Tiergesundheit

Geflügelpest-Regeln angepasst: Kleine Bestände atmen auf

In kleinen Geflügelhaltungen gibt es erste Erleichterungen: Tiere dürfen wieder ins Freie, während größere Betriebe weiter strenge Vorgaben erfüllen müssen. Warum das Risiko dennoch hoch bleibt und welche Regeln jetzt für Halter und sogar Hunde gelten, zeigt ein Blick auf die aktuellen Maßnahmen.

Von: |Erschienen am: 16. Dezember 2025 16:53|

Archivfoto

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest werden in Wiesbaden vorsichtig angepasst. Während größere Betriebe weiterhin strenge Vorgaben erfüllen müssen, gibt es für kleinere Haltungen erste Erleichterungen. Ein Schritt, der Hoffnung macht, aber weiterhin Wachsamkeit verlangt.

Regeln für kleine Geflügelhaltungen gelockert

Seit Sonntag, 14. Dezember, dürfen Geflügelhalter mit bis zu 50 Tieren ihre Bestände wieder ins Freie lassen. Für größere Haltungen bleibt die Aufstallpflicht jedoch bestehen, um das Risiko eines Erregereintrags in umfangreiche Bestände weiterhin so gering wie möglich zu halten.

Geflügelpest-Risiko bleibt bestehen

Obwohl der Wildvogelzug nahezu zum Stillstand gekommen ist und damit ein wichtiger Übertragungsweg an Bedeutung verliert, bleibt die Gefahr hoch.

Inzwischen sind auch heimische Wildvögel erkrankt oder verendet, was die Lage weiterhin angespannt hält.

Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin verpflichtend

Unabhängig von der Bestandsgröße gelten für alle Geflügelhaltungen die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen.

Veranstaltungen mit Geflügel, das Verbringen von Tieren sowie der Verkauf im Reisegewerbe bleiben weiterhin untersagt. Diese Vorgaben sollen verhindern, dass sich der Erreger unbemerkt weiterverbreitet.

Hunde am Rheinufer wieder ohne Leine

Eine kleine positive Nachricht gibt es auch für Hundebesitbesitzer: Am Rheinufer dürfen Hunde wieder frei laufen, sofern keine anderen Regelungen entgegenstehen.

Auf der Schiersteiner Aue gilt jedoch weiterhin Leinenpflicht, unter anderem aufgrund der Afrikanischen Schweinepest.

Meldung toter Wildvögel

Tote Wild- und Wasservögel sollen weiterhin dem Amt für Veterinärwesen gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten steht die Leitstelle der Feuerwehr als Ansprechpartner zur Verfügung.

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