Sicherheitsmaßnahme
Waldbrand-Warnstufe 4 in Wiesbaden: Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen und harte Auflagen für Events
Wiesbaden schwitzt weiter und die Natur leidet extrem unter der anhaltenden Trockenheit. Weil die Brandgefahr in den Wäldern und auf den Wiesen dramatische Ausmaße annimmt, hat die Landeshauptstadt die Reißleine gezogen. Ab sofort gilt die Waldbrand-Warnstufe 4. Das bedeutet: Auf absolut allen öffentlichen Grillplätzen im Stadtgebiet herrscht ab sofort ein striktes Grillverbot und auch für Veranstalter gelten ab sofort knallharte Sicherheitsauflagen.
Symbolfoto
Die extreme Hitzeperiode der letzten Tage hat die Böden in und um Wiesbaden in ein Pulverfass verwandelt. Da auch für die kommende Woche keine nachhaltige Entspannung der Trockenheit in Sicht ist, gilt im Stadtgebiet weiterhin die Waldbrandstufe 4 (hohe Gefahr). Um verheerende Brände im Keim zu ersticken, verschärft das Umweltamt die Sicherheitsmaßnahmen drastisch.
Während die Grillplätze direkt im und am Wald wegen der akuten Gefahr ohnehin bereits dicht sind, dehnt die Stadt die Sperrung nun aus: Ab sofort gilt auf allen restlichen öffentlichen Grillplätzen im gesamten Wiesbadener Stadtgebiet ein absolutes Grillverbot.
Grillverbot gilt auch für Gasgrills – Ordnungsamt kontrolliert verstärkt
Die Stadt stellt klar, dass es bei diesem Verbot keine Ausnahmen gibt: Auch das Grillen mit modernen Gasgrills oder ähnlichen Geräten ist auf den öffentlichen Plätzen ab sofort komplett untersagt. Zudem erinnert die Verwaltung an eine der wichtigsten Grundregeln im Sommer: Das Rauchen im Wald ist ganzjährig streng verboten!
Wer sich nicht an die Verbote hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Die Ordnungskräfte der Stadt Wiesbaden werden die betroffenen Plätze und Waldränder in den kommenden Tagen verstärkt und engmaschig kontrollieren.
Harte Auflagen für Feste und Events – Kohlegrills komplett verboten
Auch für Event-Veranstalter im Stadtgebiet greifen ab sofort strenge Regeln. Ein gemütliches Grillen mit Holzkohle auf Festen ist vorerst tabu:
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Kohleverbot: Für alle Veranstalter gilt ein striktes Nutzungsverbot für Kohlegrills. Auch das Grillen in Pavillons oder geschlossenen Zelten ist verboten.
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Ausnahme Foodtrucks: Professionelle Foodtrucks oder Verkaufsanhänger mit einem festen, geschlossenen Boden dürfen weiterhin betrieben werden.
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Bewässerungspflicht: Veranstalter müssen die Stellflächen dieser Fahrzeuge sowie die Bereiche für den Auf- und Abbau im Vorfeld ausreichend bewässern. Gegebenenfalls müssen auch umliegende Grasflächen vor Eventstart gründlich beregnet werden.
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Löschmittel-Pflicht: Es müssen zusätzliche, funktionsfähige Löschmittel (Feuerlöscher, gefüllte Wassereimer) direkt am Stand bereitgehalten werden.
Feuerwerk tabu – 100-Meter-Sicherheitszone um den Wald
Das Abbrennen von Feuerwerk oder Pyrotechnik ist im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich verboten. Eventuelle Ausnahmen müssen im Einzelfall direkt mit dem Umweltamt abgestimmt werden.
Besondere Vorsicht gilt zudem für Gaststätten, Vereinsheime und Kleingärten, die sich in Waldnähe befinden: Liegt das Gelände innerhalb einer Luftlinie von 100 Metern zum Waldrand, dürfen dort keinerlei offene Feuer entzündet oder Pyrotechnik abgebrannt werden.
Hintergrund – WBI und GFI erklären die Gefahr
Die Einstufung der Brandgefahr basiert auf wissenschaftlichen Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Hierbei spielen zwei Faktoren eine Rolle:
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Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) beschreibt das meteorologische Risiko für Brände im Waldgebiet.
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Der Grasland-Feuer-Index (GFI) zeigt an, wie leicht sich offene Freiflächen wie trockene Wiesen, Böschungen und Felder entzünden können.
Die Skala reicht von Stufe 1 (sehr gering) bis Stufe 5 (sehr hoch). Während die Stufen 1 und 2 noch keine Einschränkungen erfordern, müssen ab Stufe 3 die Waldgrillplätze gesperrt werden. Die nun erreichte Stufe 4 zieht das flächendeckende Grillverbot auf allen öffentlichen Plätzen nach sich. Sollte die extreme Stufe 5 erreicht werden, drohen den Veranstaltern nochmals deutlich schärfere Verbote und Einschränkungen.
Aktuelle Informationen zur Gefahrenlage und den geltenden Allgemeinverfügungen finden Bürgerinnen und Bürger online unter www.wiesbaden.de/waldbrandgefahr.
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