Fussball-WM 2026
Public Viewing: So funktionieren die Lärmschutz-Ausnahmen in Wiesbaden
In Wiesbaden gelten zur Fußball-Weltmeisterschaft im Juni besondere Vorgaben für Public‑Viewing‑Veranstaltungen im Freien. Die Stadt kann Ausnahmen vom Lärmschutz erteilen, jedoch nur innerhalb festgelegter Zeitfenster. Welche Regeln dabei entscheidend sind, zeigt ein Blick auf die aktuellen Vorgaben.
Archivfoto
Zur Fußball-Weltmeisterschaft vom 11. Juni bis 19. Juli können in Wiesbaden Ausnahmen vom Lärmschutz für öffentliche Übertragungen im Freien beantragt werden. Die Stadt weist darauf hin, dass für alle Anträge feste Vorgaben gelten, die Veranstalterinnen und Veranstalter berücksichtigen müssen.
Besondere Rahmenbedingungen
Da viele Spiele aufgrund der Zeitverschiebung in Nordamerika erst spät beginnen, gelten für Public-Viewing-Angebote unter freiem Himmel besondere Regelungen.
Grundlage ist die aktuelle „Public-Viewing-Verordnung“, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Sie ermöglicht es, Spiele auch nach Beginn der üblichen Nachtruhe gemeinsam draußen zu verfolgen, allerdings nur innerhalb klar definierter Zeitfenster.
Zeitliche Vorgaben für Genehmigungen
Für Wiesbaden gelten folgende Startzeiten, innerhalb derer eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann:
Montag bis Donnerstag: Spielbeginn spätestens 22:00 Uhr
Freitag und Samstag: Spielbeginn spätestens 23:00 Uhr
K.o.-Runde ab dem Sechzehntelfinale: Anpfiff bis spätestens 23:00 Uhr
Sonntag: während der gesamten WM Spielbeginn bis 22:00 Uhr
Die Ausnahme gilt jeweils bis zum Ende der Partie. Spiele, die später beginnen, können nicht im Freien genehmigt werden. Die Stadt betont, dass diese Vorgaben dem Ausgleich zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz der Anwohnerschaft dienen.
Einzelfallprüfung statt Pauschalerlaubnis
Eine generelle Genehmigung für die gesamte Fussball-WM gibt es nicht. Jeder Antrag wird einzeln geprüft, insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswirkungen vor Ort. Dies betrifft sowohl Gastronomiebetriebe als auch Vereine und andere Veranstalter mit Public Viewing .
Antragstellung beim Umweltamt
Anträge auf Ausnahmegenehmigung müssen beim Umweltamt der Stadt Wiesbaden eingereicht werden. Die Stadt empfiehlt, diese spätestens fünf Werktage vor dem jeweiligen Spiel einzureichen, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen. Die Kontaktadresse lautet: laerm-und-luft@wiesbaden.de.
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