Maßnahme

Pinselstrich statt Parkplatznot: Stadt Wiesbaden entfernt 170 illegale Straßenmarkierungen

Ein eigener VIP-Stellplatz direkt vor der Haustür, eine private Sperrfläche oder gar ein spontaner Zebrastreifen mitten im Kreisverkehr. Rund 170 nicht genehmigte Fahrbahnmarkierungen hat die Landeshauptstadt Wiesbaden auf Straßen und Gehwegen ausfindig gemacht. Verkehrsdezernent Marc Dahlen stellte am Donnerstag das Problem vor. Das Tiefbau- und Vermessungsamt hat nun begonnen, die illegalen Linien und Symbole aufwendig zu beseitigen. Welche Stadtteile zuerst betroffen sind, welche Schäden drohen und was Wiederholungstätern blüht, lesen Sie hier.

Von: |Erschienen am: 22. Oktober 2026 15:00|

Fotos: Andreas Helm

Wenn die Parkplatzsuche vor der eigenen Immobilie zur Geduldsprobe wird, greifen manche Anwohner offenbar zu ungewöhnlichen und vor allem verbotenen Mitteln. Im Wiesbadener Stadtgebiet hat die Verwaltung rund 170 nicht genehmigte Markierungen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen registriert.

Binnen der kommenden sechs Monate sollen sämtliche unzulässigen Linien, Sperrflächen und Symbole restlos beseitigt werden. Der Wiesbadener Verkehrsdezernent Marc Dahlen (CDU) informierte am Donnerstag, 22. Oktober, im Rahmen eines Ortstermins im Rheingauviertel über die Hintergründe und das Ausmaß der Aktion: „Manche Bürgerinnen und Bürger sind ausgesprochen kreativ, wenn es darum geht, sich einen Parkplatz vor der eigenen Haustür zu sichern. Doch so verständlich der Wunsch nach einem Parkplatz auch sein mag: Der öffentliche Verkehrsraum ist kein Platz für selbst gemalte Verkehrsregeln. Solche Markierungen sind nicht erlaubt. Sie können andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer irritieren, die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und anderen Menschen rechtmäßig nutzbare Parkplätze wegnehmen.“

Am Donnerstagnachmittag wurden die ersten nicht genehmigten Parkplatzmarkierungen in der Eltviller Straße von einer Fachfirma entfernt.

Kurioser Fund – Zebrastreifen im Kreisverkehr nach einer Kerb

Die Bandbreite der aufgespürten Bodenmalereien reicht von pragmatisch bis kurios:

  • Meist handelt es sich um weiße Linien, mit denen Fahrzeughalter eigenmächtig private Stellflächen abstecken oder unzulässige Halteverbotszonen vor Garagen und Grundstückseinfahrten schaffen wollen.

  • Vereinzelt stießen die Kontrolleure auf bunte Sonderkreationen.

  • Für ungläubiges Kopfschütteln sorgte ein Fall nach den Feierlichkeiten einer Ortsteil-Kerb: Unbekannte hatten dort schlichtweg einen eigenen Zebrastreifen mitten in einen Kreisverkehr gepinselt.

„Das klingt auf den ersten Blick vielleicht amüsant. Tatsächlich können solche Eingriffe aber gefährlich werden. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass Markierungen auf Straßen und Gehwegen eindeutig, nachvollziehbar und behördlich angeordnet sind“, mahnt Dahlen.

Teure Entfernung droht Asphalt zu beschädigen

Aufgedeckt wurden die verbotenen Bodenmarkierungen durch moderne Digitaltechnik: Im Zuge der Einführung des digitalen Verkehrszeichenmanagements hatte die hessische Landeshauptstadt das gesamte städtische Straßennetz digital erfasst. Beim Abgleich dieser Datensätze mit dem amtlichen Markierungskataster fielen 170 Diskrepanzen auf, die anschließend vor Ort bestätigt wurden.

Die Beseitigung stellt die Mitarbeiter des Tiefbau- und Vermessungsamts vor handfeste Herausforderungen. Je nach Lackart, Bindemitteln und Fahrbahnbeschaffenheit lässt sich die Farbe nur schwer lösen. Häufig wird dabei die Asphaltoberfläche angegriffen: Dringt Wasser in die aufgerauten Stellen ein, drohen im Frost des Winters massive Aufbrüche und teure Schlaglöcher.

„Wer sich seinen eigenen Parkplatz auf die Straße malt, riskiert im schlimmsten Fall zusätzliche Schäden an der Infrastruktur. Deren Beseitigung kostet Zeit und Geld, die wir an anderer Stelle sinnvoller einsetzen könnten“, stellt der Verkehrsdezernent klar.

Erste Etappe in acht Stadtteilen – Konsequenzen bei Wiederholung

Das Tiefbau- und Vermessungsamt hat die Reinigungsarbeiten bereits aufgenommen. Die Maßnahme wird in zwei großen Etappen abgewickelt:

  • Herbst/Winter 2026: Zunächst rücken die Trupps in den Stadtteilen Auringen, Biebrich, Breckenheim, Delkenheim, Dotzheim, Frauenstein, Mainz-Kastel und Klarenthal an.

  • 1. Jahreshälfte 2027: Die verbleibenden Wiesbadener Stadtteile folgen im Anschluss.

Während des Einsatzes kann es punktuell zu leichten Verkehrsbehinderungen kommen, die Sicherung der Bereiche ist gewährleistet.

Noch setzt die Landeshauptstadt vorrangig auf Aufklärung und Sensibilisierung. Doch Verkehrsdezernent Dahlen betont, dass die Stadt bei hartnäckigen Wiederholungstätern durchgreifen wird: Neben Ordnungswidrigkeitenverfahren droht in solchen Fällen die Weitergabe der vollständigen Beseitigungskosten sowie Schadenersatz für beschädigten Fahrbahnbelag.

Wer verkehrliche Probleme oder Parkraumkonflikte in seiner Straße melden möchte, sollte den offiziellen Behördenweg wählen: Anträge und Anregungen prüft das Verkehrsdezernat fachlich und rechtlich. Farbeimer und Pinsel hingegen gehören nicht in den Straßenverkehr.

Mehr aktuelle Verkehrsmeldungen, Kommunalberichte und Nachrichten aus den Stadtteilen finden Sie täglich in unseren Rubriken auf wiesbadenaktuell.de.

P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram sowie auf Threads!


InfoBox

Die Aktion im Überblick:

  • Maßnahme: Beseitigung von rund 170 illegalen Fahrbahn- und Gehwegmarkierungen.

  • Auftraggeber: Landeshauptstadt Wiesbaden, Tiefbau- und Vermessungsamt.

  • Erfassungsmethode: Digitales Verkehrszeichenmanagement & Katasterabgleich.

  • Häufigste Fälle: Selbst markierte Parkplätze, private Halteverbote, Gehweg-Sperrflächen.

  • Kuriosum: Ein selbst gemalter Zebrastreifen in einem Kreisverkehr.

  • Zeitplan:

    • Phase 1 (Herbst/Winter 2026): Auringen, Biebrich, Breckenheim, Delkenheim, Dotzheim, Frauenstein, Kastel, Klarenthal.

    • Phase 2 (1. Halbjahr 2027): Alle übrigen Wiesbadener Stadtteile.

  • Konsequenzen für Verursacher: Bei Wiederholung Inrechnungstellung der Entfernungskosten und Geltendmachung von Asphaltschäden.