Gesundheitswarnung

Vorsorgliches Abkochgebot in Wiesbaden – Enterokokken nachgewiesen: Was steckt dahinter und wie schützt man sich?

Das vorsorgliche Abkochgebot für das Wiesbadener Trinkwasser ist weiterhin in Kraft. Jetzt herrscht Klarheit über die Ursache. In einer Routineprobe an einer Netzmessstelle in der westlichen Innenstadt wurden Enterokokken nachgewiesen. Was das bedeutet und welche Sicherheitsmaßnahmen nun gelten, erklären wir in unserem Artikel.

Von: |Erschienen am: 1. November 2025 19:04|

Symbolfoto: Canva

Nach dem Nachweis von Enterokokken in einer Wasserprobe aus der Wiesbadener Innenstadt gilt weiterhin ein vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser. Auch wenn bislang keine weitere Verunreinigung festgestellt wurde, bleibt die Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bestehen. Die Stadt Wiesbaden, das Gesundheitsamt sowie die Wasserversorgungsbetriebe arbeiten mit Hochdruck an weiteren Untersuchungen. Mit einer möglichen Aufhebung ist frühestens ab Dienstag, 4. November, zu rechnen.

Enterokokken im Trinkwasser – was bedeutet das?

Bei einer Routineuntersuchung am 29. Oktober wurde an einer Netzmessstelle in der westlichen Innenstadt Wiesbadens eine bakterielle Verunreinigung festgestellt. In der Probe wiesen Fachleute Enterokokken nach – Bakterien, die natürlicherweise im menschlichen und tierischen Darm vorkommen.

Enterokokken gelten als sogenannte „Indikatorbakterien“. Ihr Nachweis weist auf fäkale Verunreinigungen des Wassers hin. Zwar sind Enterokokken selbst meist harmlos, ihr Vorkommen kann jedoch bedeuten, dass sich auch andere krankheitserregende Mikroorganismen im Wasser befinden könnten – etwa E. coli, Noroviren oder andere Keime.

Daher hat das Gesundheitsamt Wiesbaden das vorsorgliche Abkochgebot erlassen. Es handelt sich dabei nicht um eine akute Gefährdungslage, sondern um eine reine Schutzmaßnahme, um die Bevölkerung vor möglichen Infektionen zu bewahren.

Enterokokken sind Bakterien, die typischerweise im Darm von Menschen und Tieren vorkommen und als Indikatoren für fäkale Verunreinigung im Wasser gelten. Eine solche Verunreinigung deutet darauf hin, dass möglicherweise krankheitserregende Keime im Trinkwasser sein könnten – auch wenn in weiteren Proben keine Auffälligkeiten festgestellt wurden

Weitere Proben unauffällig – Vorsicht bleibt dennoch geboten

Unmittelbar nach dem Befund wurden Nachuntersuchungen und zusätzliche Proben im gesamten Versorgungsnetz durchgeführt. Diese zeigten bislang keine weiteren Auffälligkeiten. Trotzdem muss das Abkochgebot bestehen bleiben, bis drei aufeinanderfolgende negative Laborbefunde vorliegen.

Erst dann kann das Gesundheitsamt die Freigabe erteilen und das Abkochgebot aufheben. Die weiteren Laborergebnisse werden am Montag, 3. November, erwartet.

Betroffen ist das gesamte Stadtgebiet Wiesbadens, nicht jedoch die Stadtteile Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim (AKK). Diese werden über die Mainzer Netze GmbH mit Wasser anderer Herkunft versorgt.

Wie gefährlich sind Enterokokken wirklich?

Enterokokken selbst sind in den meisten Fällen ungefährlich und kommen im menschlichen Körper natürlich vor. Sie werden jedoch in der Trinkwasserüberwachung als wichtiger Warnindikator genutzt.

Wenn Enterokokken im Wasser nachgewiesen werden, kann das auf fäkale Verunreinigungen durch Oberflächenwasser, undichte Leitungen oder technische Probleme hinweisen.
Das Risiko, ernsthaft zu erkranken, ist gering, kann aber bei bestimmten Personengruppen höher sein:

  • Säuglinge und Kleinkinder

  • Seniorinnen und Senioren

  • Menschen mit geschwächtem Immunsystem

Mögliche Symptome bei Verzehr von nicht abgekochtem Wasser können Magen-Darm-Beschwerden, Durchfall oder Erbrechen sein.

Was Haushalte jetzt beachten müssen

Das Trinkwasser muss vor der Nutzung abgekocht werden – insbesondere für:

  • Trinken und Kochen

  • Zubereitung von Getränken und Eiswürfeln

  • Waschen von Obst, Gemüse und Salat

  • Medizinische Zwecke (z.B. Wundreinigung, Nasenspülungen)

  • Zähneputzen

  • Handabwasch von Geschirr

Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und danach langsam über zehn Minuten abkühlen.

Zum Duschen, Waschen und Baden kann Leitungswasser weiterhin ohne Bedenken genutzt werden. Wunden sollten dabei wasserdicht abgedeckt werden.

Hinweise für besondere Fälle

  • Säuglingsnahrung: Nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten.

  • Kaffeemaschinen: Nur Geräte verwenden, die das Wasser mindestens auf 82 °C erhitzen.

  • Geschirrspüler: Nutzung ist unbedenklich, sofern das Gerät mit über 60 °C spült.

  • Haustiere: Dürfen das Wasser in der Regel trinken. Bei Aquarienbesitzern wird jedoch Vorsicht empfohlen.

  • Wasserfilter: Sollten nach Gebrauch ausgetauscht werden.

Wie lange bleibt das Abkochgebot bestehen?

Das Abkochgebot gilt, bis drei aufeinanderfolgende Wasserproben negativ sind. Wenn keine weiteren Verunreinigungen auftreten, kann frühestens ab Dienstag, 4. November, mit einer Aufhebung gerechnet werden.

Die Stadt Wiesbaden, die Wasserversorgungsbetriebe (WLW), ESWE Versorgung sowie das Gesundheitsamt Wiesbaden informieren über die Website www.wiesbaden.de/krisenfall.

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