Kriminalität

Auffällige Schlangenlinien in der Hochheimer Straße: Polizei stoppt berauschten 42-Jährigen

Mitten in der Nacht gestoppt und gleich eine ganze Reihe an Verstößen aufgedeckt. In den frühen Morgenstunden des Donnerstags zog eine Streife der Wiesbadener Polizei in Kostheim einen Pkw aus dem Verkehr. Der 42-jährige Fahrer war den Beamten zuvor durch seine unsichere Fahrweise aufgefallen. Bei der anschließenden Überprüfung kamen gleicht mehrere Verstöße und Delikte zu Vorschein.

Von: |Erschienen am: 22. Oktober 2026 16:33|

Symbolfoto

Eine nächtliche Streifenfahrt endete in der Nacht zum Donnerstag, 22. Oktober, mit handfesten juristischen Konsequenzen für einen Autofahrer. Um etwa 02:00 Uhr fiel einer Polizeistreife in der Hochheimer Straße im Wiesbadener Ortsteil Kostheim ein grauer Renault durch seine auffällige und unsichere Fahrweise ins Auge.

Die Beamten zögerten nicht lange und unterzogen den Wagen sowie den Fahrer einer gezielten Verkehrskontrolle. Dabei offenbarten sich binnen weniger Minuten gleich mehrere gravierende Verstöße auf einmal.

Führerschein bereits entzogen – Positiv auf Alkohol und Betäubungsmittel

Bei der Überprüfung der Personalien des 42 Jahre alten Mannes stellte sich zunächst heraus, dass diesem die Fahrerlaubnis bereits in der Vergangenheit behördlich entzogen worden war. Er hätte sich somit überhaupt nicht hinter das Steuer setzen dürfen.

Damit nicht genug: Bei den vor Ort durchgeführten Fahrtauglichkeitstests bestätigte sich der Verdacht der Polizisten auf eine akute Berauschung. Der 42-Jährige stand sowohl unter Alkoholeinfluss als auch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

Die Weiterfahrt war damit sofort beendet. Der Mann wurde zur Dienststelle transportiert, wo ihm durch einen hinzugerufenen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde, um die genauen Promille- und Wirkstoffwerte gerichtsfest zu dokumentieren. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder entlassen. Auf ihn warten nun mehrere Strafverfahren – unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr.

Polizei mahnt – Auch Fahrzeughalter machen sich strafbar

Die Polizei nimmt den aktuellen Vorfall zum Anlass, auf eine oft unterschätzte Rechtslage hinzuweisen: Auch wer sein Fahrzeug verleiht, trägt Verantwortung.

Lässt der rechtmäßige Fahrzeughalter zu oder ordnet er an, dass jemand mit seinem Pkw fährt, der keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, macht er sich nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 21 StVG) ebenfalls strafbar. Den Haltern drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.

Die eindringliche Empfehlung der Ermittler: Prüfen Sie stets gewissenhaft und persönlich das Vorhandensein eines gültigen Führerscheins, bevor Sie Ihr Auto an Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder überlassen.

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