K0ntrollen

Mit 50 km/h durch die Klarenthaler Straße: Stadtpolizei stoppt frisierten E-Scooter

Sie sind wendig, leise und prägen das Stadtbild – doch auf Wiesbadens Straßen häufen sich illegale und gefährliche Auswüchse. Bei Verkehrskontrollen stellt die Stadtpolizei Wiesbaden immer häufiger manipulierte E-Scooter, fehlenden Versicherungsschutz und Fahrten ohne Fahrerlaubnis fest. Wie extrem manche Fälle sind, zeigte ein Vorfall in der Klarenthaler Straße. Dort raste ein Tretroller mit Tempo 50 ohne Plakette durch den Verkehr. Die Stadtpolizei leitet mehrere Strafverfahren ein, warnt eindringlich die Eltern und plant nun die Anschaffung eines mobilen Rollenprüfstands.

Von: |Erschienen am: 16. Oktober 2026 09:49|

Symbolfoto: KI bearbeitet von WA

Sie gehören längst zum urbanen Alltag, entwickeln sich jedoch zunehmend zum echten Sicherheitsrisiko. Die Stadtpolizei Wiesbaden schlägt Alarm wegen einer spürbaren Zunahme gravierender Verstöße bei Fahrten mit E-Scootern. Was als bequeme Fortbewegung gedacht ist, entpuppt sich bei Kontrollen immer öfter als illegales Kraftfahrzeug ohne Versicherung, ohne Zulassung und ohne erforderlichen Führerschein.

Wie drastisch die Verstöße mittlerweile ausfallen, zeigte eine gezielte Kontrolle in der Klarenthaler Straße in Fahrtrichtung Dotzheimer Straße. Einer Streife fiel ein E-Scooter auf, der mit enormem Tempo unterwegs war. Zudem fehlte am Fahrzeug jegliches Versicherungskennzeichen.

Tempo 50 statt 20 km/h – Mehrere Strafverfahren eingeleitet

Bei der anschließenden Überprüfung staunten die Einsatzkräfte nicht schlecht. Denn der Elektroroller war technisch derart manipuliert, dass er eine Spitzengeschwindigkeit von bis zu 50 km/h erreichen konnte – erlaubt sind gesetzlich maximal 20 km/h.

Für ein Gefährt dieser Geschwindigkeitsklasse konnte der Fahrer weder die zwingend vorgeschriebene Fahrerlaubnis noch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorweisen. Da auch kein Versicherungsschutz bestand, endete die Tour an Ort und Stelle. Die Stadtpolizei leitete unverzüglich mehrere Straf- und Bußgeldverfahren ein – unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Die Rechtsfalle – Aus dem Elektro-Tretroller wird ein Motorrad

Vielen Nutzerinnen und Nutzern – und oft auch deren Eltern – ist die rechtliche Tragweite des Tunings nicht bewusst:

  • Normalzustand: Im Originalzustand mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge und sind führerscheinfrei ab 14 Jahren fahrbar.

  • Nach der Manipulation: Wird der Roller frisiert und überschreitet die 20-km/h-Marke, verliert er sofort diesen Sonderstatus. Rechtlich wird er damit automatisch als Leichtkraftrad, Motorroller oder gar Motorrad eingestuft.

  • Die Konsequenz: Wer dann keinen Führerschein der entsprechenden Klassen (AM oder A1) besitzt, begeht eine handfeste Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Zudem erlöschen Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz augenblicklich – im Falle eines Unfalls drohen existenzbedrohende Regressforderungen.

Stadtpolizei-Chef warnt – „Gefährlicher Trend“ und Elternverantwortung

Peter Erkel, Leiter der Wiesbadener Stadtpolizei, sieht in dem Vorfall an der Klarenthaler Straße keinen Einzelfall, sondern eine beunruhigende Entwicklung: „Wir beobachten hier einen gefährlichen Trend, der weit über Wiesbaden hinausgeht. E-Scooter, die illegal auf 50 oder wie in Extremfällen sogar auf 80 km/h getunt werden, sind inzwischen eine ernste Gefahr auf unseren Straßen.“

Gleichzeitig appelliert Erkel mit Nachdruck an Erziehungsberechtigte. „Wer Jugendliche mit solchen Fahrzeugen am Verkehr teilnehmen lässt, trägt im Ernstfall eine schwere Mitverantwortung. Eltern müssen überlassene E-Scooter regelmäßig kontrollieren und sicherstellen, dass daran nichts manipuliert wurde.“

Mobiler Rollenprüfstand soll Temposünder direkt überführen

Um frisierten Rollern noch effektiver das Handwerk zu legen, will die Stadtpolizei den Kontrolldruck auf den Wiesbadener Straßen weiter verschärfen. Aktuell prüft die Behörde die Anschaffung eines mobilen Rollenprüfstands. Mit einer solchen Anlage könnte die tatsächliche Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit künftig bei Kontrollen sofort und gerichtsfest vor Ort am Straßenrand ermittelt werden.

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