Attraktive Vergütung

Mehr Geld im Staatsdienst: Höheres Einkommen und starke Familienzuschläge beschlossen

Der öffentliche Dienst in Hessen darf sich auf spürbare finanzielle Verbesserungen freuen. Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket passt das Land die Gehälter und Pensionen an die aktuellen wirtschaftlichen und verfassungsrechtlichen Herausforderungen an. Was das neue Gesetz für die Angestellten von Polizei, Schulen und Justiz auch in Wiesbaden konkret auf dem Konto bedeutet und warum die Landesregierung bei der Berechnung ab sofort einen völlig neuen Weg einschlägt, zeigt der Blick auf die beschlossenen Eckpunkte.

Von: |Erschienen am: 1. September 2026 21:36|

Symbolfoto: Canva

Das neue Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027 passierte am Dienstag, 1. September, in zweiter Lesung den Hessischen Landtag in der Landeshauptstadt Wiesbaden. Ziel der weitreichenden Gesetzesnovelle ist es, die Bezüge für aktive Staatsdiener, die Richterschaft sowie für Pensionäre an die aktuell geltenden verfassungsrechtlichen Vorgaben anzupassen und parallel den Tarifabschluss vom 27. März 2026 zeit- und systemgerecht auf diesen Bereich zu übertragen.

Für die damit verbundenen finanziellen Verbesserungen muss das Land Hessen künftig jedes Jahr mehr als 750 Millionen Euro zusätzlich aus dem Landeshaushalt bereitstellen. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) nutzte die Parlamentsentscheidung in Wiesbaden, um sich detailliert zur Bedeutung der Neuerungen zu äußern.

Fokus auf den Staatsdienst

Innenminister Poseck sagte: „Unsere Bediensteten verdienen eine gute und angemessene Besoldung. Mit dem neuen Besoldungsgesetz schaffen wir für die Gegenwart und Zukunft ein starkes Fundament für die Besoldung unserer Beamten und Richter. Es steht für eine leistungsgerechte und attraktive Bezahlung im Öffentlichen Dienst.“

Er betonte weiter: „Unsere Beamten leisten jeden Tag unverzichtbare Arbeit für unser Gemeinwesen. Ob bei Polizei und Justiz, in Schulen, Finanzämtern oder der allgemeinen Verwaltung: Ein leistungsfähiger Staat braucht engagierte und gut ausgebildete Beschäftigte. Sie verdienen eine angemessene und attraktive Vergütung. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass Hessen auch künftig im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann.“

Konkrete finanzielle Steigerungen

Zu den genauen tariflichen Maßnahmen erklärte der Christdemokrat: „Mit dem Gesetz setzen wir deshalb an mehreren Stellen an. Zum 1. Juli 2026 steigt die Besoldung um 3,02 Prozent, mindestens aber um 110 Euro. Von diesem Mindestbetrag profitieren insbesondere die Angehörigen der unteren Besoldungsgruppen. Zum 1. Oktober 2027 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent.

Darüber hinaus erhöhen wir die Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder um jeweils 87 Euro und behalten den Verheiratetenzuschlag bei. In sämtlichen Besoldungsgruppen der A-Besoldung entfällt die erste Erfahrungsstufe. Unsere Beamtinnen und Beamten starten damit künftig unmittelbar mit einem höheren Grundgehalt. Zudem werden die Schicht- und Wechselschichtzulagen angehoben, wovon insbesondere die Bediensteten bei Polizei und Justizvollzug profitieren.“

Hessen im Ländervergleich

Poseck hob zudem hervor: „Hessen steht bei der Besoldung im Ländervergleich sehr gut da. Hessens Beamte verdienen im direkten Vergleich überdurchschnittlich; Hessen nimmt in der Besoldung durchweg Spitzenplätze ein. Dabei ist beim Besoldungsvergleich auch zu berücksichtigen, dass es in Hessen eine monatliche Sonderzahlung gibt.

Die hessische Spitzenposition ist auch das Ergebnis der Besoldungserhöhungen der vergangenen Jahre. Zwei zusätzliche Steigerungen von je 3 Prozent in den Jahren 2023 und 2024 sowie eine Anhebung um mehr als 10 Prozent im Jahr 2025. Hinzu kommen Vorteile, die es nur in Hessen gibt – allen voran das Landesticket.“

Neues Modell für Familien

Bezüglich der strukturellen und juristischen Anpassungen ergänzte der Ressortchef: „Mit der Reform reagieren wir zugleich auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die wohl grundlegendste strukturelle Veränderung ist die Ablösung des bisherigen Alleinverdienermodells durch ein Familieneinkünftemodell. Damit beschreiten wir einen neuen Weg für Hessen, den der Bund und 14 andere Länder bereits gegangen sind oder ebenfalls gehen. Allein in Sachsen gibt es, soweit ersichtlich, bislang kein entsprechendes Vorhaben.“

