Großkontrolle in der Fußgängerzone

Stadtpolizei jagt E-Scooter-Sünder – Dealer mit 32 Drogen-Tütchen aus dem Verkehr gezogen

Das rücksichtslose Fahrverhalten vieler E-Scooter-Nutzer in der hessischen Landeshauptstadt steht seit Langem in der Kritik der Bürger. Nun haben die Behörden ein unmissverständliches Zeichen gesetzt. Bei einer großangelegten Schwerpunktkontrolle haben Ordnungshüter am Donnerstag die Fußgängerzone und den Gutenbergplatz ins Visier genommen. Das Ergebnis ist eine lange Liste von teils drastischen Verstößen. Neben etlichen Gehweg-Sündern und illegalen Fahrten zu zweit ging den Beamten bereits zum Auftakt ein dicker Fisch ins Netz. Ein E-Scooter-Fahrer hatte kiloweise verkaufsfertige Drogen im Gepäck.

Von: |Erschienen am: 26. Juni 2026 15:21|

Symbolfoto

Wenn der Wocheneinkauf in der Wiesbadener City zum Slalomlauf um lautlos heranrasende Elektro-Roller wird, reißt bei vielen Fußgängern der Geduldsfaden. Als direkte Reaktion auf anhaltende Bürgerbeschwerden und eine drastisch gestiegene Anzahl entsprechender Verkehrsverstöße im Jahr 2025 rollte am Donnerstag, 25. Juni, zwischen 11:00 und 18:00 Uhr eine massive Kontrollwelle durch die Innenstadt. Die Einsatzkräfte von der Stadtpolizei Wiesbaden machten gemeinsam mit der Kontrollgruppe ARGUS der Polizeidirektion Wiesbaden sprichwörtlich Jagd auf Zweirad-Sünder und nahmen dabei insgesamt 34 E-Scooter sowie sieben Fahrräder ganz genau unter die Lupe.

E-Scooter-Fahrer mit 32 abgepackten Drogen-Tütchen gestoppt

Der spektakulärste Erfolg des Kontrolltages zeichnete sich bereits unmittelbar zu Beginn der Maßnahmen ab. Den Beamten fiel ein E-Scooter-Fahrer auf, bei dem im Rahmen der Überprüfung schnelle und deutliche Hinweise auf den akuten Konsum von Betäubungsmitteln auffielen. Bei der darauffolgenden, intensiven Durchsuchung des Mannes staunten die Einsatzkräfte nicht schlecht. Der Fahrer war offenbar als mobiler Dealer in der Landeshauptstadt unterwegs.

Die Polizisten fanden und beschlagnahmten rund 31 Gramm Amphetamin, etwa sechs Gramm Marihuana und rund zehn Gramm Haschisch.

Die illegalen Substanzen waren bereits verkaufsfertig in insgesamt 32 kleinen Plasticktütchen abgepackt. Neben den Drogen stellten die Beamtinnen und Beamten auch das mitgeführte Bargeld – mutmaßlich das Dealgeld aus vorangegangenen Verkäufen – sowie das Smartphone des Mannes als wichtiges Beweismittel sicher. Gegen den E-Scooter-Fahrer wurden umgehend entsprechende strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Das Sünden-Register in der Fußgängerzone – Ignoranz auf zwei Rädern

Doch auch abseits des Drogenfundes hatten die Ordnungshüter auf dem Gutenbergplatz und in den umliegenden Einkaufsstraßen alle Hände voll zu tun. Das rücksichtslose Fehlverhalten zog sich quer durch alle Altersklassen. Folgende Zuwiderhandlungen wurden von der Kontrollgruppe ARGUS und der Stadtpolizei konsequent geahndet:

  • 12 Fahrten in der Fußgängerzone: Trotz des klaren Verbots nutzten etliche Fahrer den reinen Fußgängerbereich als Rennstrecke.

  • 6 Fahrten auf Gehwegen: Passanten mussten im Slalom ausweichen.

  • 4 Fälle von „Fahren zu zweit“: Ein absolut verbotenes und gefährliches Manöver auf den instabilen E-Scootern.

  • 3 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Die Fahrer waren ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz unterwegs.

  • 1 Manipuliertes E-Bike: In einem Fall besteht zudem der konkrete Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da das Elektrofahrrad technisch so frisiert worden war, dass es rechtlich als führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug eingestuft werden muss.

Polizei kündigt Fortsetzung an – Null Toleranz für Verkehrsrowdys

Das Fazit des Kontrolltages zeigt deutlich, wie notwendig die enge Zusammenarbeit zwischen den Kräften der Landeshauptstadt und der Polizeidirektion Wiesbaden ist. Die Behörden stellten klar, dass es sich hierbei um keine einmalige Aktion handelte.

Sowohl die Landes- als auch die Stadtpolizei kündigten an, auch in Zukunft regelmäßig und völlig unangekündigt gezielte Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchzuführen. Das erklärte Ziel ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden – insbesondere für die schwächsten Glieder wie Fußgänger, Senioren und Kinder – spürbar zu erhöhen und Fehlverhalten konsequent zu ahnden.

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