Kriminalität

Urteil nach schockierendem Schlosspark-Mord

Ein Spaziergang, ein zufälliges Aufeinandertreffen und ein Fall, der weit über Wiesbaden hinaus für Fassungslosigkeit sorgte. Monate später zieht das Gericht eine deutliche Linie und bewertet die Hintergründe der Tat mit klaren Worten. Was im Prozess ans Licht kam, lässt erahnen, warum dieses Urteil so viel Aufmerksamkeit erhält.

Von: |Erschienen am: 27. Januar 2026 14:15|

Symbolfoto: Canva

Der Angriff sorgte im Mai 2025 weit über Wiesbaden hinaus für Entsetzen. Der beleibte und bekannte Günther B. (86 Jahre) wurde bei einem Spaziergang im Schlosspark Biebrich Opfer eines extrem gewalttätigen, tödlichen Übergriffs.

Ein ihm unbekannter Mann stach 81 Mal mit einem Messer auf den wehrlosen Hochbetagten ein. Der Rentner starb noch am Tatort an seinen schweren Verletzungen. Nach bisherigen Erkenntnissen handelte es sich um ein Zufallsopfer; eine Beziehung zwischen Täter und Opfer bestand nicht.

Lebenslange Haft nach acht Monaten

Rund acht Monate nach der Tat hat das Landgericht Wiesbaden in einem Prozess, der für viel Aufsehen sorgte, nun ein Urteil gefällt. Michael K.  wurde am Montag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zuvor hatte er seit der Tat in Untersuchungshaft gesessen. Das Gericht folgte damit der Anklage der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte verfolgte die Urteilsverkündung ohne erkennbare Regung, so, wie er sich während des gesamten Prozesses verhalten hatte. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin zeigte er lediglich einmal Emotionen, als er für sich selbst die Todesstrafe forderte.

Kein Bezug zwischen Täter und Opfer

Die Ermittlungen hatten früh ergeben, dass sich Täter und Opfer nicht kannten. Nach Darstellung der Behörden hatte der 57-jährige Wiesbadener gezielt die Absicht, einen älteren Menschen zu töten. Hintergrund seien Suizidgedanken gewesen.

Der Michael K. habe gehofft, nach der Tat von der Polizei erschossen zu werden. Laut Staatsanwaltschaft verließ er an jenem Morgen seine Wohnung mit dem festen Vorsatz, einen Menschen zu töten, um selbst den Tod herbeizuführen.

Geständnis im Ermittlungsverfahren

Im Laufe der Ermittlungen legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Sein eigenes Leben habe er als nicht mehr lebenswert empfunden, erklärte der 57-Jährige. Er habe sterben wollen.

Vor Gericht sagte er: „Ich habe bewusst einen älteren Menschen ausgewählt, da dessen Lebenserwartung nicht mehr so hoch ist“. Diese Aussage spielte im Verfahren eine zentrale Rolle bei der Bewertung des Tatmotivs.

Psychiatrisches Gutachten ohne Zweifel

Während des Prozesses wurde intensiv geprüft, ob der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung möglicherweise vermindert schuldfähig gewesen sein könnte. Ein psychiatrischer Sachverständiger kam jedoch zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte voll schuldfähig war.

Die Tat sei geplant und vorbereitet worden. Auch am Tatort habe er gezielt gehandelt und die herbeieilenden Polizeibeamten im Schlosspark Biebrich aufgefordert, ihn zu erschießen. Die Richter schlossen sich dieser Einschätzung an und werteten die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen.

Reaktionen im Gerichtssaal

Zur Verkündung des Urteils war der Gerichtssaal des Landgerichts Wiesbaden bis auf den letzten Platz gefüllt. Viele Zuhörer zeigten sich weiterhin fassungslos über die Brutalität des Mordes und das dahinterstehende Motiv.

Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe wurde der Angeklagte dazu verurteilt, den beiden Töchtern des Opfers eine Entschädigung zu zahlen.

Scharfe Worte der Richterin

In ihrer Urteilsbegründung fand die Vorsitzende Richterin deutliche Worte. Besonders unerträglich sei gewesen, dass sich der Angeklagte selbst als „Schlosspark-Killer“ bezeichnet habe. „Verachtenswerter und verwerflicher geht es nicht mehr.“ Damit machte das Gericht unmissverständlich klar, wie es die Tat und das Verhalten des Täters bewertet.

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