Wetter / Gewässerschutz

Stadt Wiesbaden verbietet ab Donnerstag Wasserentnahme aus allen Bächen und Teichen – Hohe Strafen drohen

Die verheerenden Folgen der anhaltenden Hitzewelle und der extremen Trockenheit zwingen die hessischen Landeshauptstadt zu einer drastischen Notbremsung. Weil die Pegelstände der lokalen Gewässer dramatisch sinken, verbietet die Stadt Wiesbaden ab Donnerstag, 2. Juli, grundsätzlich jegliche Entnahme von Wasser aus Bächen, Gräben, Weihern und Teichen im gesamten Stadtgebiet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird am Mittwoch, 1. Juli, offiziell veröffentlicht. Wer illegal Wasser abpumpt, muss mit drakonischen Strafen rechnen: Bei Verstößen drohen sehr hohe Bußgelder.

Von: |Erschienen am: 30. Juni 2026 10:00|

Archivfoto

Ausgetrocknete Bachbetten, sterbende Kleinorganismen und akuter Sauerstoffmangel: Das Ökosystem vor unserer Haustür schlägt in diesem Rekordsommer endgültig Alarm. Da der elftägigen Hitzewelle eine anhaltende Trockenperiode folgte, liegt die Wasserführung zahlreicher Wiesbadener Bäche derzeit meilenweit unter dem jahreszeitlich üblichen Niveau. Um das völlige Umkippen der Gewässer und irreversible ökologische Schäden an der Flora und Fauna zu verhindern, greift das Umweltamt nun zum härtesten rechtlichen Mittel der Allgemeinverfügung.

Dramatische Pegelstände – Wäschbach, Kesselbach und Wellritzbach trocknen aus

Die Lage im Wiesbadener Stadtgebiet und den Vororten verschärft sich von Tag zu Tag. Nach Angaben der Behörden sind kleinere Gewässer im Ländches und im Stadtgebiet besonders massiv von der Austrocknung bedroht. Allen voran führen der Wäschbach (Erbenheim), der Kesselbach (Wiesbaden-Nordost) und der Wellritzbach (Innenstadt/Klarenthal) kaum noch messbare Wassermengen.

Ein Blick in die Statistik zeigt, wie außergewöhnlich die aktuelle Wetterlage ist: Während die vergangenen beiden Sommer aufgrund durchschnittlicher Niederschläge ohne Restriktionen auskamen, erinnert das Jahr 2026 bereits jetzt an die historischen Dürre- und Trockenjahre 2018, 2019, 2020, 2022 und 2023, in denen vergleichbare Notmaßnahmen unumgänglich waren.

Strenges Verbot – Auch Anlieger dürfen nicht mehr pumpen

Das am Donnerstag in Kraft tretende Verbot ist unmissverständlich und trifft auch Eigentümer von Grundstücken, die direkt an einen Bach oder Teich grenzen (sogenannte Anlieger). Das private Abpumpen von Wasser mittels elektrischer Pumpen oder Hauswasserwerke zur Gartenbewässerung ist komplett untersagt.

Was erlaubt bleibt und was nicht:

  • Verboten: Das Absaugen mit Pumpen sowie das Schöpfen mit Handgefäßen (Gießkannen, Eimer) aus Bächen und Teichen.

  • Erlaubt (Gemeingebruch): Das Tränken von Vieh auf der Weide bleibt weiterhin gestattet.

  • Sonderregelung Rhein und Main: Die Wasserentnahme aus den beiden großen Strömen mittels Pumpen bleibt grundsätzlich zulässig. Allerdings muss dieses Vorhaben vorab zwingend bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden.

Veranstalter oder Privatpersonen, die über bestehende, alte Wasserentnahmerechte verfügen, dürfen diese zwar weiternutzen, die Stadt appelliert jedoch eindringlich an alle Erlaubnisinhaber, extrem sparsam mit der kostbaren Ressource umzugehen.

Ausnahmen nur in Härtefällen – Hotline geschaltet

In begründeten Einzelfällen kann die Untere Wasserbehörde auf schriftlichen Antrag hin Ausnahmen von der Allgemeinverfügung genehmigen. Wer Fragen zu den genauen Regelungen oder den betroffenen Sperrzonen hat, kann sich nach der Veröffentlichung der Verfügung direkt an die Stadt wenden.

Die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden ist telefonisch unter 0611 / 313713 oder per E-Mail unter wasserbehoerde@wiesbaden.de erreichbar. Die Behörden kündigten bereits an, die Einhaltung des Verbots in den kommenden Wochen verstärkt im gesamten Stadtgebiet zu kontrollieren.

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InfoBox

Das Wasserentnahme-Verbot kompakt auf einen Blick:

  • Was: Striktes Verbot der Wasserentnahme aus Bächen, Teichen und Weihern.

  • Wann: Gilt ab Donnerstag, 2. Juli 2026 (Veröffentlichung am Mittwoch, 1. Juli).

  • Wo: Gesamtes Stadtgebiet Wiesbaden (Brennpunkte: Wäschbach, Kesselbach, Wellritzbach).

  • Strafen: Illegales Abpumpen kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

  • Ausnahme: Rhein und Main (anzeigepflichtig) sowie das Tränken von Vieh.