Gerichtsurteil

Stadt Wiesbaden darf ihre Bürger mit einer Steuer auf Wasser belegen

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in dieser Woche die städtische Wasserverbrauchsteuersatzung für rechtmäßig erklärt und die Beanstandung der Kommunalaufsicht aufgehoben. Die Stadt Wiesbaden erwägt nun, die Steuererhebung wieder aufzunehmen. Eine Berufung gegen das Urteil bleibt jedoch möglich. Ziel der Steuer ist es Einfluss auf das Verhalten den Bürger zu nehmen.

Von: |Erschienen am: 8. April 2025 16:04|

Symbolfoto: Canva

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Dienstag, 8. April, eine richtungsweisende Entscheidung zugunsten der Landeshauptstadt Wiesbaden getroffen. Die Stadt hatte eine Klage gegen die Kommunalaufsicht eingereicht, nachdem diese im Mai 2024 die Wasserverbrauchsteuer aufgrund rechtlicher Bedenken aufgehoben hatte.

Mit dem Urteil des Gerichts wurde nun die Position der Stadt bestätigt, dass die Wasserverbrauchsteuersatzung rechtmäßig ist und die Beanstandung der Kommunalaufsicht aufgehoben werden muss.

Gericht stärkt Stadt

Rechtsdezernentin Milena Löbcke (Die Linke) äußerte sich zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens: „Das Verwaltungsgericht hat die Rechtsauffassung der Stadt Wiesbaden bestätigt und festgestellt, dass die Wasserverbrauchsteuersatzung rechtmäßig ist und die Beanstandung der Kommunalaufsicht aufzuheben ist. Das ist ein Erfolg. Die Stadt Wiesbaden wird jetzt prüfen, ob die bislang ausgesetzte Steuererhebung nunmehr erfolgen soll.“

Kritik an sozialer Ungerechtigkeit der Steuer

Die umstrittene Wasserverbrauchsteuer wurde ursprünglich von der Mitte-links Koalition aus Grünen, SPD, der Linken und Volt im Dezember 2023 beschlossen. Ziel der Einführung dieser Steuer, die einen Satz von 0,90 Euro pro Kubikmeter Trinkwasser vorsieht, sei es, in Zeiten von zunehmend häufigen Trockenperioden einen „Anreiz“ zum sparsamen Umgang mit Wasser zu schaffen. Sie soll sowohl ökologischen als auch ökonomischen Interessen Rechnung tragen.

Kritiker bemängeln, dass die Steuer sozial ungerecht sei, da sie einkommensschwache Haushalte überproportional belasten könnte und die Lebenshaltungskosten für Grunsbedürfnisse weiter verteuere.

Berufung bleibt möglich

Das Gerichtsurteil ermöglicht der Stadt nun weitere Schritte, doch eine Berufung gegen diese Entscheidung wurde ausdrücklich zugelassen. Das bedeutet, dass der Fall gegebenenfalls vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof gelangen könnte, wo eine erneute Prüfung der rechtlichen Grundlage erfolgen würde. Die Stadt Wiesbaden wird die Situation genau analysieren und über das weitere Vorgehen bezüglich der Steuererhebung entscheiden.

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