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Hessen stärkt Opferschutz: Polizei und RP Gießen vereinbaren neue Strukturen
Gewaltopfer sollen in Hessen künftig schneller und gezielter Unterstützung erhalten. Eine neue Vereinbarung zwischen HLKA und RP Gießen, die in Wiesbaden vorgestellt wurde, schafft verbindliche Abläufe und stärkt die Zusammenarbeit im Opferschutz.
Foto: LKA Hessen
Menschen, die Opfer einer Gewalttat werden, geraten häufig in eine akute Ausnahmesituation. Um Betroffene künftig schneller und zielgerichteter zu unterstützen, haben das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) und das Regierungspräsidium (RP) Gießen am Montag, 22. Juni, eine neue Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet.
HLKA-Präsident Daniel Muth und RP-Präsident Dr. Christoph Ullrich besiegelten die Kooperation bei einem Treffen in Gießen.
Frühzeitige und unbürokratische Hilfe
HLKA-Präsident Daniel Muth betonte die Bedeutung klarer Informationen für Betroffene:
„Es ist wichtig, dass Betroffene darüber informiert werden, welche konkreten Unterstützungsangebote und Hilfsleistungen ihnen zustehen und wie sie diese in Anspruch nehmen können. Genau hier setzt unsere gemeinsame Vereinbarung an: Wir möchten Opfer frühzeitig und unbürokratisch unterstützen“, erklärte Muth.
Bestehende Strukturen werden ausgebaut
Die hessische Polizei und die Versorgungsverwaltung arbeiten bereits seit Jahren eng im Bereich des Opferschutzes zusammen. Mit der neuen Vereinbarung sollen diese Strukturen weiter gestärkt werden.
„Mit der nun geschlossenen Verwaltungsvereinbarung werden die bereits bestehenden Strukturen weiterentwickelt und dauerhaft gefestigt“, sagte Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.
Geplant sind unter anderem eine intensivere Vernetzung der Ansprechpersonen, gemeinsame Fortbildungen sowie abgestimmte Maßnahmen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Verbindliche Abläufe für mehr Sicherheit
Muth hob die besondere Verantwortung der Polizei hervor. „Die Polizei ist oftmals die erste staatliche Stelle, mit der Betroffene einer Straftat in Kontakt treten. Deshalb tragen wir eine besondere Verantwortung, die über die Strafverfolgung hinausgeht. Mit der Vereinbarung schaffen wir verbindliche Ansprechpartner und klar abgestimmte Verfahren“, sagte der HLKA-Präsident.
Die neue Verwaltungsvereinbarung soll die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Versorgungsverwaltung weiter festigen und die Unterstützung für Opfer von Gewalttaten in Hessen nachhaltig verbessern.
Hintergrund: Entschädigungsrecht
Wer in Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird und gesundheitliche Schäden erleidet, kann Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragen. Dies gilt auch für Hinterbliebene von Personen, die infolge einer Gewalttat verstorben sind.
Rechtsgrundlage ist das Vierzehnte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV). In Hessen prüfen die sechs Ämter für Versorgung und Soziales in Gießen, Frankfurt, Darmstadt, Kassel, Fulda und Wiesbaden die Anträge. Das RP Gießen führt die Fachaufsicht über diese Behörden. Weitere Informationen und Antragsmöglichkeiten stehen hier online zur Verfügung.
Opferschutz in der hessischen Polizei
Um einen umfassenden Opferschutz sicherzustellen, verfügen das HLKA und alle sieben hessischen Polizeipräsidien über Opferschutzbeauftragte.
In den Polizeidirektionen unterstützen zusätzlich Opferschutzkoordinatoren. Sie dienen als zentrale Ansprechstellen innerhalb der Behörden. Kontaktdaten und weitere Informationen sind auf der Website der hessischen Polizei abrufbar.
OEG-Trauma-Netzwerk Hessen
Opfer einer Gewalttat, die bereits einen Antrag auf Entschädigung gestellt haben oder dies planen, können sich an kooperierende Einrichtungen der Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrie wenden. Dort erhalten sie kurzfristig therapeutische Unterstützung. Die akute Hilfe umfasst zunächst fünf Sitzungen, bei Kindern und Jugendlichen acht. Bei Bedarf kann die Zahl der Termine um bis zu zehn erweitert werden.
Anspruchsberechtigt sind nicht nur die Geschädigten selbst, sondern auch Angehörige und nahestehende Personen. Auch Menschen, die bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat verletzt wurden, können Leistungen beantragen.
Fachliches Netzwerk für schnelle Hilfe
Im Auftrag des in Wiesbaden ansässigen Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration entwickelte das RP Gießen bis 2015 ein Konzept für ein landesweites fachärztliches und fachpsychologisches Netzwerk. Dieses ermöglicht Gewaltopfern in allen Regionen Hessens eine qualifizierte Untersuchung und Therapie.
Das OEG-Trauma-Netzwerk war zunächst eine freiwillige Leistung des Landes und ist seit 2021 im Zuge der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts gesetzlich verankert . Eine Übersicht aller kooperierenden Einrichtungen ist hier online verfügbar.
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