Körperverletzung

Randalierer schlägt in Schnellrestaurant um sich und greift Polizisten an

Am späten Samstagabend hat ein 36-Jähriger in Wiesbaden einen Polizeieinsatz ausgelöst. Nach Randalen in einem Schnellrestaurant und einem Platzverweis geriet der Mann einige Minuten später erneut mit den Beamten aneinander. Bei seiner Festnahme leistete er heftigen Widerstand. Zwei Polizisten wurden verletzt.

Von: |Erschienen am: 21. Juli 2026 14:55|

Symbolfoto: Canva

Ein aggressiver Randalierer hat am vergangenen Samstagabend, 18. Juli, die Polizei in Wiesbaden in Atem gehalten. Gegen 22:20 Uhr ging bei der Einsatzzentrale der Hilferuf aus dem Schnellrestaurant McDonalds in der Dotzheimer Straße ein. Dort schlug ein Mann unkontrolliert auf Tische ein und schrie Gäste sowie Personal lautstark an.

Die rasch eingetroffenen Polizeikräfte konnten den 36 Jahre alter Mann vor Ort antreffen und kontrollieren. Nach der Überprüfung seiner Personalien erteilten ihm die Beamten einen Platzverweis, dem er zunächst auch nachkam.

Psychischer Ausnahmezustand in der Holzstraße

Die Ruhe währte jedoch nur kurz. Nur wenig später fiel der 36-Jährige in der nahegelegenen Holzstraße erneut auf. Wie sich herausstellte, befand sich der Mann offenbar infolge vorangegangenen Drogenkonsums in einem massiven psychischen Ausnahmezustand.

Als die Streifenwagenbesatzungen den Randalierer stoppen und festnehmen wollten, eskalierte die Situation: Der 36-Jährige leistete bei der Festnahme heftigen Widerstand und griff die Beamtinnen und Beamten an.

Zwei Beamte verletzt – Einweisung in Psychiatrie

Bei dem Handgemenge wurden zwei Polizeibeamte leicht verletzt, blieben aber glücklicherweise weiterhin dienstfähig. Bei der anschließenden Durchsuchung des Festgenommenen wurden Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt.

Aufgrund seines psychischen Zustands wurde der 36-Jährige im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen direkt in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Er muss sich nun in mehreren Ermittlungsverfahren – unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – verantworten.

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