Polizeieinsatz
Bewaffneter Mann vor Einkaufsmarkt in Kostheim
Große Aufregung am Donnerstagabend im Wiesbadener Ortsteil Mainz-Kostheim. Eine Zeugin meldeten zwei Männer, die vor einem Supermarkt mit einer Schusswaffe hantierten. Die Polizei rückte mit starken Kräften an und nahm die Verdächtigen fest. Bei der Durchsuchung kam ein Revolver zutage.
Symbolfoto
Ein Anwohnerin in der Hochheimer Straße im Wiesbadener Stadtteil Kostheim alarmierte um etwa 20:30 Uhr am Donnerstagabend, 2. April, die Polizei. Sie hatte beobachtet, wie zwei Männer auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes offen mit einer Schusswaffe hantierten. Angesichts der potenziellen Gefahr entsandte die Wiesbadener Polizei umgehend zahlreiche Streifenwagen zu dem Geschäft.
Widerstandslose Festnahme vor dem Supermarkt
Die Einsatzkräfte umstellten den Bereich und konnten die beiden beschriebenen Personen schnell ausfindig machen. Die Festnahme erfolgte widerstandslos. Bei der anschließenden Durchsuchung der Verdächtigen bestätigte sich die Meldung zunächst. Die Beamten fanden einen Revolver.
Um die Gefahrenlage vollständig zu klären, wurde im weiteren Verlauf des Abends auch die Wohnung eines 58-jährigen Wiesbadeners durchsucht, der als Besitzer der Waffe identifiziert wurde.
Luftdruckpistole statt scharfer Waffe
Bei der genauen Untersuchung der sichergestellten Waffe konnten die Experten jedoch Entwarnung geben: Es handelte sich nicht um eine scharfe Schusswaffe, sondern um eine Luftdruckpistole. In der Wohnung des Mannes fanden die Beamten zudem den passenden Kaufbeleg. Weitere Waffen wurden bei der Durchsuchung nicht entdeckt.
Trotz der Tatsache, dass es sich „nur“ um eine Luftdruckwaffe handelte, blieb der Vorfall nicht ohne Konsequenzen. Das offene Hantieren mit einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit – die oft täuschend echt aussieht – stellt eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit dar und kann zu gefährlichen Missverständnissen führen.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der 58-Jährige nach Hause entlassen. Die Luftdruckpistole wurde jedoch sichergestellt. Den Wiesbadener erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Führen von Waffen oder Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit strengen Regeln unterliegt und massive Polizeieinsätze auslösen kann.
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