Wetter / Sicherheit

Leichte Entspannung in Hessens Wäldern: Waldbrand-Warnstufe auf 4 herabgesetzt – Grillverbote bleiben bestehen!

Die Waldbrandgefahrenlage in Hessens Wäldern hat sich etwas entspannt. Vor allem die Niederschläge in Verbindung mit einem deutlichen Temperaturrückgang führen zu einer spürbaren Abnahme der akuten Waldbrandgefahr. Deshalb wird die Waldbrandstufe auf 4 herabgesetzt. Grillen bleibt jedoch weiterhin verboten.

Von: |Erschienen am: 19. August 2026 10:03|

Symbolfoto

Das unbeständige Wetter der letzten Tage zeigt Wirkung. Dank ergiebigerer Niederschläge und eines deutlichen Temperaturrückgangs hat sich die akute Waldbrandgefahrenlage in Hessens Forsten und rund um Wiesbaden spürbar entspannt. Die Behörden haben die offizielle Waldbrand-Warnstufe von der höchsten Stufe 5 auf Stufe 4 (hohe Gefahr) herabgesetzt. Trotz des leichten Rückgangs bleibt die Lage ernst: Zahlreiche Schutzmaßnahmen, Grillverbote und Auflagen für Veranstaltungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Absolutes Grillverbot auf öffentlichen Plätzen bleibt in Kraft

Obwohl die höchste Alarmstufe aufgehoben wurde, gilt weiterhin höchste Achtsamkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Ausflügler:

  • Grillplätze im und am Wald: Bleiben bis auf Weiteres komplett gesperrt.

  • Restliche öffentliche Grillplätze: Auf allen weiteren städtischen Grillflächen gilt ein absolutes Grillverbot – dies schließt neben Holzkohle auch Gas- und sonstige Grills ein.

  • Rauchverbot: Das Rauchen im Wald ist ohnehin ganzjährig gesetzlich verboten.

  • Kontrollen: Die städtischen Ordnungskräfte und die Stadtpolizei kontrollieren die Einhaltung der Verbote weiterhin verstärkt.

Strenge Sicherheitsvorgaben für Feste und Events

Für Veranstalter von Sommerfesten und Open-Air-Events gelten weiterhin strikte Brandschutzvorgaben:

  • Kohlegrill- & Zeltverbot: Das Grillen mit Holzkohle sowie das Grillen innerhalb von Zelten oder Pavillons ist strikt untersagt. Ausgenommen sind Foodtrucks oder Verkaufsanhänger mit festem, geschlossenem Boden.

  • Bewässerungspflicht: Veranstalter müssen Stellflächen, Zufahrten für Auf- und Abbaufahrzeuge sowie angrenzende Grasflächen vor Beginn der Veranstaltung ausreichend wässern.

  • Löschmittel bereithalten: Zusätzliche Feuerlöscher und gefüllte Wassereimer müssen gut sichtbar vor Ort bereitgestellt werden.

  • Pyrotechnik & Feuerwerk: Das Abbrennen von Feuerwerk oder Pyrotechnik ist grundsätzlich verboten (Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Umweltamt).

  • Gastronomie & Kleingärten: Für Betriebe und Parzellen im Umkreis von 100 Metern Luftlinie zum Wald gilt ein striktes Feuer- und Pyrotechnikverbot.

Hintergrund: So funktionieren WBI und GFI

Die Gefahreneinschätzung basiert auf dem bundesweiten Waldbrandgefahrenindex (WBI) sowie dem Grasland-Feuer-Index (GFI) des Deutschen Wetterdienstes, die das meteorologische Brandrisiko in fünf Stufen abbilden:

  • Stufen 1 & 2 (Sehr gering / Gering): Keine gesonderten Schutzmaßnahmen erforderlich.

  • Stufe 3 (Mittlere Gefahr): Schließung von Grillplätzen im direkten Waldgebiet.

  • Stufe 4 (Hohe Gefahr): Generelles Grillverbot auf sämtlichen öffentlichen Plätzen.

  • Stufe 5 (Sehr hohe Gefahr): Maximale Sicherheitsstufe mit massiven Auflagen für alle Freiluftveranstaltungen.

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InfoBox

Die Fakten zur Waldbrandlage im Überblick:

  • Aktuelle Einstufung: Waldbrand-Warnstufe 4 (hohe Gefahr – von Stufe 5 herabgestuft)

  • Ursache für Rückgang: Regen und deutliche Abkühlung

  • Grillen im Stadtgebiet: Absolutes Grillverbot auf allen öffentlichen Plätzen (Kohle & Gas); Waldgrillplätze gesperrt

  • Wald-Regel: Ganzjähriges Rauchverbot im Forst; keine offenen Feuer

  • Events & Gastro: Kohlegrillverbot, Bewässerungspflicht von Freiflächen, Vorhalten zusätzlicher Löschmittel, Feuerwerksverbot im 100-Meter-Waldradius

  • Weitere Informationen: Online unter www.wiesbaden.de/waldbrandgefahr