Fragen & Antworten

9 Fakten zur Kommunalwahl in Wiesbaden: XXL-Stimmzettel und Stimmen-Puzzle einfach erklärt

Am Sonntag, 15. März, entscheiden über 200.000 Wiesbadener über die politische Zukunft ihrer Stadt. Gewählt werden das Stadtparlament, 26 Ortsbeiräte und der Ausländerbeirat. Mit 15 zugelassenen Listen und dem komplexen System aus Kumulieren und Panaschieren rauchen vielen Wählern die Köpfe. Wir haben die 9 wichtigsten Fakten zur Wahl zusammengefasst.

Von: |Erschienen am: 5. März 2026 01:18|

Symbolfoto

Tag der Entscheidung rückt näher: Am Sonntag, 15. März, haben die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr in der hessischen Landeshauptstadt geöffnet. Es geht um die lokale Machtfrage bis zum Jahr 2031. Wer entscheidet über neue Kitas, den Ausbau von Radwegen, die Mietenpolitik und die Sicherheit in unseren Quartieren?

1. Dreifachwahl: Was genau wird gewählt?

In Wiesbaden finden am 15. März drei Wahlen gleichzeitig statt:

  • Stadtverordnetenversammlung: Das Stadtparlament mit 81 Sitzen.

  • 26 Ortsbeiräte: Die direkte Vertretung in den Stadtteilen (z.B. Westend, Biebrich, Nordenstadt, Breckenheim).

  • Ausländerbeirat: 31 Sitze für die Interessenvertretung internationaler Mitbürger.

2. Das Gedränge auf dem Stimmzettel – 15 Listen

Insgesamt wurden 15 Wahlvorschläge mit über 1.800 Kandidaten zugelassen. Neben den etablierten Parteien (CDU, SPD, GRÜNE, FDP, AfD, DIE LINKE) treten auch neue Gruppierungen und Wählerlisten wie Volt, BSW, PRO AUTO oder die FWG Wiesbaden e.V. an. Jeder Wähler hat für das Stadtparlament genau 81 Stimmen.

3. Politik vor der Haustür: Die Ortsbeiräte

Hier geht es um den Kiez: In den 26 Ortsbezirken bewerben sich unterschiedliche Listen um 3 bis 19 Sitze. Während im Westend unter anderem CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Volt antreten, gibt es in Nordenstadt lokale Listen wie die „Norschter“ oder „ZfN“. Je nach Größe des Ortsbeirats haben Sie hier zwischen 5 und 17 Stimmen.

4. Ausländerbeirat: Stimme für Integration

Ausländische Staatsangehörige wählen ihre eigene Vertretung mit 31 Sitzen. Dies ist ein wichtiges Instrument für Antidiskriminierung und lokale Teilhabe.

5. Wer darf wählen? (Wahlrecht ab 18)

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Wochen ihren Hauptwohnsitz in Wiesbaden haben. Anders als in einigen anderen Bundesländern bleibt das Wahlalter in Hessen bei 18 Jahren.

6. XXL-Stimmzettel: Kumulieren & Panaschieren

Das hessische Wahlrecht ist ein „Personenwahlrecht“. Das macht die Zettel lang, gibt Ihnen aber maximale Freiheit:

  • Listenkreuz: Alle 81 Stimmen gehen pauschal an eine Partei.

  • Kumulieren: Sie geben einem einzelnen Kandidaten bis zu 3 Stimmen.

  • Panaschieren: Sie mischen Kandidaten verschiedener Listen (z.B. Stimmen für SPD- und GRÜNE-Kandidaten auf einem Zettel). Achtung: Wer mehr als 81 Stimmen (Stadtparlament) vergibt, macht seinen Zettel ungültig!

7. Briefwahl-Endspurt & Wahlhelfer

Die Briefwahl kann bis Freitag, 13. März, beantragt werden. Da die Auszählung der XXL-Zettel enorm aufwendig ist, sucht die Stadt Wiesbaden weiterhin händringend Wahlhelfer für den Wahltag und die Folgetage.

8. Neuerungen 2026: Wohnsitzlose & Berechnungsverfahren

Erstmals können auch wohnsitzlose Menschen wählen, sofern sie sich bis zum 22. Februar eingetragen haben. Zudem wird die Sitzverteilung nach dem Verfahren Hare/Niemeyer berechnet, da das d’Hondt-Verfahren vom Staatsgerichtshof gestoppt wurde. Dies kommt tendenziell kleineren Parteien zugute.

9. Wann stehen die Ergebnisse fest?

Am Wahlabend ab 18:00 Uhr werden zuerst die Stimmzettel mit nur einem Listenkreuz ausgezählt. Daraus ergibt sich ein Trendergebnis. Da das Auszählen der handschriftlichen Stimmen (Kumulieren/Panaschieren) Tage dauert, steht das finale amtliche Endergebnis meist erst Mitte der Woche fest.

Wiesbadenaktuell.de berichtet am Wahlabend live über die Trendergebnisse und Analysen aus dem Rathaus!

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InfoBox

  • Datum: Sonntag, 15. März 2026

  • Öffnungszeiten der Wahllokale: 08:00 bis 18:00 Uhr

Grundregeln:

Sie haben hast

  • 81 Stimmen für die Stadtverordnetenversammlung
  • 5–17 Stimmen für deinen Ortsbeirat (abhängig vom Stadtteil)
  • 31 Stimmen für den Ausländerbeirat (falls wahlberechtigt)

Sie könne

Kumulieren: Einer Kandidatin / einem Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben

Panaschieren: Stimmen auf Kandidierende verschiedener Listen verteilen, z. B. SPD, GRÜNE und Volt mischen

Möglichkeiten

  • Nur eine Liste ankreuzen: Dann werden deine Stimmen automatisch von oben nach unten auf die Kandidierenden dieser Liste verteilt.

  • Oder Einzelpersonen ankreuzen und mit 1–3 Stimmen versehen – auch über mehrere Parteien hinweg.

Wichtig: Nicht mehr Stimmen vergeben als zulässig – sonst wird der Stimmzettel ungültig.