Abwahl

Erste Abberufung der gesamten hauptamtlichen Magistratsriege in Wiesbaden beschlossen – Hinninger, Schmehl, Kowol und Co. fallen

Am Montagabend schlug im Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses Wiesbaden die Stunde der Wahrheit. Im Zentrum der mit Spannung erwarteten öffentlichen Sitzung stand der erste formelle Schritt zur vorzeitigen Abberufung von fast der gesamten hauptamtlichen Magistratsriege. Gemäß den strengen Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung stimmte das Stadtparlament über das politische Schicksal von Bürgermeisterin Christiane Hinninger und fünf weiteren Dezernenten ab. Das Ergebnis, für alle Betroffenen wurde die notwendige Mehrheit im ersten Anlauf deutlich erreicht.

Von: |Erschienen am: 22. Juni 2026 21:47|

Symbolfoto

Im Rahmen der Stadtverordnetensitzung am Montagabend, 21. Juni, im Wiesbadener Rathaus ging es unter anderem um die erste Abberufung von fast der gesamten hauptamtlichen Magistratsriege der hessischen Landeshauptstadt.

Gegen  19:00 Uhr schlug im Stadtverordnetensitzungssaal die Stunde der Wahrheit. Das Ziel des Antragsbündnisses: Ein radikaler personeller und politischer Neuanfang an der Spitze der Wiesbadener Stadtverwaltung. Um diesen rechtssicher nach hessischem Kommunalrecht einzuleiten, mussten die Stadtverordneten am Montag Farbe bekennen. Im Zentrum der öffentlichen Sitzung stand das Verfahren zur vorzeitigen Abberufung von Wiesbadens Bürgermeisterin Bürgermeisterin Christiane Hinninger sowie fünf Dezernenten: Dr. Hendrik Schmehl, Milena Löbcke, Anreas Kowol, Dr. Patricia Becher und Maral Koohestanian.

Die Abstimmungsergebnisse im Detail – Klares Ergebnis

Die Abstimmungen brachten bei fast allen Dezernenten ein deutliches Ergebnis. Lediglich bei Finanzdezernent Dr. Hendrik Schmehl fiel das Ergebnis spürbar knapper aus.

Die exakten Ergebnisse der historischen ersten Abwahl-Runde vom Montagabend im Überblick:

Amt und Name Stimmen für die Abwahl Stimmen gegen die Abwahl
Bürgermeisterin Christiane Hinninger   (Die Grünen)               56                 22
Stadträtin Milena Löbcke                             (Die Linken)               55                 23
Stadtrat Andreas Kowol                                (Die Grünen)               55                 23
Stadträtin Dr. Patricia Becher                     (SPD)               55                 23
Stadträtin Maral Koohestanian                  (Volt)               55                 22
Stadtrat Dr. Hendrik Schmehl                     (SPD)               45                 35

Damit haben die Wiesbadener Stadtverordneten die erste Hürde genommen: Alle fünf hauptamtlichen Dezernenten sowie die Bürgermeisterin befinden sich damit offiziell im laufenden Abberufungsverfahren. Parallel dazu wurde am Abend die „Bildung eines Wahlvorbereitungsausschusses“ beschlossen, um die darauffolgenden personellen Schritte verfassungskonform in die Wege zu leiten.

Warum muss innerhalb von sechs Monaten zweimal gewählt werden?

Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum die Dezernenten trotz dieser klaren Mehrheiten am Montagabend nicht sofort ihren Schreibtisch räumen müssen. Der Grund dafür liegt in den bewusst hoch angesetzten Hürden der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) für die Abwahl von hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit.

Das Gesetz sieht zum Schutz der demokratisch gewählten Amtsinhaber ein strenges, zweistufiges Verfahren vor:

  1. Die 1. Hürde: Nach § 76 HGO Absatz 2. bedarf der Antrag auf Abberufung zunächst einer Einfacheinmehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten. In Wiesbaden (81 Sitze) liegt diese magische Grenze bei 54 Stimmen. Diese Hürde wurde am Montagabend für fast alle Magistratsmitglieder übersprungen. Besonderheit bei Dr. Schmehl: Da sein Verfahren über einen anderen rechtlichen Weg initiiert wurde, reichte hier für die erste Stufe die absolute Mehrheit der Stadtverordneten (mindestens 41 Stimmen), die er mit 45 Stimmen erreichte.

  2. Die 2. Hürde (Das Finale): Das Verfahren ist mit der ersten Abwahl nicht beendet. Die Hessische Gemeindeordnung schreibt zwingend vor, dass über die Abberufung ein zweites Mal abgestimmt werden muss. Diese zweite Entscheidung darf frühestens vier Wochen, muss aber spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Abstimmung erfolgen.

Erst wenn auch in dieser zweiten, finalen Sitzung des Stadtparlaments die erforderliche gesetzliche Mehrheit (erneut die einfache Mehrheit) im schulfreien oder regulären Sitzungsturnus bestätigt wird, ist die Abwahl rechtskräftig und die Dezernenten scheiden endgültig aus dem Amt aus.

Die zweite Abwahl finde in der nächsten Sitzung, sehr wahrscheinlich im August statt.

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