Jugendpolitik
Online-Abstimmung rückt näher: Jugendparlamentswahl startet in die heiße Phase
In Wiesbaden steht im Februar eine besondere Wahl bevor und für Tausende junge Menschen landet in diesen Tagen ein entscheidender Brief im Postfach. Wer mitbestimmen will, braucht nur wenige Schritte, doch der Zeitrahmen ist knapp. Warum die Unterlagen so wichtig sind, wer überhaupt wählen darf und welche Fristen unbedingt im Blick bleiben sollten, zeigt der vollständige Bericht.
Symbolfoto: Canva
Die Vorbereitungen für die Jugendparlamentswahl am 16. Februar sind abgeschlossen. In den kommenden Tagen erhalten alle Wahlberechtigten ihre Unterlagen per Post.
Das Schreiben enthält persönliche Zugangsdaten für die Online-Stimmabgabe. Das Wahlamt weist darauf hin, die Sendung nicht versehentlich als Werbung zu entsorgen, da sie für die Teilnahme zwingend erforderlich ist.
Ablauf der Online-Wahl
Die Wahl findet ausschließlich digital statt. Rund 24.000 junge Wiesbadener bekommen die Zugangsdaten automatisch zugesandt. Ein Antrag ist nicht notwendig. Die Stimmabgabe muss spätestens am Montag, 16. Februar, um 18:00 Uhr abgeschlossen sein.
Gehen Zugangsdaten verloren, können sie nur ersetzt werden, wenn schriftlich bestätigt wird, dass die ursprünglichen Daten im Falle eines Wiederauffindens nicht erneut genutzt werden.
Kontakt bei fehlenden Unterlagen
Wer bis Montag, 2. Februar, keine Wahlunterlagen erhalten hat, sich aber wahlberechtigt fühlt, kann sich direkt an das Wahlamt wenden. Die Behörde ist unter der Telefonnummer 0611 / 314501 erreichbar und beantwortet Fragen rund um die Wahl.
Wer wählen darf
Wahlberechtigt für das Jugendparlament sind alle jungen Menschen in Wiesbaden, die zwischen dem 19. Januar 2004 und dem 19. Januar 2012 geboren wurden und mit Hauptwohnsitz in der Stadt gemeldet sind. Das Wahlrecht gilt ausdrücklich auch für ausländische Jugendliche.
Die Ermittlung des Wahlergebnisses findet am Dienstag, 17. Februar, um 15:00 Uhr im Wahlamt in der Friedrichstraße 16 statt.
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