Verkehrskontrolle
Zu viel Weihnachtsglanz: Polizei Wiesbaden stoppt „leuchtenden“ VW Lupo in der City
Ein ungewöhnlicher Anblick sorgte am Samstagabend in Wiesbaden für Aufsehen. Ein Auto über und über mit Lichterketten geschmückt, rollte durch die Innenstadt. Was als liebevolle Geste gedacht war, endete jedoch abrupt bei einer Polizeikontrolle.
Foto: Polizei Westhessen
Es sollte eine Geste der Freude sein, endete jedoch mit einem Verwarnungsgeld und einer Bastelstunde am Straßenrand. Am vergangenen Samstagabend, 13. Dezember, sorgte ein kleiner weißer VW Lupo für großes Aufsehen in der Wiesbadener Wilhelmstraße. Gegen 22:00 Uhr fiel das Fahrzeug einer Zivilstreife der Polizei Wiesbaden ins Auge, da es nicht nur im Scheinwerferlicht glänzte, sondern hell wie ein Christbaum aus sich heraus leuchtete.
Wie der Coca-Cola-Truck im Mini-Format
Das Fahrzeug war mit einer umlaufenden Weihnachtslichterkette geschmückt, die dem Wagen eine Optik verlieh, die stark an die berühmten, beleuchteten Coca-Cola-Weihnachtstrucks erinnerte. Was auf Privatgelände ein Blickfang gewesen wäre, stellte im öffentlichen Straßenverkehr von Wiesbaden jedoch ein Problem dar. Die Beamten folgten dem Wagen und hielten ihn schließlich in der Luisenstraße für eine allgemeine Verkehrskontrolle an.
Sicherheit geht vor
Die rechtliche Lage bei derartigen Modifikationen ist eindeutig. Durch die Lichterketten wurde das Fahrzeug so verändert, dass es nicht mehr den geltenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprach. Zusätzliche, nicht genehmigte Lichtquellen können andere Verkehrsteilnehmer blenden oder irritieren und sind daher unzulässig.
Die Polizisten ahndeten die Ordnungswidrigkeit mit dem Tatbestand: „Fahrzeug so verändert, dass es nicht der Vorschrift entspricht“. Die Beamten vor Ort nahmen den Vorfall zwar mit der nötigen Gelassenheit und einem Schmunzeln auf, mussten aber dennoch konsequent bleiben.
Strafe und Demontage vor Ort
Die Halterin des VW zeigte sich einsichtig. Sie gab an, dass sie den Menschen in Wiesbaden mit ihrem festlich geschmückten Auto lediglich eine kleine Freude bereiten wollte. Trotz der kreativen und schönen Idee wurde ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro fällig.
Damit war es jedoch nicht getan. Die Lichterketten mussten noch an Ort und Stelle unter den Augen der Beamten abmontiert werden. Erst nachdem der Pkw wieder seinen serienmäßigen Zustand erreicht hatte, durfte die Fahrerin ihre Reise fortsetzen.
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