Verkehrskontrolle

Lebensgefährliche Müdigkeit: Lkw-Fahrer nach 32 Stunden am Steuer auf der A3 bei Wiesbaden gestoppt

Die Polizei Wiesbaden hat am Donnerstag bei einer Schwerverkehrskontrolle auf der Autobahn 3 einen Lkw-Fahrer in eine sofortige Zwangspause geschickt, der seit sage und schreibe 32 Stunden ununterbrochen am Steuer saß. Der Transport konnte nur so vor einem folgenschweren Unfall bewahrt werden.

Von: |Erschienen am: 31. Oktober 2025 16:10|

Symbolfoto

Bei einer gemeinsamen Kontrolle des Schwerverkehrs auf der Autobahn 3 an der Tank- und Rastanlage Medenbach-West in Richtung Frankfurt machte die Polizei Hessen am Donnerstag, 30. Oktober, einen außergewöhnlichen Fund. Ein 49-jähriger Lkw-Fahrer aus der Slowakei saß laut Fahrtenschreiber bereits 32 Stunden am Steuer – mehr als das Dreifache der gesetzlich erlaubten täglichen Lenkzeit von neun Stunden.

Verdeckte Fahrtenschreiber-Manipulation entdeckt

Der Fahrer versuchte, die Dauer seiner Fahrt durch den Einsatz einer zweiten Fahrerkarte zu verschleiern. Doch die erfahrenen Verkehrsspezialisten entlarvten dieses Manöver sofort. Das gefährliche Verhalten führte nicht nur zur Anordnung einer zwangsweisen Ruhepause von 11 Stunden für den Fahrer, die dieser dankbar annahm, sondern auch zur Einleitung von Bußgeldern – sowohl gegen den Fahrer als auch die verantwortliche Spedition. Die Geldbußen summieren sich auf einen fünfstelligen Betrag.

Insgesamt zehn Verstöße bei der Kontrolle festgestellt

Neben diesem gravierenden Verstoß wurden insgesamt zehn Übertretungen der Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) geahndet. In drei Fällen untersagte die Polizei die Weiterfahrt, unter anderem auch bei einem Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis.

Schutz der Verkehrssicherheit oberste Priorität

Die Kontrolle zeigte, wie wichtig die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist. Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass Berufskraftfahrer maximal neun Stunden täglich fahren dürfen, mit einer zweimal wöchentlich möglichen Verlängerung auf zehn Stunden. Nach vier bis fünfeinhalb Stunden Lenkzeit ist zudem eine Pause von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben – dies dient der Vermeidung von Übermüdung und Unfallgefahren.

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