Kommunalwahl 2026

Endspurt: Jetzt Wahlbriefe abschicken – Fristen beachten!

Nur noch wenige Tage bis zur Entscheidung. Wer per Briefwahl an den Wiesbadener Kommunalwahlen teilnimmt, sollte seine Unterlagen umgehend auf den Weg bringen. Damit die Stimme zählt, muss der gelbe Wahlbrief rechtzeitig im Wahlamt eingehen. Wir sagen ihnen, worauf sie jetzt achten müssen.

Von: |Erschienen am: 6. März 2026 10:48|

Symbolfoto

Der Countdown läuft: Am übernächsten Sonntag, 15. März, entscheiden die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener über die Zusammensetzung ihres Stadtparlaments und der Ortsbeiräte. Doch Vorsicht, wer die Briefwahlunterlagen noch zu Hause auf dem Küchentisch liegen hat, sollte jetzt schnell handeln. Ein verspäteter Eingang führt dazu, dass die mühsam angekreuzten Stimmzettel ungültig bleiben.

Postweg oder persönlicher Einwurf?

Um sicherzugehen, dass der Wahlbrief berücksichtigt wird, empfiehlt das Wahlamt den umgehenden Versand per Post. Wer den Brief erst kurz vor dem Wochenende fertigstellt, sollte jedoch kein Risiko mehr eingehen und den Wahlbrief direkt selbst abgeben.

Wichtig: Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag, 15. März, spätestens 18:00 Uhr, im Wahlamt vorliegen, kommen in die Auszählung.

Hier können sie Ihren Wahlbrief abgeben

Das zentrale Wahlamt befindet sich in der Wiesbadener Innenstadt. Dort steht ein Briefkasten für den direkten Einwurf bereit, der auch am Wahlsonntag bis zur entscheidenden Frist geleert wird:

  • Adresse: Wahlamt Wiesbaden, Friedrichstraße 16, 65185 Wiesbaden

  • Frist: Sonntag, 15. März, 18:00 Uhr

Verspätete Briefe bleiben unberücksichtigt

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Wahlbriefe, die nach 18:00 Uhr am Sonntag eingehen – egal aus welchen Gründen (z.B. Postlaufzeiten) – rechtlich nicht mehr für die Auszählung zugelassen werden können. Nutzen Sie also die verbleibende Zeit, um sicherzustellen, dass Ihre Stimme für die Zukunft Wiesbadens zählt.

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InfoBox

Checkliste für Briefwähler:

  • Vollständigkeit: Sind alle Stimmzettel im blauen Umschlag?

  • Unterschrift: Ist der Wahlschein unterschrieben?

  • Versand: Liegt der blaue Umschlag zusammen mit dem Wahlschein im gelben Wahlbriefumschlag?

  • Zeitpunkt: Ab die Post – oder direkt in die Friedrichstraße 16