Im Vorfeld habe es hierzu ausgiebigen Diskurs gegeben. Der Minister führte hierzu aus: „Über diesen Paradigmenwechsel ist in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses intensiv diskutiert worden. Wir haben die dort vorgebrachten Argumente und Bedenken sorgfältig geprüft. Das gilt insbesondere für die Frage des fiktiven Partnereinkommens. Mit unserem Modell orientieren wir uns eng an den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung zugrunde gelegt hat. Das fiktive Einkommen orientiert sich am Median-Äquivalenzeinkommen und damit an einer anerkannten statistischen Größe.“

Keine weiteren Zuschläge

Auf Einwände aus den Ausschusssitzungen entgegnete Poseck: „Auch die in der Anhörung zum Teil erhobene Forderung nach einem zusätzlichen Familienergänzungszuschlag haben wir eingehend geprüft. Unsere Fachabteilung hat hierzu zahlreiche Familienkonstellationen und Fallgruppen berechnet. Dabei hat sich kein Fall ergeben, in dem die für die amtsangemessene Alimentation maßgeblichen Schwellen unterschritten würden. Deshalb schaffen wir keinen zusätzlichen Anspruch, der in der Praxis ins Leere laufen würde. Nach unseren Berechnungen werden die maßgeblichen Schwellen in allen Besoldungsgruppen überschritten.“

Zur praktischen Umsetzung auf den Konten der Staatsdiener fügte er an: „Die verbesserten Bezüge werden bereits seit Ende Juli, wie in solchen Fällen üblich, im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung ausgezahlt. Damit kommt die vorgesehene Erhöhung unseren Beamten schon jetzt zugute.“

Belastung für den Haushalt

Der Minister verwies ferner auf die fiskalischen Grenzen des Machbaren: „Bei allem, was wir für unsere Bediensteten tun, verlieren wir die schwierige wirtschaftliche und haushalterische Situation nicht aus dem Blick. Für die vorgesehenen Veränderungen bei Besoldung und Versorgung wendet das Land Hessen künftig jährlich mehr als 750 Millionen Euro zusätzlich auf. Das ist eine enorme finanzielle Kraftanstrengung in einer Zeit hohen Konsolidierungsdrucks.“

Kritik aus den Reihen des Parlaments wies Poseck deutlich zurück: „Wenn auch diese Erhöhungen der Opposition nun nicht weit genug reichen und beispielsweise die FDP eine zusätzliche Anhebung der Grundbesoldung fordert, verlässt dies aus meiner Sicht den Rahmen einer verantwortungsvollen Finanz- und Wirtschaftspolitik. Wir können das Geld nicht drucken. Wer noch mehr Geld für den Öffentlichen Dienst ausgeben will, erhöht den Konsolidierungsdruck in anderen Bereichen. Die Beamtenbesoldung bewegt sich zudem in einem Gesamtgefüge. Besoldungserhöhungen haben auch mittelbare Auswirkungen auf die Gehaltsentwicklungen außerhalb des Öffentlichen Dienstes. Mittelständler und Verbände des Handwerks sowie der Wirtschaft schauen eher mit Sorge auf die Gehaltssprünge im Öffentlichen Dienst. Auch diese Sorgen gilt es ernst zu nehmen. Mit diesem Gesetz haben wir in Hessen drei Maßstäbe in Einklang gebracht: Gute Bezahlung, Finanzierbarkeit und Verfassungskonformität.“

Drei Maßstäbe im Einklang

Abschließend resümierte der CDU-Mann den Gesamtnutzen des Vorhabens: „Wir investieren mit den Besoldungserhöhungen in Hessen in einen leistungsfähigen Staat und in einen Öffentlichen Dienst, der attraktiv und konkurrenzfähig bleibt. Gerade in herausfordernden Zeiten brauchen wir Menschen, die Verantwortung für unser Gemeinwesen übernehmen. Ihnen gilt unser Dank und unsere Anerkennung.“

Kernpunkte der Reform

Die Gesetzesänderung für die kommenden beiden Jahre dient der zeitgleichen und fachgerechten Übernahme des Tarifabschlusses in Hessen aus dem Frühjahr 2026. Neben den prozentualen Gehaltssteigerungen und dem Mindestbetrag von 110 Euro fließen zusätzliche Mittel in die Familienzuschläge: Für das erste und zweite Kind gibt es künftig jeweils 87 Euro mehr, während der generelle Verheiratetenzuschlag beibehalten wird.

Flankierend entfällt in der gesamten A-Besoldung die erste Erfahrungsstufe, was für Einsteiger ein höheres Grundgehalt zur Folge hat. Hinzu kommen erhöhte Zulagen für Schicht- beziehungsweise Wechselschichtdienste. Dem endgültigen Parlamentsbeschluss war Ende Juni 2026 eine umfassende öffentliche Anhörung des Innenausschusses vorausgegangen, bei der verschiedene Gewerkschaften, Verbände und Fachexperten in Wiesbaden gehört wurden.

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