Verkehrskontrolle

Amphetamin und THC im Blut: Polizei stoppt berauschten E-Scooter-Fahrer in Wiesbaden

Gleich mehrfach gegen das Gesetz verstoßen: Am späten Mittwochnachmittag stoppte eine Polizeistreife in der Wiesbadener Friedrich-Ebert-Allee einen 49-jährigen E-Scooter-Fahrer. Bei der Überprüfung stellte sich nicht nur heraus, dass der Mann unter erheblichem Einfluss von Amphetamin und Cannabis stand – für das Elektrokleinstfahrzeug fehlte auch die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Gegen den Fahrer laufen nun gleich mehrere Verfahren.

Von: |Erschienen am: 17. September 2026 14:09|

Symbolfoto

Das Fahren eines E-Scooters unter Rauschmitteleinfluss ist kein Kavaliersdelikt, sondern zieht ernste Konsequenzen nach sich. Am Mittwochnachmittag, 16. September, geriet ein 49 Jahre alter Mann in der Friedrich-Ebert-Allee ins Visier einer Polizeistreife.

Um etwas 17:00 Uhr winkten die Beamten den E-Scooter-Fahrer für eine routinemäßige Verkehrskontrolle heraus. Schon bei den ersten Worten bemerkten die Polizisten deutliche Anzeichen, die auf einen vorangegangenen Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten.

Fahrer räumt Konsum von Amphetamin und THC ein

Mit dem Verdacht der Streifenbeamten konfrontiert, legte der 49-jährige Wiesbadener ein offenes Geständnis ab. Er räumte gegenüber den Einsatzkräften ein, vor der Fahrt sowohl Amphetamin als auch THC (Cannabis) konsumiert zu haben.

Doch damit nicht genug: Bei der technischen und rechtlichen Überprüfung des Gefährts stellten die Ordnungshüter ein weiteres gravierendes Versäumnis fest. Für den genutzten E-Scooter bestand keinerlei gültiger Versicherungsschutz. Eine gültige Versicherungsplakette fehlte vollständig.

Mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet

Die Weiterfahrt war an Ort und Stelle beendet. Die Beamten leiteten gegen den 49-Jährigen Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss (§ 24a StVG bzw. § 316 StGB) sowie wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Nach Abschluss der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen und einer Blutentnahme durfte der Mann die Dienststelle wieder verlassen.

Die Polizei Wiesbaden weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass für Elektrokleinstfahrzeuge dieselben strengen Alkohol- und Drogengrenzwerte gelten wie beim Führen eines Pkw. Zudem ist eine gültige Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich, um ein solches Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegen zu dürfen.

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