Kriminalität

Polizei überführt mutmaßlichen Dealer bei Routinekontrolle

Ein richtiger Riecher der Wiesbadener Polizei führte am Montag zur Festnahme eines mutmaßlichen Drogenhändlers. Was als einfache Personenkontrolle in Wiesbaden begann, endete mit der Sicherstellung einer erheblichen Menge Amphetamin und einer anschließenden Hausdurchsuchung. Der 41-jährige Verdächtige muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.

Von: |Erschienen am: 27. Januar 2026 15:59|

Symbolfoto

Die Beamten einer Polizeistreife bewiesen am Montagnachmittag, 26. Januar, ein besonders wachsames Auge. Während ihrer Streifenfahrt durch die Dotzheimer Straße fielen den Polizisten zwei Männer auf, deren Verhalten verdächtig wirkte. Kurzerhand entschlossen sich die Ordnungshüter zu einer Personenkontrolle und das mit Erfolg.

Amphetamin griffbereit – Festnahme bei der Kontrolle

Bei der Durchsuchung eines 41-jährigen Mannes machten die Beamten eine brisante Entdeckung. Er führte eine größere Menge Amphetamin mit sich. Besonders verdächtig: Die illegalen Substanzen waren bereits in verschiedenen Einzelverpackungen portioniert, was unmittelbar auf eine Absicht zum Drogenhandel hindeutete. Die Polizisten stellten die Drogen sicher und nahmen den Mann vorläufig fest.

Durchsuchungsbeschluss – Drogenlager in der Wohnung entdeckt

Nachdem das erste Strafverfahren wegen illegalen Drogenhandels eingeleitet worden war, erwirkten die Ermittler auf richterliche Anordnung eine Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen. In den Räumlichkeiten des 41-Jährigen bot sich den Beamten ein noch deutlicheres Bild.

  • Sicherstellung diverser weiterer Betäubungsmittel in großen Mengen.

  • Fund von umfangreichem Verpackungsmaterial.

  • Beschlagnahmung einer Feinwaage, wie sie typischerweise im Drogenhandel genutzt wird.

Ermittlungen laufen – Verdächtiger wieder auf freiem Fuß

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Beweissicherung wurde der Wiesbadener wieder auf freien Fuß gesetzt. Er wird sich jedoch zeitnah vor Gericht für den Besitz und den gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln rechtfertigen müssen. Die Ermittlungen zu möglichen Hintermännern oder weiteren Abnehmern dauern an.

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