Öffentliche Sicherheit
Mehr Schutz für Bürger: Hessen zieht Zwischenbilanz zum reformierten Polizeirecht
Hessen hat sein Polizeirecht umfassend erneuert und die ersten Ergebnisse fallen deutlich aus. Neue Befugnisse, moderne Technik und erweiterte Eingriffsmöglichkeiten sollen die Sicherheitsbehörden spürbar stärken. Welche Maßnahmen bereits Wirkung zeigen und wo das Land neue Akzente setzt wurde jetzt in Wiesbaden erläutert.
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Hessen hat sein Polizeirecht Ende 2024 umfassend überarbeitet, um auf eine angespannte Sicherheitslage und neue Bedrohungen reagieren zu können. Die Reform erweitert die Befugnisse der Sicherheitsbehörden deutlich, von der Drohnenabwehr bis zum Einsatz Künstlicher Intelligenz. Das Land nimmt damit nach Angaben des Innenministeriums eine Vorreiterrolle ein, der inzwischen weitere Bundesländer folgen.
Innenminister Roman Poseck (CDU) zieht nun in Wiesbaden eine erste Zwischenbilanz der praktischen Auswirkungen und bewertet die Novelle des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) positiv.
Breites Maßnahmenpaket
Die Reform umfasst zahlreiche Bereiche. Dazu zählen die elektronische Aufenthaltsüberwachung, der Unterbindungsgewahrsam, der Einsatz von Bodycams in Wohnungen, die Strafverfolgung bei Verstößen gegen Aufenthaltsverbote sowie der Ausbau von Videoschutzanlagen. Ziel ist es, die Polizei für aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu stärken.
Besonders die elektronische Fußfessel wird verstärkt eingesetzt. Sie dient vor allem dem Schutz vor häuslicher Gewalt. Seit der Reform wurden 64 Fußfesseln nach den neuen Vorgaben angeordnet. Die Aufenthaltsüberwachung soll es ermöglichen, schneller auf konkrete Gefahrenlagen zu reagieren und insbesondere Frauen besser zu schützen.
Aufenthaltsverbote als wirksames Instrument
Wiederholte Verstöße gegen Aufenthaltsverbote sind seit der Reform strafbar. Laut Innenministerium wurden 386 Verstöße registriert und 353 Strafverfahren eingeleitet, vor allem im Bereich des Polizeipräsidiums Frankfurt. Aufenthaltsverbote können sofort ausgesprochen werden und sollen insbesondere in kriminalitätsbelasteten Gebieten wie dem Frankfurter Bahnhofsviertel Wirkung zeigen.
Schutz vor schweren Straftaten
Auch die Präventivhaft wurde ausgeweitet. Der Unterbindungsgewahrsam kommt zum Einsatz, wenn konkrete Hinweise auf eine bevorstehende schwere Straftat vorliegen. Seit der Reform wurde er über 2.730-mal angeordnet, in mehr als 1.500 Fällen für bis zu sechs Tage.
Erweiterter Einsatz von Bodycams
Bodycams dürfen seit der Novelle auch in Wohnungen eingesetzt werden, wenn akute Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit bestehen. Fast 600 solcher Einsätze wurden seitdem registriert. Auch Stadtpolizeien können nun Bodycams nutzen, was laut Ministerium zu mehr Sicherheit für Einsatzkräfte beiträgt.
Videoschutz und KI-Analyse
Der Einsatz von Videoschutzanlagen wurde ebenfalls ausgeweitet – etwa zum Schutz religiöser Einrichtungen oder in sogenannten Angsträumen. Zudem ermöglicht das neue Polizeirecht den KI-gestützten Einsatz bei der Videoauswertung.
Ein Pilotprojekt im Frankfurter Bahnhofsviertel führte bereits zur schnellen Auffindung einer vermissten Jugendlichen. Die KI-Analyse soll nun auf weitere Bereiche ausgeweitet werden.
Drohnenabwehr und moderne Befugnisse
Auch im Bereich der Drohnenabwehr sieht sich Hessen gut aufgestellt. Die bestehenden Befugnisse gelten als ausreichend, sodass kein weiterer Regelungsbedarf besteht.
Fazit des Innenministers
Roman Poseck betonte in Wiesbaden, dass sich Kriminalität ständig weiterentwickle und Sicherheitsbehörden daher moderne Werkzeuge benötigten. Die Reform des Polizeirechts habe die Polizei in Hessen deutlich gestärkt und trage spürbar zur Sicherheit im Land bei.
„Hessen ist eines der sichersten Bundesländer – dank unserer professionellen und engagierten Polizei und dank der rechtlichen Möglichkeiten unserer Sicherheitsbehörden. Sicherheit ist in der heutigen Zeit kein Selbstläufer, sondern das Ergebnis konsequenter Maßnahmen.“
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