Straßenverkehrsgefährdung
Illegales Rennen endet mit Sicherstellung von Luxusautos und Bargeld
Riskantes PS-Duell in der Nacht: Im Wiesbadener Stadtteil Kastel lieferten sich zwei Audi-Fahrer ein illegales Autorennen durch das Gewerbegebiet. Die Polizei stoppte das Trio kurz darauf und machte dabei eine brisante Entdeckung: Zehntausende Euro Bargeld wurden sichergestellt.
Symbolfoto
Das Gewerbegebiet im Wiesbadener Ortsteil Mainz-Kastel verwandelte sich Nacht zum Montag, 30. März, in eine gefährliche Rennstrecke. Gegen 23:40 Uhr beobachtete ein aufmerksamer Zeuge, wie zwei Fahrzeuge der Marke Audi mit massiv überhöhter Geschwindigkeit über die Lorenz-Schott-Straße rasten. Der Zeuge reagierte sofort und alarmierte die Polizei über das rücksichtslose Fahrverhalten der beiden Wagen.
Polizei stellt Raser
Dank der präzisen Zeugenbeschreibung konnte eine entsandte Streife der Wiesbadener Polizei die beiden Fahrzeuge nur wenig später in der nahegelegenen Peter-Sander-Straße ausfindig machen. Dort trafen die Beamten auf die drei beteiligten Männer im Alter von 22, 26 und 37 Jahren.
Zehntausende Euro Bargeld im Auto entdeckt
Bei der anschließenden Kontrolle der Personen und Fahrzeuge machten die Polizisten einen Fund, der die Ermittlungen nun in eine weitere Richtung lenkt. Im Inneren der Fahrzeuge entdeckten die Beamten mehrere Zehntausend Euro Bargeld. Da die Herkunft der enormen Summe vor Ort nicht geklärt werden konnte, wurde das Geld sichergestellt.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wurden zudem die beiden Audi-Modelle sowie die Mobiltelefone des Trios beschlagnahmt, um den genauen Ablauf des Rennens und mögliche Absprachen zu rekonstruieren.
Ermittlungsverfahren und Fahren ohne Führerschein
Das illegale Autorennen hat für die Beteiligten nun weitreichende Konsequenzen. Neben den Strafverfahren wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) stellte sich bei der Überprüfung heraus, dass einer der Beteiligten gar keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Das Trio muss sich nun in mehreren Ermittlungsverfahren verantworten. Die weiteren Untersuchungen zur Herkunft des Bargeldes dauern an.
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