Verkehrskontrolle

Zivilstreife stoppt Drogen-Raser ohne Führerschein auf der A66 bei Wiesbaden

Erschreckende Bilanz einer Autobahnkontrolle. Eine Zivilstreife der Autobahnpolizei Wiesbaden hat am Freitag einen Mercedes aus dem Verkehr gezogen, der mit massiver Geschwindigkeit in Richtung Frankfurt raste. Bei der Überprüfung des 22-jährigen Fahrers kam ein Sündenregister zum Vorschein, das die Beamten fassungslos machte.

Von: |Erschienen am: 30. Januar 2026 17:03|

Symbolfoto: Bundespolizei

Eine zivile Streife des zentralen Verkehrsdienstes Westhessen beobachtete auf der Autobahn 66 von Wiesbaden in Richtung Frankfurt einen grauen Mercedes am Freitagvormittag, 30, Janaur, der durch seine rücksichtslose Fahrweise auffiel.

Die Polizisten hefteten sich an die Fersen des Wagens und starteten die Videoaufzeichnung. Das Ergebnis war eindeutig. Trotz geltender Geschwindigkeitsbeschränkung raste der Mercedes mit 62 km/h zu viel über die Autobahn. Bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h bedeutet dies ein Tempo von über 160 km/h – ein lebensgefährliches Unterfangen im dichten Vormittagsverkehr.

Kontrolle offenbart Sündenregister – Keine Papiere, dafür Drogen

Der Raser wurde von den Ordnungshütern gestoppt. Bei der anschließenden Kontrolle des Wagens kam das wahre Ausmaß der Rechtsverstöße ans Licht. Der 22-jährige Fahrer, ein moldauischer Staatsbürger, konnte den Beamten weder eine gültige Fahrerlaubnis noch eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen.

Um die Situation abzurunden, zeigte der junge Mann deutliche Anzeichen von Rauschgiftkonsum. Ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest reagierte prompt positiv.

Mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet

Die Fahrt des 22-Jährigen endete sofort an Ort und Stelle. Gegen ihn wurde eine ganze Reihe von Ermittlungsverfahren: Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und schwerwiegende Geschwindigkeitsüberschreitung (Fahrverbot und hohes Bußgeld) eingeleitet.

Der Mercedes blieb stehen, während der Fahrer die Beamten für weitere Maßnahmen zur Dienststelle begleiten musste.

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