Bürokratieabbau

Hessen treibt Entlastung voran: Weniger Regeln, schnellere Verfahren geplant

In Wiesbaden wurde bekannt, dass die Landesregierung das Zweite Hessische Bürokratieabbaugesetz auf den Weg bringt. Mit zahlreichen Streichungen und vereinfachten Verfahren soll Verwaltung spürbar schneller und bürgerfreundlicher werden.

Von: |Erschienen am: 26. Juni 2026 10:09|

Foto: privat Christoph Mikuschek

Die Hessische Landesregierung hat das Zweite Bürokratieabbaugesetz vorgestellt und damit ein weiteres Maßnahmenpaket zur Entlastung von Bürgern, Unternehmen und Verwaltung angestoßen. Der Sprecher für Bürokratieabbau der CDU‑Fraktion im Hessischen Landtag, Christoph Mikuschek, begrüßte das Vorhaben ausdrücklich.

Streichungen und Vereinfachungen geplant

Nach Angaben der Landesregierung sollen insgesamt 168 Vorschriften in 70 Gesetzen entfallen oder vereinfacht werden. Ein zentraler Baustein ist die Einführung einer Genehmigungsfiktion bei der Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, gilt die Anerkennung künftig nach drei Monaten automatisch als erteilt.

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, Nachweis- und Berichtspflichten zu reduzieren, Verfahren für Infrastrukturprojekte zu verschlanken und Kommunen bei Kontrollaufgaben zu entlasten. Auch zahlreiche Verweise auf den sogenannten „Stand der Technik“ sollen gestrichen werden, um Regelungen klarer und weniger komplex zu gestalten.

Hessen sieht sich als Vorreiter

Mikuschek betonte, dass Hessen mit dem neuen Gesetz seine Rolle als bundesweiter Vorreiter beim Bürokratieabbau weiter ausbaue.

Er verwies auf bereits bestehende Initiativen wie den ersten deutschen Entbürokratisierungsminister, den Bürokratiemelder bessereinfach.hessen.de sowie das Bündnis gegen Bürokratie. Viele Reformen der vergangenen Jahre hätten bereits spürbare Verbesserungen gebracht.

Ein moderner und bürgernaher Staat

„Mit dem Zweiten Hessischen Bürokratieabbaugesetz setzt die Landesregierung ein starkes Zeichen für einen modernen, handlungsfähigen und bürgernahen Staat. Wir freuen uns sehr über dieses umfassende und wichtige Maßnahmenpaket,“ erklärt Mikuschek.

Weiter betont der Sprecher: „Mit dem Gesetz werden insgesamt 168 Vorschriften in 70 Gesetzen gestrichen oder vereinfacht. Dazu gehört die Einführung einer Genehmigungsfiktion bei der Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse: Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, gilt die Anerkennung künftig nach drei Monaten als erteilt. Gleichzeitig werden weitere Nachweis- und Berichtspflichten abgebaut, Infrastrukturvorhaben durch schlankere Verfahren beschleunigt, Kommunen bei Kontrollaufgaben entlastet und Unternehmen, Behörden und Kommunen durch die Streichung zahlreicher Verweise auf den sogenannten ‚Stand der Technik‘ von unnötiger Regelungsdichte befreit.“

Digitaler, schlanker und effizienter Staat als Ziel

Mikuschek hob zudem hervor, dass das erste Hessische Bürokratieabbaugesetz, das seit dem 1. Januar 2026 gilt, bereits Wirkung zeige. Unter anderem durch weniger Berichtspflichten, mehr Digitalisierung und schnellere Abläufe. Diese Entwicklung solle nun fortgesetzt werden.

Bessere Strukturen statt mehr Geld

„Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wird deutlich: Nicht jedes Problem lässt sich mit mehr Geld lösen. Wir müssen Strukturen verbessern und staatliches Handeln effizienter machen. Ein handlungsfähiger Staat schafft Vertrauen und stärkt unseren Wirtschaftsstandort.

Unser Ziel ist deshalb klar: ein schlanker, digitaler und bürgerfreundlicher Staat mit schnellen Entscheidungen und mehr Vertrauen statt unnötiger Kontrollen. Das spart Zeit, Kosten und Nerven und macht Bürokratieabbau für die Menschen in Hessen ganz konkret spürbar,“ erklärte Christoph Mikuschek in Wiesbaden abschließend zu dem geplanten Gesetz.

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