Öffentliche Sicherheit
Nach Berliner Attentat: Hessen verschärft Schutz für Großveranstaltungen
Der jüngste mutmaßliche Anschlag in der Bundeshauptstadt wirft seine Schatten bis nach Hessen. Um die Bevölkerung bei anstehenden Feiern und CSD-Paraden bestmöglich zu schützen, steuert das Innenministerium umgehend gegen. Welche konkreten Sicherheitsvorkehrungen die Polizeipräsidien nun hochfahren und wie die Behörden mit moderner Technik für ein Höchstmaß an Schutz sorgen wollen, wurde jetzt in Wiesbaden bekannt gegeben.
Symbolfoto
Als Reaktion auf das mutmaßlich islamistisch motivierte Attentat in Berlin greift das Land Hessen zu präventiven Sicherheitsmaßnahmen. Das Landespolizeipräsidium in Wiesbaden hat sämtliche sieben regionalen Polizeipräsidien für anstehende Großveranstaltungen im Land nachdrücklich sensibilisiert.
Obwohl derzeit keine direkte Bedrohungslage für Hessen vorliegt, rückt der Schutz öffentlicher Feste verstärkt in den Fokus.
Schärferes Strafrecht gefordert
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) nahm das Geschehen in der Bundeshauptstadt zum Anlass, um eine konsequentere Härte des Rechtsstaates einzufordern: „Bei dem Berliner Anschlag hat sich wieder einmal die potentiell tödliche Gefahr gezeigt, die von radikalisierten islamistischen Einzeltätern ausgeht. An dieser Stelle braucht es die Wirkungsmacht des Rechtsstaats; auch schon zur Verhinderung solcher Taten.
Es kann aus meiner Sicht nicht richtig sein, dass Heranwachsende wegen terroristischer Taten die Milde des Jugendstrafrechts erfahren, hier braucht es die Konsequenz und Härte des Erwachsenenstrafrechts. Ich schließe mich den Stimmen an, die es nicht nachvollziehen können, dass der Berliner Täter trotz seiner Vorgeschichte auf freiem Fuß war.“
Prävention und Erhöhung des Sicherheitsstandards
Der Innenminister betonte weiter: „Das Berliner Attentat hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Hessen. Dennoch haben wir heute gehandelt und die Polizeipräsidien für anstehende öffentliche Großveranstaltungen sensibilisiert.
Wir setzen in Hessen auch weiter auf ein Höchstmaß an Sicherheit und unternehmen alles, um friedliche und fröhliche Veranstaltungen und Feste zu gewährleisten. Unser Erlass vom Mai 2025 zu den Sicherheitsanforderungen bei Veranstaltungen hat sich bewährt. Wir differenzieren nach der Größe und der Bedeutung von Veranstaltungen. Dabei gewährleisten wir insgesamt ein hohes Sicherheitsniveau.“
Schutz von öffentlichen Events
Mit Blick auf bevorstehende Großveranstaltungen wie etwa geplante Christopher-Street-Day-Paraden ergänzte Poseck: „Auch wenn es absolute Sicherheit nicht geben kann, bin ich zuversichtlich, dass wir in Hessen weiter sichere Veranstaltungen gewährleisten können. Dies gilt auch für anstehende CSD-Veranstaltungen, die zum Beispiel in Fulda und Darmstadt geplant sind. Die hessische Polizei wird auch diese Veranstaltungen in dem erforderlichen Umfang begleiten, damit sie sicher stattfinden können. Der Schutz queerer Menschen hat für uns oberste Priorität.
Die Terroristen dürfen keinen Erfolg haben. Sie greifen uns und unsere Grundwerte fundamental an. Dabei sind es vor allem Islamisten und Rechtsextremisten, die der Vielfalt in unserer Gesellschaft gleichermaßen feindselig und aggressiv gegenüberstehen. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir unser freies und vielfältiges Leben auch in der Öffentlichkeit fortsetzen und uns nicht einschüchtern lassen.“
Polizei
Gesetzlicher Rahmen und Überwachungstechnik
Neben den aktuellen Vorsichtsmaßnahmen für Großveranstaltungen verweist das Innenministerium in Wiesbaden auf die rechtlichen und technischen Instrumente Hessens für mehr Sicherheit. Das 2024 modernisierte Polizeirecht ermöglicht etwa die Ausweitung von Videoüberwachungsanlagen auf sogenannte Angsträume sowie auf besonders gefährdete religiöse Stätten. Im Frankfurter Bahnhofsviertel sowie an belebten Knotenpunkten wie der Haupt- und Konstablerwache setzt die Polizei zudem bereits auf KI-gestützte Videoanalysen.
Darüber hinaus wurden die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen Aufenthaltsverbote verschärft und der Rahmen für den Einsatz elektronischer Fußfesseln auf bis zu vier Monate verlängert. Erweiterte Befugnisse gibt es auch beim Einsatz von Bodycams, die mittlerweile neben der Polizei auch von der Stadtpolizei sowie in Privatwohnungen bei akuten Gefahren für Leib und Leben verwendet werden dürfen. Zudem stärkt die Reform des Verfassungsschutzgesetzes die Ermittler durch Instrumente wie Online-Durchsuchungen sowie längere Speicherfristen für Daten mutmaßlich radikalisierter Minderjähriger.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram sowie auf Threads!


