Ruhestörung

Lärm-Streit eskaliert völlig: Betrunkener Randalierer greift Polizisten an und landet in der Zelle

Weil ein 43 Jahre alter Mann in Wiesbaden trotz vorangegangener Verwarnung weiterhin massiv die Ruhe seiner Nachbarn störte, rückte die Polizei am späten Samstagabend erneut an. Der stark betrunkene Wiesbadener verlor daraufhin völlig die Kontrolle und ging aggressiv auf die Einsatzkräfte los. Zwei Beamte wurden dabei leicht verletzt. Es klickten die Handschellen.

Von: |Erschienen am: 11. Oktober 2026 10:39|

Symbolfoto

Für die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Hollerbornstraße in Wiesbaden fand ein nervenaufreibender Samstag, 10. November,  erst spät in der Nacht ein Ende. Gegen 22:10 Uhr mussten mehrere Streifenwagen erneut zu der Wohnanschrift ausrücken, um für Ruhe zu sorgen.

Bereits im Laufe des Tages war die Polizei vor Ort im Einsatz gewesen, da ein 43 Jahre alter Hausbewohner die Nachbarschaft durch erheblichen Lärm belästigt hatte. Damals beließen es die Beamten noch bei einer eindringlichen Ermahnung. Eine Maßnahme, die sich als wirkungslos herausstellte: Zu später Stunde drehte der Mann erneut auf.

Attacke auf Beamte – Zwei Polizisten leicht verletzt

Als die Streifen erneut vor der Wohnungstür des Mannes standen, zeigte sich dieser vollkommen uneinsichtig. Der 43-Jährige hatte mittlerweile erheblich dem Alkohol zugesprochen und sich nicht mehr unter Kontrolle.

Statt den Anweisungen Folge zu leisten, trat er den Beamten unvermittelt hochaggressiv gegenüber und griff diese tätlich an. Die Polizisten handelten sofort und überwältigten den Angreifer mit körperlichem Zwang. Zwei Beamte erlitten bei dem Handgemenge leichte Verletzungen, konnten ihren Dienst aber glücklicherweise fortsetzen.

Nacht im Polizeigewahrsam und Strafanzeige

Um weitere Ruhestörungen und Straftaten zu unterbinden, klickten die Handschellen. Der Mann wurde abgeführt und verbrachte die Nacht zur Ausnüchterung im Polizeigewahrsam.

Neben der verordneten Zwangspause im Arrest erwartet den 43-Jährigen nun ein Strafverfahren wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung.

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