Rechtsstreit Ende
Gericht kippt „Duschsteuer“: CDU spricht von wichtigem Signal
In Wiesbaden sorgt ein aktuelles Urteil für Bewegung: Die umstrittene „Duschsteuer“ steht vor dem Aus, doch die politischen Folgen reichen weiter als eine einzelne Entscheidung. Welche Weichen das Gericht damit stellt, zeigt der Kommentar der CDU-Fraktion.
Symbolfoto: Canva
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die von der Landeshauptstadt Wiesbaden eingeführte Wasserverbrauchsteuer für unzulässig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die sogenannte Duschsteuer gegen das Kostendeckungsprinzip und hätte die Bevölkerung übermäßig belastet.
Für die CDU-Rathausfraktion ist die Entscheidung eine deutliche Bestätigung ihrer bereits früh geäußerten Bedenken.
Frühe Einschaltung der Aufsicht
Die CDU hatte die Kommunalaufsicht bereits zu einem frühen Zeitpunkt eingeschaltet und sieht sich nun in ihrem Vorgehen bestätigt.
Dass sowohl die Rechtsauffassung der Fraktion als auch die der Aufsichtsbehörde vom Gericht geteilt werden, wertet die CDU als wichtigen Schritt zu mehr Klarheit in der Debatte.
Unveränderte Kritik der CDU
Fraktionsvorsitzende Daniela Georgi betont in ihrer Stellungnahme: „Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung und die der Aufsichtsbehörde geteilt. Das inzwischen abgewählte Linksbündnis lag falsch. Der Bürger darf nicht mit immer neuen Gebühren und Abgaben belastet werden.“
Aus Sicht der CDU zeigt das Urteil deutlich, dass die Duschsteuer sowohl politisch als auch rechtlich gescheitert ist. Eine zusätzliche finanzielle Belastung beim Verbrauch eines lebensnotwendigen Guts wie Trinkwasser sei nicht hinnehmbar.
Folgen für die Stadt
Mit dem Urteil zur Wasserverbrauchsteuer sieht die CDU das Thema als abgeschlossen an. Die Entscheidung sei ein wichtiges Signal für die Bürger, so Georgi weiter.
„Wir gehen davon aus, dass die Sache damit vom Tisch ist. Das ist ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger in Wiesbaden“, so Georgi abschließend.
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