Kommunalwahl 2026

Hessens Staatsgerichtshof kippt Sitzverteilungsmethode bei Kommunalwahl

Die Hüter der Verfassung haben in Wiesbaden das bisher geplante Sitzzuteilungsverfahren für die Kommunalwahl verworfen. Ein Urteil mit Folgen. Innenminister Poseck und FWG Vorsitzender Bachmann haben die Entscheidung umgehend kommentiert.

Von: |Erschienen am: 28. Januar 2026 13:59|

Symbolfoto: Canva

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat entschieden, dass die Umstellung des Sitzzuteilungsverfahrens bei Kommunalwahlen von Hare-Niemeyer auf d’Hondt nicht mit der Hessischen Verfassung vereinbar ist.

Damit wird bei der kommenden Abstimmung wieder das Verfahren nach Hare-Niemeyer angewendet.

Reaktion des Innenministers

Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach der Urteilsverkündung: „Zum ersten Mal hat ein Gericht in Deutschland, das Sitzzuteilungsverfahren nach d´Hondt für verfassungswidrig erklärt. Bei der anstehenden Kommunalwahl wird jetzt wieder das alte Verfahren nach Hare-Niemeyer zur Anwendung kommen.“

Einschätzung der Entscheidung

Poseck bezeichnete das Urteil als überraschend und sagte: „Jetzt haben wir Rechtsklarheit. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes ist durchaus überraschend. Denn bislang haben alle Verfassungsgerichte d´Hondt als verfassungsgemäß angesehen.“

Er betonte, dass das Gericht unter wahlmathematischen Gesichtspunkten zu einem Ergebnis gelangt sei, das von der bisherigen Rechtsprechung abweiche.

Umsetzung des Urteils

Der Innenminister kündigte an, die Entscheidung vollständig umzusetzen. Die technische Rückkehr zum alten Verfahren sei problemlos möglich. Zudem soll auch für mittelbare Wahlen nach der Hessischen Gemeindeordnung kurzfristig Rechtssicherheit geschaffen werden. Eine Gesetzesänderung sei bereits in Vorbereitung.

Poseck äußerte zudem die Hoffnung, „dass der 15. März zu einem Fest für die Demokratie wird“ und die kommunalen Parlamente trotz zunehmender Zersplitterung handlungsfähig bleiben.

Lob der FWG

Auch die Freie Wählergemeinschaft (FWG) reagierte deutlich auf das Urteil des Staatsgerichtshofs. Der Vorsitzende Christian Bachmann sprach von einer klaren Zurückweisung der Hessischen Landesregierung.

Bachmann erklärte in Wiesbaden, „dass der Versuch der Landesregierung aus CDU und SPD, nämlich die kleinen Parteien und Wählergruppen bei der Kommunalwahl zu benachteiligen, gescheitert ist“. Die Begründung, die Kommunen würden durch das neue Verfahren handlungsfähiger, bezeichnete er als nicht überzeugend.

Forderung nach besserer Finanzierung

Nach Ansicht der FWG wäre eine solide finanzielle Ausstattung der Kommunen wirksamer als Änderungen am Zählverfahren. Bachmann sagte: „Diese Nebelkerze hat alles andere als gezündet.“

Die FWG dankte der FDP für die Klage, die aus ihrer Sicht einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie geleistet habe.

Kritik an Machtansprüchen großer Parteien

Bachmann führte weiter aus: „Wenn die Parteien ihre Handlungsfähigkeit der letzten Jahrzehnte, als es noch große Mehrheiten gab, bewiesen hätten, bräuchte es die kleineren Gruppierungen gar nicht bzw. würden diese ja automatisch keine Stimmen erhalten.“ Er kritisierte, es bleibe „der bittere Nachgeschmack, dass versucht wurde den eigenen Machtanspruch und die Plätze an den Fleischtöpfen zu sichern“.

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