Nachbesserungen
Rückmeldeverfahren zu Corona-Soforthilfen in Hessen vorerst gestoppt
Der Handelsverband Hessen zeigt sich erleichtert über die Entscheidung des Hessischen Wirtschaftsministeriums, das laufende Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Ein Moratorium sorgt dafür, dass die laufende Bearbeitung ruht, bis die strittigsten Punkte einer erneuten Prüfung unterzogen wurden. Die Entscheidung setzt ein wichtiges, positives Signal für den Einzelhandel und alle betroffenen Unternehmen.
Symbolfoto
Der Handelsverband Hessen e.V. hat die Entscheidung des Hessischen Wirtschaftsministeriums, das laufende Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen mit sofortiger Wirkung auszusetzen, ausdrücklich begrüßt. Das Ministerium hat ein Moratorium erlassen, um strittige Punkte des Verfahrens erneut zu prüfen.
Die vorübergehende Aussetzung des Verfahrens war eine zentrale Forderung des Verbands und gilt als vertrauensbildende Maßnahme für den hessischen Handel, so der Verband.
Kritische Punkte werden neu bewertet
Die erneute Überprüfung durch das Ministerium konzentriert sich auf mehrere Punkte, die im bisherigen Verfahren zu großem Unmut und Druck bei den Betroffenen geführt hatten:
- Negative Kontostände: Die fehlende Berücksichtigung negativer Kontostände bei der Berechnung.
- Doppelte Rückzahlungen: Die Problematik einer möglichen „doppelten“ Rückzahlungsverpflichtung im Juni 2020 bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Sofort- und Überbrückungshilfe.
- Anrechnung von Eigenmitteln: Die Frage, inwieweit Eigenmittel angerechnet werden müssen.
- Betrachtungszeitraum: Die fehlende Deckungsgleichheit zwischen dem maßgeblichen Betrachtungszeitraum und den tatsächlichen Schließzeiten.
„Wichtiges und richtiges Signal“ für den Handel
Handelsverband sieht Vertrauenssignal und faire Lösungen
Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbandes Hessen, sieht in der Entscheidung einen großen Erfolg für die beharrliche Interessenvertretung. „Die heutige Entscheidung ist ein wichtiges und richtiges Signal. Das sofortige Moratorium ist eine vertrauensbildende Maßnahme für den hessischen Handel. Viele Händlerinnen und Händler standen durch das Rückmeldeverfahren unter enormem Druck. Minister Mansoori hat die Anliegen ernst genommen und im Sinne der Wirtschaft entschieden.“
Ruths betonte, dass die Aussetzung des Verfahrens den Betroffenen nun „Luft und die Chance auf faire Anpassungen“ verschaffe. Die Arbeit des Handelsverbandes habe sich damit für die hessischen Unternehmen ausgezahlt.
Was bedeutet das Moratorium für Unternehmen?
Unternehmen, die Corona-Soforthilfen erhalten haben, müssen aktuell keine Rückmeldungen abgeben oder Fristen einhalten. Rückzahlungen werden vorerst nicht gefordert, bis die Ergebnisse der Prüfung der kritischen Punkte vorliegen. Weitere Informationen und Klarstellungen sollen nach Abschluss der Durchsicht durch das Ministerium folgen.
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