Gefahrenlage

Polizeieinsatz in Wiesbaden: Mann zeigt Bauarbeiter Schreckschusswaffe vom Balkon

Ein Bauarbeiter hat am Mittwochnachmittag in Wiesbaden einen Mann auf seinem Balkon mit einem schusswaffenähnlichen Gegenstand beobachtet. Der Vorfall führte zu einem Großeinsatz der Polizei, bei dem der Täter festgenommen wurde.

Von: |Erschienen am: 27. August 2025 19:11|

Fotos: 5vision.news

Bedrohliche Szenen am Mittwochnachmittag, 27. August, in der Klingholzstraße. Ein Bauarbeiter meldete der Polizei gegen 15:30 Uhr, dass ein Mann mit einem schusswaffenähnlichen Gegenstand auf seinen Balkon getreten sei. Für den Zeugen wirkte die Situation so bedrohlich, dass er die 110 wählt ihr den Vorfall meldet.

Bauarbeiter meldet Waffe – Großaufgebot der Polizei rückt an

Während der Zeuge auf einem Baugerüst arbeitete, bemerkte er, wie der 56-jährige Wiesbadener plötzlich mit einer Waffe in der Hand auf seinem Balkon erschien. Da unklar war, ob es sich um eine echte Schusswaffe handelte, sperrte die Polizei den Bereich weiträumig ab. Zahlreiche Einsatzkräfte mit schwerer Schutzausrüstung und Schusswaffen waren vor Ort, um die Lage zu sichern und mögliche Gefahren für Anwohner und Passanten auszuschließen.

Festnahme ohne Widerstand – Schreckschusswaffe sichergestellt

Nach kurzer Zeit gelang es den Beamtinnen und Beamten, den Mann widerstandslos festzunehmen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus: Bei der Waffe handelte es sich um eine Schreckschusswaffe. Dennoch wird gegen den 56-Jährigen nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Polizei betont Ernst der Lage

Auch wenn keine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit bestand, nimmt die Polizei solche Situationen sehr ernst. „Für Außenstehende ist es zunächst unmöglich einzuschätzen, ob es sich um eine echte Schusswaffe handelt. Deshalb reagieren wir in solchen Fällen konsequent und mit allen erforderlichen Maßnahmen“, so ein Sprecher.

Ermittlungsverfahren eingeleitet

Der Wiesbadener muss sich nun strafrechtlich verantworten. Schreckschusswaffen dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen besessen werden, doch deren unsachgemäßer Gebrauch – insbesondere in der Öffentlichkeit oder in bedrohlicher Weise – ist strafbar.

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