Kommunalwahl 2026

Briefwahl: Stadt warnt vor verspäteten Anträgen

Wer zur Kommunalwahl per Brief abstimmen möchte, sollte die letzten Tage vor dem Urnengang genau im Blick behalten. Die Stadt weist jetzt darauf hin, dass verspätete Anträge schnell zum Risiko für die eigene Stimme werden können. Wer auf Nummer sicher gehen will, hat jedoch mehrere Möglichkeiten, seine Wahl rechtzeitig und ohne Stress abzugeben, vorausgesetzt, man kennt die entscheidenden Fristen.

Von: |Erschienen am: 24. Februar 2026 14:09|

Symbolfoto

Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, sollten beachten, dass schriftliche Anträge, die erst kurz vor dem Wahltag versendet werden, möglicherweise nicht mehr rechtzeitig beim Wahlamt eintreffen.

In solchen Fällen kann nicht garantiert werden, dass die Unterlagen noch zur Auszählung vorliegen. Die Wiesbadener Bürger können zwischen 172 Listen und über 1.800 Kandidaten wählen.

Persönlich im Wahlbüro wählen

Um sicherzugehen, dass die Stimme gültig abgegeben wird, empfiehlt das Wahlamt die persönliche Stimmabgabe vorab. Dies ist im Wahlbüro in der Friedrichstraße 16, 1. Obergeschoss, möglich.

Geöffnet ist dort Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr sowie samstags von 10:00 bis 14:00 Uhr, mit Ausnahme des 14. März. Am Freitag, 13. März, gelten verkürzte Öffnungszeiten von 9:00 bis 13:00 Uhr.

Wahl in den Ortsverwaltungen

Auch in den Ortsverwaltungen kann vorab gewählt werden. Einwohner der Außenbezirke können ihre Stimme während der jeweiligen Öffnungszeiten ihrer zuständigen Ortsverwaltung abgeben.

Am Freitag, 13. März, sind alle Ortsverwaltungen mindestens von 10:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.

Online-Antrag nur bis 10. März

Der Online-Briefwahlantrag auf www.wiesbaden.de steht nur bis Dienstag, 10. März, zur Verfügung. Danach bittet das Wahlamt darum, die persönlichen Briefwahlausgabestellen zu nutzen. Anträge können bis Freitag, 13. März, 13:00 Uhr gestellt werden.

Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr bearbeitet werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr im Wahlamt ausgestellt werden.

Neuausstellung bei Verlust

Sollte ein bereits ausgestellter Wahlschein nicht angekommen sein oder verloren gehen, kann am Wahltag bis 15:00 Uhr ein neuer Wahlschein im Wahlamt ausgestellt werden.

Voraussetzung ist eine glaubhafte Versicherung der Wahlberechtigten.

Vollmachten für Dritte

Briefwahlunterlagen dürfen nur dann an Dritte ausgegeben werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.

Die bevollmächtigte Person darf maximal vier Wahlberechtigte vertreten und muss dies schriftlich bestätigen.

Rücksendung der Wahlbriefe

Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht zurückgeschickt hat, sollte dies umgehend tun. Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 15. März, um 18:00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein, um berücksichtigt zu werden.

Am Wahltag können Wahlbriefe auch direkt in den Briefkasten des Wahlamts eingeworfen werden.

Ablauf im Wahllokal

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Auch ohne Benachrichtigung kann gewählt werden, sofern man im Wählerverzeichnis steht und einen gültigen Ausweis vorlegt.

Beim Betreten des Wahlraums erhalten Wahlberechtigte die Stimmzettel. Jede Person hat so viele Stimmen, wie Sitze im jeweiligen Gremium zu vergeben sind.

Umgang mit fehlerhaften Stimmzetteln

Wer einen Stimmzettel versehentlich falsch ausfüllt, kann beim Wahlvorstand einen neuen anfordern. Der fehlerhafte Stimmzettel muss nicht abgegeben werden.

Für Rückfragen steht das Wahlamt in der Friedrichstraße 16 unter der Telefonnummer 0611 / 314501 zur Verfügung. Die Nummer ist auch am Wahltag bis 18:00 Uhr erreichbar. Wer noch unentschlossen ist kann sich einer von der TU Darmstadt entwickelten digitalen Entscheidungshilfe bedienen oder ein Online-Tool der IHK benutzen.

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