Kriminalität
Schlag gegen Hass im Netz: Polizei konfrontiert Wiesbadener nach Postings auf „X“
Bundesweiter Großeinsatz gegen Hetze im Internet am Mittwoch, Während die Ermittler in ganz Deutschland über 140 Maßnahmen durchführten, geriet auch ein 45-jähriger Wiesbadener ins Visier der Fahnder. Ihm werden schwere Delikte wie Volksverhetzung und der Aufruf zu Straftaten auf der Plattform "X“ vorgeworfen.
Symbolfoto
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – diese Lektion musste ein 45-jähriger Mann aus der Landeshauptstadt Wiesbaden lernen. Er ist einer von insgesamt zehn Beschuldigten in Hessen, gegen die im Rahmen eines bundesweit koordinierten Aktionstages gegen Hasspostings vorgegangen wurde. Während vielerorts am Mittwochmorgen, 25. Februar Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt wurden, klingelten die Ermittler an der Tür des Wiesbadener deutschen Staatsangehörigen, um ihn direkt mit seinen Äußerungen im Netz zu konfrontieren.
Konkrete Vorwürfe – Volksverhetzung und Gewaltaufrufe
Im Gegensatz zu anderen Fällen war eine Hausdurchsuchung oder die Beschlagnahmung von Smartphones und Laptops bei dem Wiesbadener nicht erforderlich. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitteilte, stand die Urheberschaft der Beiträge bereits zweifelsfrei fest. Der Mann wurde von den Beamten aufgesucht und unmittelbar vernommen.
Gegenstand des Verfahrens sind drei öffentliche Beiträge, die der 45-Jährige im vergangenen Jahr auf der Plattform „X“ (vormals Twitter) abgesetzt haben soll. Dabei ging es um den öffentlichen Aufruf Straftaten zu begehen.
Gegen den Wiesbadener Beschuldigten wird aufgrund der Beiträge wegen der Billigung von Straftaten – konkret einer schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) gemäß § 140 StGB, der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 StGB und der Aufforderung zu Straftaten – konkret des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten (§ 126a StGB) gemäß 111 StGB ermittelt, teilte Dr. Alexander Voigt von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mit.
Die Ermittlungen und machte deutlich, dass bei solch massiven Verstößen die Meinungsäußerungsfreiheit endet.
Bundesweiter Aktionstag – 140 Maßnahmen in 16 Ländern
Der Fall aus Wiesbaden ist Teil einer gigantischen Ermittlungswelle. Unter der Koordination des Bundeskriminalamtes (BKA) führten die Strafverfolgungsbehörden in allen 16 Bundesländern Maßnahmen fast zeitgleich durch. In Hessen richteten sich die Aktionen gegen Männer im Alter von 18 bis 69 Jahren – unter anderem in Frankfurt, Hanau, Offenbach und dem Rheingau-Taunus-Kreis.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, online zu Tötungen durch Erschießen oder Vergiften aufgerufen zu haben. Die Hassnachrichten richteten sich vor allem gegen Menschen mit Behinderungen, Flüchtlinge oder politisch Andersdenkende.
„Die Hemmschwelle sinkt“
Daniel Muth, Präsident des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA), warnte vor den Folgen: „In Hessen haben wir schmerzvoll erlebt, zu was Gewaltaufrufe führen können.“ Ziel der konsequenten Verfolgung sei es, tatsächliche physische Angriffe im Keim zu ersticken.
Auch der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), Dr. Benjamin Krause, betonte die Gefahr: Wenn Aufrufe zur Tötung unwidersprochen im Netz bleiben, senke dies die Hemmschwelle für reale Taten massiv. Der Staat setze mit dem heutigen Vorgehen ein deutliches Zeichen gegen diese Entwicklung.
Konsequenzen für den Beschuldigten
Für den Wiesbadener könnte es nun teuer werden: Auf Volksverhetzung und die öffentliche Aufforderung zu Straftaten stehen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Wiesbaden dauern an.
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