugleich bilden wir die polizeilichen Fachberater gezielt weiter. So stellen wir sicher, dass in ganz Hessen nach einheitlichen Maßstäben beraten wird.“
Der Minister betonte abschließend: „Der neue Erlass und der neue Leitfaden greifen ineinander und geben Behörden und Veranstaltern einheitliche Richtlinien für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen an die Hand. Mein Dank gilt allen, die daran mitgearbeitet haben und mit großem Einsatz dafür sorgen, dass in Hessen sicher gefeiert werden kann.“
Hilfe für Veranstalter
Das aktualisierte Regelwerk soll sowohl Ämtern als auch Organisatoren bei der Planung und Umsetzung von Feierlichkeiten als konkrete Orientierung dienen. Oberstes Ziel ist es, spezifische Risiken der jeweiligen Events zu senken und den größtmöglichen Schutz aller Gäste und Mitwirkenden zu gewährleisten.
Ein Kernanliegen des Papiers besteht darin, bestehende Unsicherheiten bei den Planern zu beseitigen. Es verdeutlicht explizit, dass für überschaubare Events wie kleine Fastnachtsumzüge oder lokale Weinfeste keine überzogenen Sicherheitsauflagen nötig sind. Zwar müssen auch hier mögliche Gefahren bedacht werden, die Schutzvorkehrungen lassen sich jedoch auf das absolut unabdingbare Minimum reduzieren.
Planung und Checklisten
Ausgehend von diesem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zeigt der Leitfaden auf, wie alle Akteure, von den Betreibern über die Planer bis zu den Behörden, rechtzeitig im Vorfeld eingebunden werden sollen. Er definiert zudem klare Kriterien, in welchen Fällen ein formelles Sicherheitskonzept unumgänglich ist.
Darüber hinaus thematisiert das Dokument potenzielle Hindernisse in der Praxis sowie dazugehörige Lösungsansätze. Abgerundet wird das Papier durch Erläuterungen zum Ablauf eines Gefährdungsbewertungsprozesses, durch konkrete Bausteine für ein Sicherheitskonzept sowie durch eine detaillierte Checkliste im Anhang.
Schutz vor Überfahrten
Der neu gefasste polizeiliche Erlass zur Sicherheit liefert unter anderem präzise Vorgaben zur Prävention von Fahrzeugattacken bei Veranstaltungen. Bei großen Volksfesten mit mehr als 15.000 zeitgleich anwesenden Gästen, wie etwa großen Faschingsumzügen oder stark frequentierten Weihnachtsmärkten, wird der Einsatz technischer Sperren prinzipiell angeraten.
Liegt die Besucherzahl darunter, erfolgt eine individuelle polizeiliche Beratung, die Faktoren wie die regionale Relevanz, die Relation zur Einwohnerzahl und die örtlichen Voraussetzungen einbezieht. Veranstaltungen unter 5.000 zeitgleichen Personen ohne besondere Risikodichte können meist ohne Zufahrtssperren auskommen. Bei Umzügen reicht oftmals die Absicherung neuralgischer Punkte wie Start- und Zielbereiche. Anstelle zertifizierter Sperren sind dabei auch große Fahrzeuge oder Abrollcontainer als Schutzmaßnahmen zulässig.
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